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Arbeiten nach Elternzeit ! Frage !

Hallo ! ich habe 3 J Elternzeit beantragt. Vorher hab ich Halbtags gearbeitet. MUSS einem der AG DEFINITIV dann wieder einstellen ?? Hab einen Arbeitsvertrag über eine gewisse Stundenzahl auch steht sogar die Uhrzeit drin. Es geht nämlich darum das wir evtl ein Haus kaufen wollen und mein Verdienst dann wohl auch mitzählt. LGSusi
Bisherige Antworten

Re: Arbeiten nach Elternzeit ! Frage !

Dein Arbeitgeber muss Dich nach der Elternzeit genau zu den gleichen Konditionen beschäftigen, die Du vor der Elternzeit hattest. D.h., bei einer Vollzeitstelle vorher hast Du auch Anspruch auf eine Vollzeitstelle nachher, mit der Halbtagsstelle ist es genauso.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Arbeiten nach Elternzeit ! Frage !

Hallo Susi, ja er muss Dich zu den gleichen Konditionen nehmen, die Du vorher hattest.
Ich möchte Dich nicht verunsichern, aber Du solltest trotzdem mit Deinem AG reden, bevor Ihr Euch auf Dein Einkommen verlasst. Ich habe es bei bekannten erlebt, dass die Frau nach der Elternzeit wieder genommen werden musste und dann ein paar Wochen später unter irgendeinem Vorwand entlassen wurde.
Wenn Du weisst, wie Dein Arbeitgeber Deiner Rückkehr gegenüber eingestellt ist, gibt Euch das sicher mehr Sicherheit.
LG, Sylvia
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