Urlaub
Re: Urlaub
Du hast nur anteilmaessigen Anspruch auf Urlaub. Also wirklich nur bis zum errechneten Termin. Dann kommt natuerlich noch Mutterschutzfrist (6 Wo. vor Termin). Da darfst Du lt. Gesetz aber arbeiten, wenn Du moechtest. Ansonsten muesste Dir Deine Personalabteilung doch sehr gut Auskunft geben koennen. Gruss, Berit
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