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Erziehungsgeld

Hallo, jetzt wo Marie Ende April 1 Jahr wird, muß ich ja das Erziehungsgeld wieder neu beantragen. Ich hatte eigentlich beim AG eingereicht bis Ende September 02 zu Hause zu bleiben, nun möchte ich auf jeden Fall um ein Jahr verlängern. Nun zu meinen Fragen - wird das Erziehungsgeld auch beim Zweitantrag rückwirkend gezahlt für 6 Monate oder muß ich mich jetzt beeilen und die zweite Frage für wie lange wird es gezahlt, ich habe ja bis jetzt nur die Bestätigung des AG für die Länge meiner Elternzeit bis 30.09.02, und die Verlängerung beim AG muß ich doch jetzt noch nicht beantragen, muß ich dann ab Oktober erneut einen Antrag auf Erziehungsgeld stellen. Ich hoffe das war jetzt nicht total verwirrend und mir kann jemand helfen, bitte bitte bitte. Schöne Grüße Lydia
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld

Hi Lydia!
Soweit ich weiß,wird Erziehungsgeld nur bis zum
vollendeten 24.Lebensmonat gezahlt.
Was den Arbeitgeber betrifft,dürfte es wegen einer
Verlängerung keine Probleme geben.
LG Diana

Re: Erziehungsgeld

nach dem 24.monat gibt es noch das landeserziehungsgeld, in bestimmten fällen.. frag beim versorgungsamt nach oder beim jugendamt in der gemeinde..
gruß anke
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