An die arbeitslosen Muttis!
Also Timo wird im Dezember 2 Jahre, mein Arbeitsplatz ist sehr unsicher. Wie sieht das denn mit der Kita aus? bzw. krippe? Wenn ich dann "arbeitslos" bin, darf ich ihn ja nicht hingeben, richtig? Gibts dann noch irgendwelche Wege?
Was habt ihr dann vor? Weil ich würde gern das timo in den Kindergarten geht. Ich finde das unheimlich wichtig für ihn, für seine Entwicklung und so.
Ob man dann eine Fortbildung vom Arbeitsamt aus machen kann oder soetwas. Hat man dann Anspruch auf ein Kitaplatz?
LG Silvana
Re: An die arbeitslosen Muttis!
Ich bin zwar nicht arbeitslos,putze aber in einer Kita.
Da sind auch Mütter arbeitslos und dürfen ihre Kinder trotzdem weiter bringen.
Der Beitrag für die Kita ist doch Einkommensabhängig,soweit ich weiß.
Dann wird er wohl nur anders berechnet.
Meine Schwester ist Sozialhilfeempfängerin und arbeitslos und darf/durfte ihre Töchter auch in der Kita unterbringen.
Weiß zwar nicht wie die Regeln da gemacht sind,aber ich denke bei Arbeitslosigkeit dürfte es da keine Probleme geben.
LG Ramona
Re: An die arbeitslosen Muttis!
der Berufsstatus der Mutter hat nichts mit dem KiTa-Platz zu tun. Es könnte nur sein, dass ihr nicht bevorzugt behandelt wird, wenn es andere Mütter gibt, die arbeiten müssen und nicht zu Hause bleiben können, um ihr Kind zu versorgen. Aber grundsätzlich hat JEDER einen KiGa-Platzanspruch.
Gruß++
Laubfrosch.
Recht auf Kita-Platz - leider nicht überall
JEDER hat einne Anspruch auf einen Kindergartenplatz (ab 3 Jahre!), aber leider NICHT auf einen KiTa-Platz (oder auch Krippenplatz, für alle unter 3 Jahre).
Soviel ich weiß, MUSS man z.B. in Berlin als Mutter arbeiten, wenn man einen KiTa-Platz haben möchte, sonst gibt's keinen Berechtigungsschein u. damit auch keinen Platz.
Bei uns im Landkreis München gibt es nicht genügend Krippenplätze, mind. 2-3fache Anfragen, so daß arbeitende Mütter (berechtigterweise) bevorzugt werden.
Am besten erkundigst Du Dich einfach mal "vorsorglich" bei einer Einrichtung Deiner Wahl, wie dort die Voraussetzungen für einen Platz aussehen.
Viele Grüße
Nina
Re: Recht auf Kita-Platz - leider nicht überall
ja, du hast Recht. Das mit dem KiTa und KiGa und das Alter des Kindes habe ich nicht berücksichtigt bei meiner Antwort *schäm* Man hat natürlich nur einklagbares Recht ab dem 3. Lebensjahr.
Übrigens, sind wir nicht alle Mutter von Beruf und arbeiten auch darin? *zwinker*
Zitat: >
Gruß++
Laubfrosch.
Ist das Mutterdasein nicht eher...
Für einen Beruf im Sinne von Job herrschen doch viel zu schlechte Bedingungen (Arbeitszeiten, Bezahlung, Anerkennung?).
Aber ich hätte natürlich besser schreiben sollen "muss man z.B. in Berlin als Mutter auswärts arbeiten gehen". ;-)
Schönen Abend noch!
Nina
Re: An die arbeitslosen Muttis!
ja ich weiss das, aber es hängt von deinem Bundesland ab. Bei uns in Brandenburg kannst du dein Kind jederzeit abgeben ...wenn du Arbeit hast. Wenn nicht darfst du dein Kind erst ab 3 Jahre hingeben dann hast du den gesetzlichen Anspruch.
Ich finde das eigentlich sehr schade das man das nicht frei bestimmen kann da ich finde das dder kindergarten ein guter "input" ist damit die kinder viel lernen.
Das ist auch ein wesentlicher Grund warum ich jetzt angefangen hab ezu studieren- jetzt hatte ich den Anspruch auf den Platz und Tim bekommt der kindergarten sehr gut - sie singen viel und er kann den ganzen Tag mit anderen kiddies toben und lernt so den sozialen Umgang. Ich finde das eigentlich toll.
Habe aber auch gehört das wenn du dein kind einmal drin hast auch mit 2 Jahren schon und du dann arbeitslos wirst , wird dir der Vertrag nicht gekündigt das sie bei bestehenden Verträgen das nicht machen dürfen.
Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
LG Franzi
Re: An die arbeitslosen Muttis!
Da hat es also gereicht, die entsprechenden Bemühungen zu versichern. Ich glaube, das kann wirklich jede KiTa handhaben wie sie will. Hängt wohl auch von Angebot und Nachfrage ab und soweit ich weiß gibt´s in Berlin und den neuen BUndesländern generell mehr Plätze als in den alten.
LG, JULI
Re: An die arbeitslosen Muttis!
Also,wenn Du bereits einen Arbeitsplatz hast und nach wieder aufnahme der Arbeit gekündigt werden,hast Du 3Monate zeit Dir einen NEUEN Arbeitsplatz zu suchen,wenn Du dann nix hast mußt Du Dein Kind wieder aus dem Kindergarten nehmen.Wenn Du jetzt aber keine Arbeit hast,bekommst Du erst einen kindergartenplatz,wenn Du einen Arbeitsvertrag vorzeigen kannst.Ach ja und einen KITA Gutschein brauchst Du natürlich auch noch,aber soweit ich weiß gibts für dieses Jahr keinen Gutscheine mehr.
Klar hat man einen Anspruch auf einen kindergartenplatz(ab 3 jahre),aber halt nur dann,wenn Du arbeiten gehst,ansonsten hat man auf gut DEUTSCH pech gehabt.
Warum ist Dein Arbeitsplatz den unsicher?
LG Sue & Fienchen
@ Sue
Also mit wenn Timo 3 Jahre ist, darf er in den Kindergarten, egal ob ich arbeit habe oder nicht. Find ich schade, erst mit 3 !!! Ich denke er hat jetzt eine sehr prägende Zeit und ihm fehlt einfach der ständige Kontakt zu seinesgleichen.
Mit meiner Arbeit ja. Also vor meiner Elternzeit habe ich in einer Firma ca. 2 Jahre gearbeitet, kleine Firma. Ich hatte zu meinem Chef damals gesagt das ich 1 jahr Urlaub nehm. nicht länger. Er meinte Okay. Voriges Jahr im Winter wollte ich wieder anfangen und er meinte die Auftragslage wäre schlecht, und er könne mich momentan nicht wieder einstellen und ich solle doch noch ein jahr nehmen. Tja und nun sind 2 Jahre rum und ich denke wenn ich ihn anrufe und frage würd er eiskalt sagen, "deinen Arbeitsplatz gibt es nciht mehr, er wurde weg rationalisiert" so einfach, und das traue ich ihm auch zu, ansonsten hätte er mich schon voriges jahr eingestellt. Denn ich habe ja Augen im Kopf, - auf meinem Platz sass eine andere. Und die sitzt immer noch.
Tja so einfach ist das. Und große Lust habe ich dann auch nicht vor Gericht zu ziehen. Also so sieht das bei uns aus.
Alles mist. Ich würde schon gerne arbeiten gehen.
Aber ich denke ich muß meinem Chef er anrufen und nachfragen, denn weiß ich es nämlich ganz genau.
LG Silvana
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