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Bin in Elternzeit und wieder ss.. wann muß ich AG

Arbeitgeber sagen das ich noch länger von der Arbeit fern bleibe??
Gruß
Jessica und Sarah-Michelle und Krümmelchen
Bisherige Antworten

Re: Bin in Elternzeit und wieder ss.. wann muß ich

Hallo Jessica,
erstmal herzlichen Glückwunsch! Soweit ich weiß muss man den Arbeitgeber, genau wie bei der ersten Schwangerschaft, nach 12 Wochen informieren. Fall deine Elternzeit zufällig in der 10. SSW endet sieht es natürlich eeeetwas anders aus. :-)
LG, Susanne

du mußt erstmal gar nix*G*...

hei
im prinzip mußt du nur gucken, wann deine erste elternzeit abläuft und deinen ag mind. 4 wochen vorher über die erneute ss informieren - ansonsten würde es theoretisch auch reichen, wenn du ihn zu beginn des mutterschutzes informierst und grob die länge der erneuten elternzeit mitteilst...festlegen mußt du dich dann aber erst nach der geburt schriftlich.
bei mir war es so und mein ag und ich hatten keine probleme
lg suse
33.ssw

Re: Bin in Elternzeit und wieder ss.. wann muß ich AG

Hallo Jessica,
ich kann mich Suse nur anschliessen, Du musst erst mal gar nichts sagen und ich würde erst mal warten, bis Du weisst, das alles in Ordnung ist, etc
Allerdings müsstest Du Deinem AG vier Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit Bescheid geben, sofern diese Frist tatsächlich bald abläuft. Und Du kannst bis sechs Wochen nach der Geburt warten und dann dem AG sagen, wie lange Du Deine zweite Elternzeit haben möchtest.
Alles Gute!
Elke
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