Nicht Verheiratet
Re: Nicht Verheiratet
So ein Gesetz gibt es NICHT!!!!!
Es gibt auch gesetzlich nicht mehr die Unterscheidung zwischen Nichtehelichem Kind und Ehelichem Kind. Vor dem Gesetz sind seit etwa 2 Jahren alle Kinder gleich. Dein Partner muß maximal eine Vaterschaftsanerkennung unteschreiben.
Ihr könnt sogar trotz das Ihr nicht verheiratet seit, das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren. Und Erbberechtigt ist das Kind auch. Es gibt also KEINE JURISTISCHEN GRÜNDE nur weil ein Kind unterwegs ist zu heiraten. Das könnt Ihr ja auch noch später tun. Und später ist vielleicht auch besser da Du dann auch mit einem Glas Sekt mitfeiern kannst - was ja so wohl kaum gehen wird. Oder eben gar nicht heiraten.
Meine Mutter ist Anwältin, ich habe sie gerade extra noch angerufen um sie zu fragen. Du kannst Dich also auf die Information verlassen oder noch mal rückfragen. Kannst mir auch eine Email schicken.
Ich bin auch schwanger und ich glaube nicht, daß ich meinen Freund deshalb heiraten werde. Was genau man da dann auch mit dem neuen Namensrecht machen kann, kann ich Dir gerne erzählen. Aber da muß ich dann auch noch mal bei meiner Mutter nachhacken.
Also, das mit dem Adoptieren ist absoluter Quatsch!!!! Wenn Du nicht heiraten willst, dann laß es einfach!
Ich wünsche Dir viel Glück
Dani
Re: Erbanspruch ./. Erbersatzanspruch
stimmt nicht ganz das heute eheliche und unehelich Kinder juristisch gleichgestellt sind: uneheliche Kinder haben zwar mittlerweile einen Erbanspruch an den Erzeuger, aber im Gegensatz zu den ehelichen Kindern haben uneheliche Kinder lediglich einen sogenannten "Erbersatzanspruch".
Der Unterschied mag unwichtig sein, besteht aber darin, dass wenn sich ein eheliches und ein uneheliches Kind eine Erbmasse teilen, das ehelich Kind beispielsweise in jedem Fall z.B. Anspruch auf das Haus hat (sofern eines da ist), das unehelich Kind "aber nur" Anspruch auf den Wert des Hauses (bzw. seinen gesetzlichen Anteil davon) ... Aber das kann ein Jurist vielleich doch noch besser erläutern.
Übrigens haben wir geheiratet, als unser Kind 11 Jahre alt war ... nicht wegen des Kindes, der Steuer o.ä. sondern einfach aus Liebe :-))
Re: Erbanspruch ./. Erbersatzanspruch
Es gibt nämlich auch noch einen Unterschied:
DEN NAMEN!
Für Viele ein Grund zu heiraten. Das habe ich auch unterschlagen.
Früher gab es ja viele Gründe, insbesondere wenn ein Kind unterwegs war, und das ist eben seit (ich glaube 1997) nicht mehr (oder fast nicht mehr) so.
aus liebe Heiraten ist noch der beste Grund, nicht wahr?
Mario schrieb:
> Hi Dani und andere,
> stimmt nicht ganz das heute eheliche und unehelich Kinder juristisch gleichgestellt sind: uneheliche Kinder haben zwar mittlerweile einen Erbanspruch an den Erzeuger, aber im Gegensatz zu den ehelichen Kindern haben uneheliche Kinder lediglich einen sogenannten "Erbersatzanspruch".
> Der Unterschied mag unwichtig sein, besteht aber darin, dass wenn sich ein eheliches und ein uneheliches Kind eine Erbmasse teilen, das ehelich Kind beispielsweise in jedem Fall z.B. Anspruch auf das Haus hat (sofern eines da ist), das unehelich Kind "aber nur" Anspruch auf den Wert des Hauses (bzw. seinen gesetzlichen Anteil davon) ... Aber das kann ein Jurist vielleich doch noch besser erläutern.
>
> Übrigens haben wir geheiratet, als unser Kind 11 Jahre alt war ... nicht wegen des Kindes, der Steuer o.ä. sondern einfach aus Liebe :-))
Re: Erbanspruch ./. Erbersatzanspruch
Man muß sich nun also schon andere Heiratsgründe suchen!
Katja
Re: Nicht Verheiratet
wenn nicht wegen des kindes so gibt es doch vielleicht andere gründe, die für eine heirat sprechen könnten: falls Du vor hast, zuhause zu bleiben und das kind großzuziehen, wärst Du bei einer heirat unterhaltsrechtlich abgesichert, falls die ehe schiefgeht....(jede 3. ehe wird geschieden). das ist schon eine überlegung wert.
grüße
tine
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