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@JEJEBA und alle Mu-Ki-Kur-ABGELEHNTEN

Huhu,meine Mu-Ki-Kur wurde ja auch abgelehnt, doch hab ich heut von der Kur-und-Reha-Gmbh ein Widerspruchsschreiben bekommen, das an meinen Fall angepasst ist und ich nur noch unterschreiben brauch und an die Kasse schicken. Vielleicht hilft Dir, Jessi, und anderen dieses Schreiben auch beim Widerspruch. Müsst es halt von der Symptomatik an Euch anpassen. Mein Haupt-Ablehnungsgrund war ja, ich solle erst alle ambulanten Möglichkeiten ausschöpfen.
Hier die Gegenargumente:
An die Techniker Krankenkasse....
Sehr geehrte Frau "Sowieso" (von der TK),
mit Ihrem oben näher bezeineten Bescheid haben Sie einen Antrag auf Durchführung einer stationären Mütter-bzw. Mutter-Kind-Maßnahme abgelehnt.
In der Begründung heisst es:"Geeignete ambulante Behandlungemaßnahmen am Wohnort seien ausreichen und noch nicht ausgeschöpft."
Dazu stelle ich Folgendes fest:
1. Der Gesetzgeber hat Maßnahmen der stationären Vorsorge und Rehabilitation für Mütter in eigenständigen Leistungsparagraphen geregelt. Dies sollte die Sonderstellung dieser Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gegenüber anderen Vorsorge- und Rehaleistungen herausstellen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in § 23 SGB V festgelegt, dass für Versicherte dann Anspruch auf stationäre Leistung besteht, wenn ambulante ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln nicht ausreichend sind. Der Vorbehalt "ambulant vor stationär" gilt ausdrücklich für § 24 SGB V Vorsorgekuren für Mütter NICHT.
Bisherige Antworten

Teil 2 des Widerspruchsschreibens..........

Dort lautet die Formulierung "Die Krankenkasse kann unter den in § 23 Abs.1 genannten Voraussetzungen aus medizinischen Gründen erfolderliche Maßnahmen in Form einer Vorsorgekur in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung erbringen."
Der Gesetzgeber nimmt also ausdrücklich Bezug auf Abs.1, der ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln vorsieht. Auch den Vorbehalt des Abs.4, nämlich dass stationäre Leistungenerst dann angemessen sind, wenn Leistungen nach abs. 1 nicht ausreichen, verzichtet die Systematik vollständig. Erst in Abs. 2 des § 24 wird wieder Bezug auf den § 23 genommen, diesmal um die Dauer der Leistungen sowie den Widerholungsintervall anzugleichen.
Damit ist eindeutig, dass eine Aussöpfung ambulanter Maßnahmen am Wohnort nicht nötig ist, um eine Leistung gemäß § 24 SGB V in Anspruch nehmen zu können.
Analog gilt diese Argumentation auch für § 41 Müttergenesungskuren, der ausdrücklich Bezug auf die Voraussetzungen des § 27 Satz 1 nimmt. Auch dort ist von einer Ausschöpfung ambulanter Behandlungsmaßnahmen nicht die Rede.
2. Ambulante Maßnahmen sind für mich und mein Kind auch nicht zumutbar. Jede ambulante Anwendung erfordert einen Zeitaufwand von vielen Stunden, um in die nächstgelegene Praxis zu fahren. Die Unterbringung des Kindes in dieser Zeit ist nicht gewährleistet, da keine weitere geeignete Person in unserem Haushalt lebt. Teil3 folgt

Re: Teil 3 des Widerspruchsschreibens..........

Aufgrund des entstehenden Zeitdrucks bliebe mir keine Möglichkeit, die Maßnahmen regelmäßig in Anspruch zu nehmen.
(hier endet der Punkt 2.)
(ab hier wurde fettgedruckt)
Eine Mutter-Kind-Maßnahme bietet mir als Mutter die Möglichkeit, die gezielten Therapieangebote (Asthmaschulung, Atemtherapie, Entspannungstechniken, Physiotherapie, Psychotherapie) der ausgesuchten Fachklinik Feldberg im Hochschwarzwald (extremes Reizklima in ca 1100 m Höhe) kontinuierlich und erfolgversprechend wahrzunehmen, während mein Kind pädagogisch betreut ist.
Ausserdem würden mein Kind und ich durch eine dreiwöchige Kompaktmaßnahme eher psychisch und physisch stabilisiert werden können, als dies ambulante Maßnahmen am Wohnort über Wochen und Monate bei gleichbleibender Belastungssituation je erzielen können.
(hier endet fett-Schrift)
Insofern ist der Ablehnungsgrund nicht stichhaltig.
Ich lege hiermit Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.
Mit freundlichen Grüßen
......(Unterschrift).......

hört sich gut an ;-)

..bin mal gespannt, was sie mir schreiben.
Hoffe du hast erfolg! ich bin übrigens auch bei der TK.
meldest die unbedingt, wie´s ausgegangen ist, ja?
jessi

ja logo meld ich mich....LG ---> o.T.

Re: Teil 3 des Widerspruchsschreibens..........

Du lieber Himmel ;-)
Sei froh, dass die Kur abgelehnt wurde... meine war der Horror, ich würde sowas nie nie nie wieder machen.
Gruß, Sandra

Re: @JEJEBA und alle Mu-Ki-Kur-ABGELEHNTEN

Hallo,
vielen Dank für den Beitrag. Auch ich muß für mich und unseren Sohn Niklas einen Widerspruch einlegen, da die BKK, bzw. der MDK der Meinung ist, ich sollte doch bitte eine Reha-Maßnahme über die BFA in Anspruch nehmen. Die nehmen jedoch keine Kinder auf und mein Mann kann keinen ubezahlten Urlaub nehmen um 2 Kinder zu hüten. Ein Kind ist ja leicht unterzubringen, aber 2?Nun weiß ich endlich, wie ein Widerspruch geschrieben werden muß.
Vielne Dank für die Info`s.
LG Gunda

@Gunda

hallo Gunda,
gern geschehn.
Ich war schon 2x auf BfA-Kur (vor der Schwangerschaft)....doch diese Klinik, wo ich war (auf Borkum) ist nicht babytauglich eingerichtet.
Ne Antwort von der Techniker Krankenkasse hab ich noch nicht, mal sehn ob's noch genehmigt wird.
Viiiiiiel Erfolg !!!
LG
Suzan
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