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Der Mörder von Jakob bekommt lebenslänglich...

aber wir wissen alle, was das bedeutet. Ich bin traurig. Dann diese Mutter, die ihr kind auf einer Nordseeinsel im Strandkorb aussetzte.
Ich glaub, ich muss einfach cooler werden...
Lg von Carmen, die einfach nichts sagen kann bei all dem Mist dieser Welt....
Bisherige Antworten

tsts ...

.. aber unten Tipps geben für den Mord an Fruchtfliegen ;-))
LG Gala

Re: Der Mörder von Jakob bekommt lebenslänglich...

Nun, ähem... was bedeutet es denn? Fragend, Joan

Re: Der Mörder von Jakob bekommt lebenslänglich...

ach geh... fructfliegen gegen so ein schwein??
lg von carmen, die manchmal hier gar nix schreiben mag... hab ich mich blöd ausgedrückt?????

Re: Der Mörder von Jakob bekommt lebenslänglich...

Hi Carmen .. war nur gedacht, um Dich etwas aus der "Schwere des Daseins" zu holen.
Ich selbst habe mir übrigens "abgewöhnt", den Schicksalen aus der Bild-Zeitung nachzuweinen, es spielt sich ja schon soviel Schreckliches gleich um die Ecke ab. Außerdem "hilft" es dem Kind und seinen Eltern nicht, denke ich zumindes, - die brauchen Unterstützung vielleicht eher von "ihren" Bekannten und Verwandten.
So war das gedacht, nicht Fruchtfliegen-Mensch Vergleich ( obwohl die schon 95 Prozent unseres Genmaterials haben ;-).
Aber verstehen kann ich Dich sehr gut , wenn man solche Meldungen ungefiltert auf sich einfallen läßt werden die Akteure wie Menschen von nebenan ...
Nochmal LG Gala

Re: Der Mörder von Jakob bekommt lebenslänglich...

also Bild les ich ja gar nicht... aber halt den Kram im Videotext....Bin leider so ein Gerechtigkeitsvieh....und werde auch immer schauen!!! Grusß Carmen....

Re: Der Mörder von Jakob bekommt lebenslänglich...

aber Was wissen wir, was was bedeutet??

Freiheit nach 15 Jahren oT

Das stimmt nicht! Dann solltest Du mal das Urteil

richtig lesen. Er bekommt die höchstmögliche Strafe - lebenslange Haft OHNE Aussicht auf Bewährung nach 15 Jahren. Die Kammer stellte bei dem Angeklagten eine besonders schwere Schuld fest, sodass er NICHT nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Das stimmt nicht! Dann solltest Du mal das Urteil

Hast Du denn das Urteil schon gelesen, oder nur ÜBER das Urteil?

Re: Das stimmt nicht! Dann solltest Du mal das Urteil

Natürlich habe ich das Urteil nicht gelesen, wie denn auch, wenn es erst gestern verkündet wurde. Ich habe nur die Verkündung des Urteils im Fernsehen gesehen und die Zeitungsberichte gelesen; die Schriftform eines Urteils weicht aber niemals vom verkündeten Urteil ab, warum sollte sich also im Ergebnis daran was ändern! Höchststrafmaß bleibt Höchststrafmaß - das steht fest. Also keine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Das stimmt nicht! Dann solltest Du mal das Urteil

Dann wollen wir mal hoffen, dass nicht - nach sagen wir mal 20 Jahren - ein Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt... im übrigen war meine Antwort eher ironisch gemeint - ich war davon ausgegangen, dass Du weder Urteil noch Begründung bereits gelesen hattest; ich finde es allerdings nicht gut, dass sich hier ständig vorgeworfen wird, man könne nicht lesen....Mia

Re: Das stimmt nicht! Dann solltest Du mal das Urteil

Ich habe niemandem vorgeworfen, er könne nicht lesen und "ständig" mache ich das schon mal gar nicht. In diesem Fall war nunmal Deine Aussage falsch, weil Du die Sache eben nicht richtig gelesen oder verfolgt hast. Das ist ja auch nicht weiter dramatisch. Ich habe Dich nicht persönlich angegriffen, sondern lediglich Deine Aussage korrigiert. Ist das so schlimm für Dich? Wenn Du nicht ertragen kannst, dass jemand Deine Aussagen richtigstellt, solltest Du halt beim nächste Mal genauer schauen, bevor Du was schreibst.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Das stimmt nicht! Dann solltest Du mal das Urteil

Ich dachte, Du heißt Katharina und nicht "man".... erst mal selber richtig lesen, bitte! Ansonsten wird mir diese Korrespondenz jetzt wirklich zu kleinlich und hat im übrigen mit dem Thema schon längst nichts mehr zu tun. Mia

Gut erkannt!

....andere bekommen fast gar nichts

Z.B.: nachdem der Täter wegen sexuellen Mißbrauchs eines 3-jährigen Säuglings zu 4 Jahren verurteilt wurde, hob die nächste Instanz dieses Strafmass wieder auf mit der Begründung, ein 3-Monate-alter Säugling würde durch die Tat ja keine Folgeschäden erleiden (da zu klein). Da bleibt einem doch die Luft weg....vor diesen Richtern muss man ja fast noch mehr Angst haben als vor den Tätern!
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