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Zwickmühle!

Hi,
ich bin in einer ganz schön verzwickten Lage.
Ich möchte dieses Jahr schwanger werden bin aber noch in der Elternzeit bis Juli 2005. Wenn alles gut geht, dann würde unsere zweite Maus im August-September zur Welt kommen. Wie muss sich denn nun mein Arbeitgeber mir gegenüber verhalten, zwecks Lohn? Bin ja dann nicht mehr in der Elternzeit sondern im Mutterschutzurlaub.
Ziemlich blöde Situation, geht aber nicht anders.
Hoffentlich kann mir einer helfen!
Liebe Grüße Nancy
Bisherige Antworten

Re: Zwickmühle!

Hallo Nancy !
Ansprüche auf Mutterschaftsgeld entstehen nur, wenn Du vor dem Mutterschutz auch gearbeitet hast. Da Du ja im Moment nicht arbeitest wg. Elternzeit hast Du auch keine Ansprüche Deinem Arbeitgeber gegenüber.
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