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Urlaubsanspruch SusanR

Hallo Ihr,
also, ich habe zum Urlaubsanspruch folgende Frage:
Wenn in den 6 Wochen des SS-Urlaubes (vor der Geburt) Feiertage enthalten sind, werden die dann wie normale Arbeitstage behandelt und nicht auf die 6 Wochen zusätzlich raufgerechnet, oder kann ich mir diese auf die 6 Wochen raufrechnen? (Beispiel, 6 Wochen SS-Urlaub, darin sind 3 Tage Feiertage, also 6 Wochen & 3 Tage SS-Urlaub!?
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen Danke schon mal-SusanR
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch SusanR

hallo susan!
nee - schön wäre es ja - aber leider ist das nicht möglich!
der mutterschutz beginnt 6 wochen vor dem errechneten entbindungstermin und endet 8 wochen nach der geburt!
egal welche feiertage dazwischen sind...und wenn dein baby 2 wochen vor termin zur welt kommt, dann \"fehlen\" dir sozusagen auch 2 wochen mutterschutz...nur bei frühgeburten (also alle geburten vor vollendeter 35 SSW) werden die wochen \"hintenan gehängt\"
wenn du aber vor den mutterschutz noch eigenen urlaub hängst, dann hast du natürlich recht...dann zählt jeder TU-tag der sonst ein arbeitstag gewesen wäre..
sooo ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir alles gute!
alles liebe für deine ss und eine schöne geburt mit einem traumhaften baby am ende für dich!
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