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Rechtliche Frage: Streichung von Fortbildung

Hallo!
Eine rechtliche Frage: Meine Frau ist, nachdem
Sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit-
geteilt hat, von der Teilnehmerliste zu einem
firmeninternen Seminar gestrichen worden - und
zwar mit der ausdrücklichen Begründung, dies
geschehe, weil sie schwanger sei. Dieses Seminar
ist fuer sie sehr wichtig, auch in Hinblick
auf ihre berufliche Zukunft. Es handelt
sich dabei nicht um eine Fortbildung, die ihre
Gesundheit in irgendeiner Form gefaehrdet, der
Grund ist tatsaechlich nur, dass sie der Firma
demnaechst ja nicht mehr zur Verfuegung stehe -
was ihre Vorgesetzte ihr auch ausdruecklich so
gesagt hat. Meine Frau ist in der 10.SSW, es
dauert also noch etwas, bis sie aufhoert zu arbeiten.
Und bisher ist auch noch nicht klar, wann sie wieder
anfangen will, d.h. wie lange sie wirklich ausfaellt,
kann ihre Vorgesetzte noch gar nicht wissen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Kennt irgend jemand ein
Gesetz oder eine Regelung, mit der man ein solches
Verhalten seitens des Arbeitgebers angreifen kann?
Danke
Michael
Bisherige Antworten

Re: Rechtliche Frage: Streichung von Fortbildung

Hallo Michael!
Erstmal möchte ich dir sagen, daß ich das als Riesensauerei von ihrem Chef empfinde. Ich wurde von dem Tag der Bekanntgbe meiner Schwangerschaft (bin jetzt auch 10 SSW) an von meinem Chef auch wie ein XStück Scheiße behandelt. Sonach dem Motto: Sie ist ja eh bald weg und hat hier noch Lehrgänge trotz Familienplanung in Anspruch genommen u.s.w.
Daraufhin habe ich mich schlau gemacht. Also: Es gibt ja das Mutterschutzgesetz, da steht ausführlich welche Rechte und welche Pflichten eine Schwangere ihrem Arbeitgeber vor und nach Entbindung ggü hat. Schaut doch mal da rein, auch in Bezug auf Fortbildungen gibt es Regelungen. Allerdings könnte ich mir vorstellen, daß ihr Chef immer irgendeine Fadenscheinige Begründung finden wird.Leider. Und ich kann mir auch vorstellen, wenn deine Frau nach der Entbindung oder später wieder dort arbeiten will, sie das auch in einem möglichst entspanntem Verhältnis zu ihrem Chef. Ansonsten würde ich mich schlau machen und ggf darauf bestehen. Hat sie evtl. die Möglichkeit sich an eine Gewerkschaft, Personalrat, Frauenbeauftragte, etc. zu wenden?
Ich wünsche euch jedenfalls viel Glück
Das Mutterschutzgesetz ist übrigens hier auf diesen Seiten vorhanden.
Gruß Nina

Re: Rechtliche Frage: Streichung von Fortbildung

Hallo und Danke!!!
Liebe Nina, vielen Dank fuer Deinen Tip, ich habe das Mutterschutzgesetz schonmal ueberflogen, aber jetzt sehe ich es mir nochmal genauer an. Personalrat ist nicht, ich bin zwar in einer Gewerkschaft, sie leider nicht und wir arbeiten in voellig verschiedenen Berufen, Frauenbeauftragte
gibt es nicht (in der Firma arbeiten zu 90% Frauen, auch die Vorgesetzte, die ihr das leben schwer macht ist eine). Trotzdem: Danke fuer Deine Hilfe. Ich mache die Sache jetzt zu meinem Hobby, irgendwas muss doch zu machen sein! Ich wuensche Dir (Euch) trotz allem Aerger im Job eine schoene und glueckliche Schwangerschaft!!!
Hallo Mary: Tut mir leid, aber mein Mitleid fuer den Arbeitgeber haelt sich in Grenzen. Es handelt sich um ein
Seminar, dass ihr aus dem Volontariat noch zusteht, meine
Frau hat als einzige im Betrieb dafuer gekaempft, dass es
ausgerichtet wurde und jetzt wird sie rausgestrichen, waehrend andere die Fruechte ernten. Und komm mir nicht mit den Aufwendungen des Arbeitgebers, ihr Lohn ist verdammt mickrig und sie bekommt die Fahrtzeit zu Fortbildungen als Unterstunden abgezogen. Die Arbeitgeber, denen Dein Mitgefuehl gehoert, sollten sich vielleicht mal Gedanken darueber machen, warum so viele ehemals motivierte Frauen nach der Schwangerschaft nicht mehr zurueckkommen. Meine
Frau liebt ihren Beruf, kommt mit den Kolleginnen, Kunden
und direkten Vorgesetzten wunderbar klar, steigert den Umsatz (des Arbeitgebers!!!) und ist von einem Moment auf den anderen nicht mehr foerderungswuerdig sondern persona
non grata. Auf die Art killt man garantiert jede Motivation, wiederzukommen.
Gruss
Michael

Re: Rechtliche Frage: Streichung von Fortbildung

Hallo Michael,
ich weiß, daß das unpopulär ist, aber sieh die Sache doch mal aus der Sicht des ArbG. Er finanziert eine Fortbildung ja nicht just for fun, sondern weil er sich auch einen Vorteil verspricht - nämlich eine Qualifizierung einer Mitarbeiterin. Da abzusehen ist, daß Deine Frau in Erziehungsurlaub gehen wird, fällt für ihn der Vorteil weg. Viele Frauen kehren nach dem Erziehungsurlaub gar nicht mehr zurück. Da es eine freiwillige Leistung des ArbG ist, glaube ich nicht, daß Deine Frau einen Anspruch darauf hat, es sei denn es wurde vertraglich geregelt - evtl. auch mündlich. Ich würde versuchen, mit dem ArbG eine Regelung zu treffen, daß Deine Frau die Fortbildung macht, wenn sie aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt. Dann haben beide Seiten etwas davon.

An Mary!!!!!

Warum geht eigentlich alle Welt davon aus, daß eine Frau nach der Entbindung Erziehungsurlaub nimmt????
Michael hat doch geschrieben, daß seine Frau in der Angelegenheit noch überlegt.Also hat ihr Chef sie gefälligst danach zu fragen bevor er solche Entscheidungen trifft.
Wir leben nicht im Mittelalter, es gibt genügend Frauen, die mit einem Kind nicht überfordert sind, sondern Beruf und Kind vereinbart. Meistens ist da ja auch noch ein Vater!!!!

Von Mittelalter kann hier doch keine Rede sein, Nina.

Hallo Nina,
es mag ja sein, daß es Frauen gibt, die keinen Erziehungsurlaub nehmen, die Regel ist das allerdings nicht.
Wenn Michaels Frau keinen Erziehungsurlaub nimmt, wird ihr Chef mit Sicherheit nichts dagegen haben, wenn sie die Fortbildung macht. Nimm doch mal an, sie würde den Kurs jetzt machen und ginge danach für drei Jahre in Erziehungsurlaub - nach drei Jahren hätte sie das Gelernte zum großen Teil vergessen. Wem nützt dann die Prinzipienreiterei?
Grüße
Mary

Re: Von Mittelalter kann hier doch keine Rede sein, Nina.

Hallo Mary!
Es ist leider nicht so. Sie hat ihrer Chefin
ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass sie
absolut nicht sicher ist, dass sie den Erzeihungs-
urlaub nehmen wird. Es ist in dieser Firma Prinzip
(und ich meine PRINZIP)Schwangere zu dikreminieren.
Sehr kurzsichtig uebrigens, denn so vergrault man
sich die motiviertesten Leute. Sowas gibt es eben.
Zu allen weiteren Umstaenden: siehe meine Antwort an
Nina.
Willkommen in der Wirklichkeit
Michael

Re: Von Mittelalter kann hier doch keine Rede sein, Nina.

...wie die Dinge liegen, muß die Vorgesetzte Deiner Frau damit rechnen - dafür spricht die allgemeine Lebenserfahrung - daß Deine Frau für längere Zeit ausfallen wird. Zu wessen Lasten soll der Unsicherheitsfaktor Deiner Meinung nach gehen? Ich möchte hier sicher nicht Arbeitgeberinteressen vertreten, aber sei doch mal ehrlich: Würdest Du in Mitarbeiter investieren, die schon halb auf`m Sprung sind?! Die Wirklichkeit ist manchmal halt sehr subjektiv.
Mary

per Mail weiterdiskutieren

Hi Mary!
Ich denke, wir koennten noch eine ganze Zeit weiterdiskutieren - ich glaube, es sind Leute
mit Deiner Einstellung, die dafuer sorgen, dass
die Wirklichkeit so ist, wie sie ist. Denn es
gibt eine Menge Moeglichkeiten und ja, ich
wuerde darein investieren. Aber wir
beginnen dieses Forum mit einer zunehmend privat
werdenden Diskussion zu verstopfen. Vorschlag also:
Teile mit Deine-Mail Adresse mit (meine siehe oben)
und wir koennen uns auf diesem Wege weiter unterhalten.
Wenn Du nicht willst, auch okay. In diesem Falle:
Alles Gute
Michael

Re: per Mail weiterdiskutieren

Ich glaube nicht, daß Du mich überzeugen kannst...
Alles Gute
Mary
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