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Mutterschutz und Urlaub

Mein Entbindungstermin ist im Dezember, so daß ich für Jan. u. Feb. noch Urlaubsanspruch habe. Kann ich diesen Urlaub auch schon vor dem Mutterschutz noch in diesem Jahr nehmen?
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz und Urlaub

Hallo Angie!
Im Normalfall nicht - das ist genauso, als wollte man dieses Jahr schon den Urlaub für nächstes Jahr. Ich denke aber, daß man dies individuell mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann, wenn er sich darauf einläßt.
Bedenke aber folgendes: Wenn Du nach dem Mutterschutz Erziehungsurlaub nehmen willst, dann kann es geschickter sein, den Urlaub hinterher zu nehmen. Der Erziehungsurlaub fängt nämlich erst nach dem dann genommenen Urlaub an. Man muß dann erst zu diesem Termin minus 4 Wochen angeben, wie lange man Erziehungsurlaub nimmt. Und während des (normalen) Urlaubs steht einem noch Gehalt zu, beim Erziehungsurlaub nicht! Es verlängert sich also beim hinterher genommenen Urlaub die Zeit, in der man noch das normale Gehalt hat.
Viele Grüße
Andrea
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