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Re: Umzug innerhalb des Mutterschutzes& Erziehungsurlaubes

Liebe Frauke,
bei mir ist es ähnlich, ich werde im Juni umziehen und nach meinem Urlaub direkt in den Mutterschutz gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da irgendwelche Probleme geben könnte. Du stehst Deinem Arbeitgeber in der Zeit des Mutterschutzes und des Erziehungsurlaubes ja eh nicht zur Verfügung. Also kann es ihm doch egal sein, wo Du Dich aufhälst. Ich werde dem Arbeitgeber nur meine neue Anschrift mitteilen. Das ich nach dem Erziehungsurlaub nicht wiederkomme muß ich ihm jetzt noch lange nicht mitteilen. Bestelle Dir doch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das "Handbuch zum Erziehungsurlaub" und das "Mutterschutzgesetz"-geht auch über das Internet, finde die Adresse jetzt nicht- da steht bestimmt was drin, wie Du Dich zu verhalten hast.
Gruß Doris
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