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an Michelchen

Also, der Kleine ist bei mir mitversichert, Michael hat die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt. Er hat Steuerklasse 2 bekommen mit einem halben Kind. Du kannst aber auch das ganze Kind auf Deinen Partner uebertragen lassen. Allerdings musst Du dann Steuerklasse eins behalten. Mit dem Erziehungsgeld wird der Partner mitveranlagt ob er die Vaterschaft anerkennt oder nicht das ist in dem Fall total egal. Ansonsten gibt es eigentlich nichts was es bei uns zum Problem haette kommen lassen.
Liebe Gruesse
Sonja
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An Sonja....von Michelchen

Super, danke schön. Was mich jetzt noch interessiert, ich gehe ja erst mal nicht arbeiten. Kann ich das Kind dann trotzdem bei mir mitversichern? Normalerweise doch schon, oder? Denn ich bin ja in den 3 Jahren Erziehungsurlaub \"kostenlos\" weiterversichert.Tschüssi Michelchen

Re: An Michelchen

hallo michelchen!
sorry, daß ich mich hier einschalte: aber ja dein kind wird bei dir kostenlos in die familienversicherung aufgenommen (bin auch im erziehungsurlaub und meine drei sind alle bei mir mitversichert)
wenn du nach dem erziehungsurlaub nicht wieder arbeitest, dann wirst du übers arbeitsamt versichert und dein kind auch!
viel glück wünscht
susanne
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