@Lieselheimer
Nochmal wegen dem Minijob-Gesetz, wir hatten heute Dienstbesprechung und da wurde das nochmal ausführlich erklärt :)
Also:
- Du bist nur Krankenversichert wenn du IM Erziehungsurlaub einem Minijob nachgehst.
-Wenn du keinen Erziehungsurlaub mehr hast mußt du dich bei deinem Mann mitversichern.
- Steuern werden pauschal 2% vom "Gehalt" abgezogen, ausser du gibst deine Lohnsteuerkarte ab, dann zahlst du volle Steuern, je nach Steuerklasse.
- Rentenversicherungsbeitrag wird vom AG gezahlt (17%), wenn du später volle Rente haben willst kannst du deinem AG einen Zettel unterschreiben das du auf diese Rentenfreiheit verzichtest und dann werden 19,5% gezahlt, da bist du anteilig dran beteiligt.
- Du erhälst auch anteilig Urlaubsgeld/ Urlaubstage.
Das war glaub alles, hab schon fast wieder vergessen was die erzählt haben :(
Ich denke mal das es in Bayern nicht viel anders laufen wird, war glaub ich ein Bundeseinheitlicher Beschluß mit den 400,-? :)
LG
Antje
Re: @Lieselheimer
Ist nicht böse gemeint, aber das stimmt so nicht ganz.
Der Arbeitgeber muß 2 % Pauschal-Steuer an die Knappschaft entrichten.
Es sei denn, er verlangt die Lohnsteuerkarte, dann wird dem Arbeitnehmer die Steuer abgezogen.
Je nachdem welche Steuerklasse der AN hat (ich GLAUBE Steuerkl. 1 - 4 zahlen nichts, aber 5 u. 6 ganz normal - aber bitte nicht darauf festnageln, müßte ich jetzt nachschauen!)
Der Arbeitgeber zahlt bei Pauschalversteuerung insgesamt 25 % Abgaben (sind 11 % KV, 12 % RV u. 2 % Steuer).
Dem Arbeitnehmer darf bei der Pauschal-Variante NICHTS abgezogen werden, es sei denn er verzichtet auf Rentenversicherungsfreiheit!
Man erhält Urlaubstage und Urlaubsgeld wie alle anderen Voll/Teilzeit-Mitarbeiter auch (Urlaubsgeld wird ja prozentual nach Gehalt/Lohn berechnet).
Viele Grüße und "*winkewinke* an Carmi"
Christina
UI!
@Chrissie: danke Dir auch! und nix *winkewinke*!!! Klingt bös nach Teletubbies!!! Sag ich lieber tschüssi!
Gruß Carmen
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