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Urlaubsanspruch + Schwangerschaft

ich habe meiner Frau betreffend eine Frage, die mir leider bisher niemand sicher beantworten konnte.
Meine Frau ist schwanger und wir möchten nun wissen, wie es mit dem gesetzlichen Tarifurlaub aussieht.
Wie lange bleibt der Urlaubsanspruch des laufenden Jahres,
erhalten??? Oder wann verfällt der Anspruch???
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch + Schwangerschaft

Ich habe bereits drei Kinder und habe bei den ersten beiden den anteiligen Urlaub vor der Mutterschutzfrist genommen. Beim letzten Kind wurde ich von meinem FA wegen vorzeitigerWehen krank geschrieben. Den Resturlaub habe ich dann nach meinem Erziehungsurlaub genommen.

Re: Urlaubsanspruch + Schwangerschaft

Hallo,
der Urlaubsanspruch bleibt bis zum 30.04. des Folgejahres bestehen, wie es üblich ist. Er kann am Stück vor der Mutterschutzfrist genommen werden ( würde ich empfehlen, dann braucht man nicht mehr so lange arbeiten besonders wenn die SS beschwerlich wird) oder in Etappen davor oder nach der Mutterschutzfrist. Er kann auch im Erziehungsurlaub bzw. danach genommen werden oder davor. Der Anspruch verfällt nicht, kann auch ausbezahlt werden, wenn es nicht anders geht.
Nicola
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