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Nachtarbeit

Hallo!!
Laut dem Mutterschutzgesetz darf man keine nachtarbeit mehr machen.Nun meine Frage:
Ich arbeite alle 14 Tage einmal in der Nachtschicht.Da ich in der Zeit nur am Telefon sitze ist dies auch keine schwere arbeit.Muß ich nun wirklich damit aufhören oder darf ich weiterhin Nachtschicht machen wenn es mein eigener Wunsch ist??
Bisherige Antworten

Re: Nachtarbeit

Hallo Sandra!
Ich muß in meinem Beruf auch ab und zu nachts arbeiten. So bald der Arbeitgeber damals von meiner SS erfuhr durfte er mich nachts (ab 20 Uhr) nicht mehr einsetzen. Wenn etwas mit Dir passiert, macht sich Dein AG strafbar.
Soweit meine Kenntnisse.
Nicole
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