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@Bronte

Guten Morgen Bronte,
nicht der Pass ist entscheiden, sondern der Kleine muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Folgendes gilt: Seit 01.01.2000 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn ein Elternteil bei Geburt des Kindes
- seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
- eine Aufenthaltsberechtigung oder
- seit 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit tritt automatisch ein, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Eintrag erfolgt durch den Standesbeamten, der auch für die Beurkundung der Geburt zuständig ist. Ein Antrag auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist deshalb nicht erforderlich. Die Eltern werden durch ein Schreiben des Standesamtes verständigt.
Um einen Pass zu beantragen, braucht deine Freundin die Unterschrift des Mannes, da sie verheiratet ist. Hat der Kleine die deutsche Staatsbürgerschaft? Ihr könnt am Standesamt nachfragen. Gruß Zora
Bisherige Antworten

Re: @Zora

Danke Zora, das sind schon mal gute Infos.
Werde ich ihr gleich so weitergeben, mal sehen, ob das bei ihr passt.
Danke und LG
Bronte

Interessant,sehr sehr interessant...

...die Frage bleibt aber trotzdem, was passiert dann? Hat die Frau dann überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe? Ich glaube nicht. KAnn sie Deutsch? HAt sie Arbeitserlaubnis?
Bo, schwierig...ich drücke auf jeden FAll die Daumen, daß alles gut wird...
LG diotima
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