@JEJEBA und alle Mu-Ki-Kur-ABGELEHNTEN
Hier die Gegenargumente:
An die Techniker Krankenkasse....
Sehr geehrte Frau "Sowieso" (von der TK),
mit Ihrem oben näher bezeineten Bescheid haben Sie einen Antrag auf Durchführung einer stationären Mütter-bzw. Mutter-Kind-Maßnahme abgelehnt.
In der Begründung heisst es:"Geeignete ambulante Behandlungemaßnahmen am Wohnort seien ausreichen und noch nicht ausgeschöpft."
Dazu stelle ich Folgendes fest:
1. Der Gesetzgeber hat Maßnahmen der stationären Vorsorge und Rehabilitation für Mütter in eigenständigen Leistungsparagraphen geregelt. Dies sollte die Sonderstellung dieser Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gegenüber anderen Vorsorge- und Rehaleistungen herausstellen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in § 23 SGB V festgelegt, dass für Versicherte dann Anspruch auf stationäre Leistung besteht, wenn ambulante ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln nicht ausreichend sind. Der Vorbehalt "ambulant vor stationär" gilt ausdrücklich für § 24 SGB V Vorsorgekuren für Mütter NICHT.
Teil 2 des Widerspruchsschreibens..........
Der Gesetzgeber nimmt also ausdrücklich Bezug auf Abs.1, der ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln vorsieht. Auch den Vorbehalt des Abs.4, nämlich dass stationäre Leistungenerst dann angemessen sind, wenn Leistungen nach abs. 1 nicht ausreichen, verzichtet die Systematik vollständig. Erst in Abs. 2 des § 24 wird wieder Bezug auf den § 23 genommen, diesmal um die Dauer der Leistungen sowie den Widerholungsintervall anzugleichen.
Damit ist eindeutig, dass eine Aussöpfung ambulanter Maßnahmen am Wohnort nicht nötig ist, um eine Leistung gemäß § 24 SGB V in Anspruch nehmen zu können.
Analog gilt diese Argumentation auch für § 41 Müttergenesungskuren, der ausdrücklich Bezug auf die Voraussetzungen des § 27 Satz 1 nimmt. Auch dort ist von einer Ausschöpfung ambulanter Behandlungsmaßnahmen nicht die Rede.
2. Ambulante Maßnahmen sind für mich und mein Kind auch nicht zumutbar. Jede ambulante Anwendung erfordert einen Zeitaufwand von vielen Stunden, um in die nächstgelegene Praxis zu fahren. Die Unterbringung des Kindes in dieser Zeit ist nicht gewährleistet, da keine weitere geeignete Person in unserem Haushalt lebt. Teil3 folgt
Re: Teil 3 des Widerspruchsschreibens..........
(hier endet der Punkt 2.)
(ab hier wurde fettgedruckt)
Eine Mutter-Kind-Maßnahme bietet mir als Mutter die Möglichkeit, die gezielten Therapieangebote (Asthmaschulung, Atemtherapie, Entspannungstechniken, Physiotherapie, Psychotherapie) der ausgesuchten Fachklinik Feldberg im Hochschwarzwald (extremes Reizklima in ca 1100 m Höhe) kontinuierlich und erfolgversprechend wahrzunehmen, während mein Kind pädagogisch betreut ist.
Ausserdem würden mein Kind und ich durch eine dreiwöchige Kompaktmaßnahme eher psychisch und physisch stabilisiert werden können, als dies ambulante Maßnahmen am Wohnort über Wochen und Monate bei gleichbleibender Belastungssituation je erzielen können.
(hier endet fett-Schrift)
Insofern ist der Ablehnungsgrund nicht stichhaltig.
Ich lege hiermit Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.
Mit freundlichen Grüßen
......(Unterschrift).......
hört sich gut an ;-)
Hoffe du hast erfolg! ich bin übrigens auch bei der TK.
meldest die unbedingt, wie´s ausgegangen ist, ja?
jessi
ja logo meld ich mich....LG ---> o.T.
Re: Teil 3 des Widerspruchsschreibens..........
Sei froh, dass die Kur abgelehnt wurde... meine war der Horror, ich würde sowas nie nie nie wieder machen.
Gruß, Sandra
Re: @JEJEBA und alle Mu-Ki-Kur-ABGELEHNTEN
vielen Dank für den Beitrag. Auch ich muß für mich und unseren Sohn Niklas einen Widerspruch einlegen, da die BKK, bzw. der MDK der Meinung ist, ich sollte doch bitte eine Reha-Maßnahme über die BFA in Anspruch nehmen. Die nehmen jedoch keine Kinder auf und mein Mann kann keinen ubezahlten Urlaub nehmen um 2 Kinder zu hüten. Ein Kind ist ja leicht unterzubringen, aber 2?Nun weiß ich endlich, wie ein Widerspruch geschrieben werden muß.
Vielne Dank für die Info`s.
LG Gunda
@Gunda
gern geschehn.
Ich war schon 2x auf BfA-Kur (vor der Schwangerschaft)....doch diese Klinik, wo ich war (auf Borkum) ist nicht babytauglich eingerichtet.
Ne Antwort von der Techniker Krankenkasse hab ich noch nicht, mal sehn ob's noch genehmigt wird.
Viiiiiiel Erfolg !!!
LG
Suzan
-
Kuriose akzeptierte und abgelehnte Vornamen
Besondere und kuriose Vornamen: Diese Namen wollten Eltern ihren Kindern geben – und das ist daraus geworden. → Weiterlesen
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen
-
10. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Größe und Entwicklung des Babys in der 10. SSW und alles Wichtige zu Mamas Körper und Wohlbefinden. → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen
-
Bauchumfang in der Schwangerschaft: Wie...
Du bist schwanger? Dann dreht sich jetzt alles um deinen Bauch. Wie groß er wird und was seinen Umfang beeinflusst. → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
13. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Wie groß ist dein Baby in der 13. SSW, welche Entwicklung vollzieht sich gerade? → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen
-
Femurlänge: Größe des Babys berechnen
Größe, Gewicht und Entwicklungsstand beim Baby bestimmen: Das bedeuten die Messwerte der Femurlänge! → Weiterlesen