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Besteuerung Abfindung in der Elternzeit

Hallo,
ich bin mit dem zweiten Kind in Elternzeit (noch bis Dezember 2004) und hab jetzt evt. die Möglichkeit mit meinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Ich bekäme eine satte Abfindung, was für mich insofern attraktiv ist, als ich schon einen neuen Job hab. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie in der Elternzeit (wo ich ja kein Einkommen hab) diese Abfindung besteuert wird. Hat da jemand Ahnung von bzw. schon selbst eine Abfindung bekommen ????
Liebe Grüße
Sabine
Bisherige Antworten

Re: Besteuerung Abfindung in der Elternzeit

Muss man die selbst versteuern?
Bin mir ziemlich sicher dass mein Onkel seinerzeit seine Abfindung fertig netto vom Arbeitgeber bekam und alles behalten durfte. (Er ist Maler & Anstreicher und hatte seinerzeit auch gewechselt und ne Abfindung bekommen).
Um sicher zu gehen würde ich explizit beim Finanzamt anfragen. Auf die Antwort kannst Du dich sicher mehr verlassen als auf mein Gedächtnis *gg*.
Mel, die bei ihrem Arbeitgeber bleibt

Hallo Mel,

die Besteuerung wurde in 1999 dramatisch "reformiert" wie das so schön heißt. Früher waren diese Beträge weitgehend steuerfrei. Heute nur noch ca. 8.000 EUR *grummel* Da ich 16 Jahre dort geackert hab und sehr anständig verdient hab kommt halt bei mir ein Vielfaches raus und falls ich das dann mit Steuerklasse 5 voll versteuern muß kommt glaub ich der hieseige Finanzminister persönlich zum Bedanken vorbei *träum*
Liebe Grüße
Sabine

Re: Hallo Mel,

Ja dann ist wohl ein Anruf beim zweckmässiger und vor allem sicherer als spekulative Foren-Antworten.
Ggfs. kannst Du ja mir deiner Firma etwas anderes ausmachen um die Stuern zu hinterziehen ähem ich meine zu umgehen ;-)
Schenkung oder peu á peu überweisen oder was weiss ich was es da für Tricks gibt.
Ich bin ja ein ehrlicher Mensch und kenne mich da nicht so aus *gg*
Mel

Hallo Mel,

ich arbeite für die Deutsche Bank und da ist es mit der individuellen Behandlung halt logischerweise nicht so sehr weit her.............
Muß aber morgen eh mal dem Finanzamt wegen EkSt-Jahresausgleich auf die Zehen treten, da werde ich mal nachfragen. Evt. meldet sich ja noch jemand, der auch in der Elternzeit abgefunden wurde und "schmerzhafte" Erfahrungswerte hat..............
Gute Nacht
Sabine

Re: Hallo Mel,

Hallo Sabine,
ich denke nicht, dass das Finanzamt in der Elternzeit anders reagiert, als bei sonstigen Arbeitnehmern. Ich fürchte du musst die Abfindung versteuern, wenn sie die 8.181 ? übersteigt. (Nach § 3 Nr.9 EStG)
Soweit ich weiß, spielt es aber noch eine bedeutende Rolle, ob die Abfindung wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird.
Teilst du uns mit, was das FA dazu sagt?
Gruß++
Laubfrosch.

Hallo Laubfrosch,

ich melde mich falls ich morgen was erreiche !!! Oh je, da fällt mir ein, daß die Zwerge ja morgen auch noch kollektiv (geteiltes Leid ist halbes Leid *grins* geimpft werden ) werds aber trotzdem versuchen morgen zu erfragen.
Liebe Grüße und gute Nacht
Sabine
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