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Elternzeit?????

Hallo,wie ich jetzt öfters gelesen habe sind einige von euch zum 2.Mal(oder auch mehr)Mama geworden oder sind zumindest wieder SS.Es sind doch bestimmt welche dabei die vorher Berufstätig waren? ;o)Wie macht ihr das mit der Elternzeit wenn ihr währendessen wieder SS wurdet? Ich meine könnt ihr die Zeit die euch verlorenging noch hinten dranhängen?Frag deshalb weil ich in einem anderem Forum gelesen hab, wie jemand meinte sie wolle die EZ an Nr.2anschließen .Aber wie soll das funktionieren ich zb.mußte beim Arbeitgeber schriftl.einreichen wie lange ich meine EZ nehmen wollte kann ich das widerrufen und das eine Jahr hinter dem 2.Kind dranhängen??Konnt ja schließlich nicht vorher wissen das Nr.2 es so eilig hat...;o))
Mönsch,wenn ich mir meinen Beitrag grad durchlese frag ich mich ob das jemand versteht was ich hier schreibe.Ist ja auch schon so spät,gäähn...
Naja,trotzdem gut Nächtle und LG maria
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit?????

Hallo Maria,
ich bin mir zwar nicht 100% sicher, aber doch 99,9% :-)
Wenn du während der Elternzeit von Kind 1 wieder schwanger wird, erlischt die restliche Elternzeit für Kind 1 ab dem Tag der Geburt von Kind 2. D.h. dir stehen dann noch drei Jahre Elternzeit ab dem Geburtstag deines zweiten Kindes zu.
Viele Grüße
Jess_72

Re: Elternzeit?????

hi,
also bei mir ist es so, dass ich nach der geburt von juliane wieder drei jahre elternzeit habe. die anderthalb jahre, die ich von carolin noch gehabt hätte (sie war zum zeitpunkt von jules geburt etwa anderthalb jahre alt), verfallen leider - finde ich auch etwas ungerecht. denn um die volle zeit zu bekommen, müsste man exakt nach drei jahren das zweite kind gebären.
d.h. wenn du z.b. zum zweiten geburtstag deines ersten kindes das geschwisterchen bekommst, hast du ab diesem zeitpunkt wieder drei jahre elternzeit. das restliche jahr, das du für dein erstes kind noch gehabt hättest, entfällt.
hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt ;-).
viele grüsse,
sep

Re: dankeschööön...

...für die Antwort genau so hatte ich das auch noch im Kopf aber ich dachte ich hätt mal wieder was verpennt oder so...Hab mich schon gewundert(gefreut"g"),wär ja auch zu schön gewesen ein Jahr länger nur mit den zwei Gürkchen.LG Maria
PS:Find das übrigens auch ungerecht"schmoll"

Kleiner Tipp :-))

Hallo!
Wenn Du 3 Jahre zu Beginn beantragt hast, nimm sie! Du kannst ein Jahr der Elternzeit für später aufheben, aber es ist nicht festgelegt, welches Jahr!!!! Also nimmst Du von Deinem zweiten Kind das _erste_ Jahr für später! Verstehst Du? 3 Jahre Elternzeit des ersten Kindes, und daran schließen sich dann das zweite und dritte Jahr des zweiten Kindes an, Und dann kannst Du das erste Jahr des zweiten Kindes z.B. noch direkt hinten dran hängen oder für noch später aufheben!
Ist zwar etwas merkwürdig so, aber eine Freundin von mir hat es so gemacht und es hat funktioniert!:-)
LG, Kelly

clever!!!!!!!!

hi kelly,
danke für den tipp. superclever! warum kam ich da nicht drauf? ;-)
viele grüsse,
sep

Re:coool!!!

Meeensch,das ist die Idee.Danke,danke,danke für den supi Tip.Das versuch ich auch,mal sehen ob mein Arbeitgeber bzw das Lohnbüro das schnallt,hoffentlich machen die das überhaupt mit.LG maria

Re: Re:coool!!!

Da kann keiner was gegen sagen, denn es ist gesetztlich festgeschrieben, dass man 1 Jahr variabel nehmen kann. LG Sabine
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