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-dringend- Gehaltsfrage?

Im März 2004 möchte ich in den Beruf zurückkehren. Mitte September 2003 werde ich die Chefsekretärin anrufen, um einen Termin mit unserem Boss für Anfang Oktober 2003 zu vereinbaren. Daß ich nächstes Jahr zurückkehre ist sicher, nur ob ich meinen Platz wiederbekomme, wird sich im Gespräch mit meinem Boss klären. Und nun kommt die Frage: Mich würde aber schon jetzt interessieren, wieviel Gehalt ich bekomme, wenn ich Teilzeit arbeite, und Steuerklasse 5 bzw. 4 habe. Dazu müßte ich in der Personalabteilung anrufen, dort könnte man mir das ausrechnen. Ob ich das jetzt schon machen kann? Schließlich ist ja noch nichts offiziell, andererseits möchte ich doch nur wissen, was mich finanziell erwartet. wozu ratet Ihr mir? LG Angi & Alicia
P.S. Ich arbeite im öffentlichen Dienst (keine Beamtin) und wurde zuletzt nach BAT VII bezahlt.
Bisherige Antworten

Re: -dringend- Gehaltsfrage?

hi angi, ich arbeite auch im öffentlichen dienst und der BAT steht doch sicher irgendwo im netz und hegaltsrechner gibt es sicher auch, würde ich mal suchen, dann kannst du es selber ausrechnen, da gibt man dann das brutto gehalt ein für die entsprechende stundenanzahl und der rechnet das mit den steuerklassen selber. ich würde jetzt noch nicht anrufen, wenn die noch gar nicht wissen, dass du kommen willst, das reicht doch auch wenn du das im september weißt, oder? weißt du denn ob du die VII weiterbekommst, wenn du nicht mehr den gleichen job machst? bei uns sind die mütter alle runtergruppiert worden bei anderen tätigkeiten, ich hatte glück und mache wieder dasselbe wie früher und habe deshalb meine gruppe behalten.
lg zeno

@Zenobia

Mein Chef weiß schon, daß ich wiederkommen will. Und VII werde ich auch weiterbekommen. Kann höchstens sein, daß ich in eine andere Abteilung muß. LG Angi & Alicia

Gehaltsplaner

Hallo,
auf der Seite von Focus gibt es einen Gehaltsplaner. Einfach dort in die Suchmaschine die Stichworte brutto und netto eingeben, dann wird er angezeigt.
Ich weiß allerdings nicht, ob er schon für das nächste Jahr ausgelegt ist.
Auf jeden Fall ist er ziemlich exakt.
Grüße
Jess

Nachtrag: Höhe des Gehalts

Ich bin zwar kein Rechtsexperte (obwohl ich manchmal glaube, die Themen Elternzeit und Teilzeit machen mich so langsam dazu). Aber ich dachte immer, durch Teilzeitarbeit, egal ob in der Elternzeit oder danach, dürfte man keine Gehaltseinbußen haben, die über die normale Kürzung hinausgehen.
D.h. arbeite ich nur noch 3/4 meiner alten Arbeitszeit, beträgt auch mein neues Gehalt 3/4 meines alten Gehalts. Steht nicht so etwas im Gesetzestext?

Rechtsexperte

Hi Jess, soweit ich weiß, ist der AG gesetzlich verpflichtet einem einen gleichwertigen Arbeitsplatz bzw. Teilzeit zu ermöglichen. Sprich, ich habe Anspruch auf einen Teilzeit-Job in dem Betrieb, der auch nach BAT VII bezahlt wird, aber nicht unbedingt auf meinen Stuhl. Trotzdem hoffe ich, daß ich wieder in meiner alten Abteilung anfangen kann. LG Angi & Alicia

Re: Rechtsexperte

Du bekommst wahrscheinlich a bissle weniger wenn Du vorher nicht Steuerklasse 4,5 gehabt hast, aber ansonsten anteilig wie zuvor, wobei ich nach einem Jahr Sonderurlaub eine Unterstufe runtergestuft worden wäre, aber nach dem Mutterschutz*grübel* nicht. Denke bei Dir bleibts so, da Du ja in der Elternzeit bist, also noch im Beschäftigtenverhältnis stehst.
LG Pek, die nach ihren Studium bestimmt gleich, wenn nicht niedriger eingestuft wird*scheißSparkursgrummel*

Re: -dringend- Gehaltsfrage?

Also in BAT 6b bekäme ich bei halbtags bei Steuerklasse 5 958DM (in St.Kl.4 vollzeit waren es 2300 DM), also rund 450 Euro.
Mein Mann hat nun St.Kl.3 und Leon auf der Steuerkarte.
Allerdings werde ich nach der Elternzeit wohl eine 5c-Stelle bekommen. Eine Freundin von mir bekommt in 5c bei St.Kl5 knapp 580 Euro.
LG Mel
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