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Urlaubsanspruch

Mein Entbindungstermin ist der 19.09.2000. Jetzt möchte ich gerne wissen was für einen Urlaubsanspruch ich habe.Der Mutterschutz beginnt am 08.08.2000.Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen, denn mein Chef meint, daß in dem Zeitraum des Beschäftigungsverbotes kein Anspruch besteht, erst wieder mit Ablauf des Beschäftigungsverbotes, falls ich den Erziehungsurlaub nicht in Anspruch nehme.
Danke für die Antworten!
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch

Liebe Tanja.Laut meinen Informationen hast Du Urlaubsanspruch auch in der Zeit des Mutterschutzes, also auch für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Entbindung steht Dir anteilig Urlaub zu. Bei uns in der Firma (Lohnstelle) wurde mir das so zugesichert.Leider steht im Mutterschutzgesetz dazu keine klare Aussage, informiere Dich dazu am besten nochmal bei einer Beratungsstelle z.B Pro Familia, die können Dir sicher genaue Auskunft geben.Alles Gute !

Re: Urlaubsanspruch

Was willst denn Du Urlaub, wenn Du eh mutterschutz hast, kapier ich nicht!

Re: Urlaubsanspruch

den Urlaub nimmst du natürlich bevor du in den Mutterschutz gehst.Ich z.B. habe 30 Tage Urlaub im Jahr. Das ergibt 2,5 Tage im Monat anteilig. Mein Mutterschutz beginnt am 07.06.00. Da mir Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes ( also bis ca.Mitte September) zusteht, stehen mir 21 Tage Urlaub zu, die ich noch habe, bevor ich in den Mutterschutz gehe.

Re: Urlaubsanspruch

Also wenn es Dir gut geht, würde ich den Urlaub hinten an die 8-wöchige Frist nach der Geburt anhängen! Denn bis Ende des Urlaubs steht Dir Lohn zu und damit evtl. auch wieder 2,5 Tage mehr Urlaub, wenn somit der Erhlongsurlaub nach der Geburt bis in den Oktober reinreicht.
Désirée
P. S. nach Ende des Erholungsurlaubes kannst Du ja dann den Erziehungsurlaub antreten.

Re: Urlaubsanspruch

Der Urlaub wird zusätzlich zur Zeit des Beschäftigungsverbotes genommen. Aber um auszurechnen wieviel Tage Urlaub einem zustehen muß man wissen, welche Zeit angerechnet wird, und das sind alle gegonnenen Monate indenen man gearbeitet hat, in denen man krankgeschrieben war und die volle Schutzfrist, 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nachher. Die Monate werden addiert und dann anteilig vom Jahresurlaub errechnet. Meißtens werden diese Tage/Wochen Urlaub vor den 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt genommen. Sollte man nicht den kompletten Urlaub nehmen können, bleibt der Anspruch bis nach der Schutzfrist bzw. bis nach dem Erziehungsurlaub bestehen.
Gruß, B.

Re: Urlaubsanspruch

Hallo,
Du hast den vollen Urlaubsanspruch. Dein Erholungsurlaub wird durch die Mutterschutzfristen u.a. Beschäftigungsverbote nicht!! gekürzt. Dein Chef hat also unrecht, wenn er das nicht glauben will soll er sich auch einmal vom Bundesministerium f.Familie,Senioren,Frauen und Jugend die Broschüre "Mutterschutzgesetz" besorgen oder seinen Steuerberater fragen. Laß Dich also nicht von ihm verschaukeln. Du kannst den Urlaub sogar direkt vor beginn der Mutterschutzfrist antreten. Z.B Urlaub vom 08.07. bis 07.08. und ab 08.08. dann in Mutterschutz.
Ich hoffe es hilft Dir weiter
Alles Gute
Nicola

Re: Urlaubsanspruch

So, ist es. Außerdem bekommst du für jeden gegonnen Monat den vollen Urlaubsanteil. Meinem Chef schmeckt das auch nicht, aber so ist das Gesetz.
Gruß, B.

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Tanja,
dir steht Urlaub zu bis 8. Wochen nach der Entdung. Hast du als Beispiel 30 Tage im Jahr erhältst du für jeden vollen Monat anteilig 2,5 Tage, die du dann vor dem Mutterschutz nehmen kannst.
alles gute laura

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Tanja,
mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist kurz nach Deinem (26.09.), das heißt meine Schutzfrist beginnt am 15.08.Ein Urlaubsanspruch besteht bis zum Ende der Schutzfrist und wird anteilig gekürzt für jeden vollen Monat
Erziehungsurlaub.Mein Erziehungsurlaub beginnt am 22.11.00, daß heißt der Urlaubsanspruch wird bei 26 Tagen Urlaub um 2 Tage für 12/00 gekürzt.Ich arbeite selbst in der Personalabteilung.
Alles Gute,Berit
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