Mutterschaftsgesetz Schweiz - wer kennt sich aus?
kennt sich eine von Euch aus mit dem Schweizer Mutterschaftsgesetz? Ich wohne seit September 01 in der Schweiz und habe seit November 01
einen Job. Jetzt bin ich schwanger und noch in der Probezeit. Kann mein Arbeitgeber mich feuern, wenn ich ihm am Montag sage, dass ich schwanger bin?
Wie sieht es ueberhaupt aus mit dem Mutterschutz vor bzw. nach der Geburt: wieviele Wochen vorher muss (darf?) ich aufhoeren?
Ehrlich gesagt, ich habe ein megaschlechtes Gewissen, da mein Arbeitgeber super mit mir zufrieden ist und die Firma schon einige Mitarbeiterpleiten vor mir erlebt hat. Jetzt komme ich auch noch und bin ss...schon komisch, anstatt an mich und das Baby zu denken, denke ich an die Firma...Vielleicht kuendige ich aber schon am Montag, da in den Bueros bei uns gequalmt wird, was das Zeug haelt..ich will aber auch nichts sagen, denn die Kollegen arbeiten schon seit mehr als 10 oder 20 Jahren dort, und ich finde, sie haben einfach die aelteren Rechte (ausserdem rauchen die nicht in meinem Buero, sondern in den Nachbarbueros, aber da immer alle Tueren offen sind (Firmenpolitik), zieht es ueberall rein.
Was meint Ihr? Ich bin fuer jede Info dankbar.
Alles Liebe,
Gudrun
Re: Mutterschaftsgesetz Schweiz - wer kennt sich aus?
Soweit ich weiss, kannst Du an ein Vorstellungsgespräch gehen und DARFST Deine Arbeitgeber sogar anlügen, wenn die Dich das fragen würden!!! Da Du aber noch in der Probezeit bist, würde ich auf jeden FALL noch warten mit dieser (wunderschönen) Mitteilung! Ich würde sowieso damit warten, bis die kritischste Zeit, also die ersten drei Monate rum sind!!!
Klar ist es doof, so vom Gefühl her und Deinen Chef wird es vielleicht nicht all zu sehr freuen, aber er kann Dir sicher keinen Vorwurf machen!!!
Den Mutterschaftsurlaub kann 2 Wochen vor ET antreten und ist, glaub's, vom Gesetz her 12 Wochen. Aber ich würde nachlesen, ob Deine Firma da nicht andere Konditionen hat, denn meine zahlte 16 Wochen!!!
Wegen der Qualmerei; ich als NR würde sowieso darauf bestehen, dass die Türe geschlossen wird; so müssen die anderen ja nicht mit der Schloterei aufhören und Deinem Baby geht's besser! Und wenn Du Deine Schwangerschaft bekannt gibst, wird das sicher jeder verstehen!!! Aber auch wenn nicht; ich denke, es ist sicher Dein gutes Recht, unverpestete Luft zu haben!! Ich könnte so nämlich nicht arbeiten!!
Wünsche Dir viel Glück!
Sabine
Re: Mutterschaftsgesetz Schweiz - wer kennt sich aus?
vielen Dank fuer Deine Antwort.
Also 2 Wochen vor ET finde ich superspaet. Mein ET ist ca. 18.8., da will ich auf jeden Fall spaetestens Ende Juni aufhoeren.
Zu der Qualmerei: ich glaube meine Kollegen haben kein Verstaendnis dafuer, da die meisten kinderlos sind. Die paar wenige, die Kinder haben, rauchen nicht, und "Tuere zu" geht mit Sicherheit nicht, und auf Anfeindungen kann ich gerne verzichten, da gehe ich lieber. Ich glaube, die Schweiz hat noch kein Nichtraucherschutzgesetz oder? Waere mal an der Zeit....
Alles Liebe,
Gudrun
Re: Mutterschaftsgesetz Schweiz - wer kennt sich aus?
Ja, ich weiss; Deutschland ist mit dem Mutterschutzgesetz viel besser dran, soviel ich weiss, ist da doch schon ab der 32 SSW fertig, oder?!
Nichtraucherschutzgesetz hab ich noch nie gehört :-) Auch da sind wir anscheinend echte Spätentwickler *grins*, aber hast Recht, es wäre wirklich an der Zeit. Ich habe eben in einer guten Firma gearbeitet, wo die Raucher nur ein winzig kleines Räumchen hatten, in dem sie paffen konnten (war damals auch noch Raucher und fand das eigentlich i.O.).
Wünsche Dir alles Gute, eine wunderschöne Schwangerschaft und nen süssen kleinen Fratz :-)
Sabine
Re: Mutterschaftsgesetz Schweiz - wer kennt sich aus?
ja in Deutschland ist 6 Wochen vor Geburt Schluss mit Arbeiten. Ich glaube, mit dem Rauchen bin wohl etwas verwoehnt, ich habe 2 Jahre in den USA gelebt, da wird jeder Raucher geaechtet...auf der anderen Seite habe ich 10 Jahre selber feste gequalmt und hatte da auch kein Verstaendnis fuer Nichtraucher, muss ich ja eingestehen. Ist halt ne Sucht. Aber wenn ich in der Schweiz oder auch Deutschland in die Einkaufszentren gehe, da haut es mich schier aus den Socken....nur Qualm...obwohl dran steht, hier ist rauchfreie Zone.
Ich muss mal sehen, was ich mache, ich habe morgen erst den ersten FA-Termin und bin ganz nervoes..
Liebe Gruesse,
Gudrun
Re: Mutterschaftsgesetz Schweiz - wer kennt sich aus?
Wünsche Dir morgen viel Spass
Liebe Grüsse
Sabine
Re: Mutterschaftsgesetz Schweiz - wer kennt sich aus?
Ist ein recht komplexes Thema, aber zufälligerweise mein Fachgebiet. Generell ist nicht geregelt, wann Du vor der Geburt mit Arbeiten aufhören kannst - in der Regel bestimmt das der Arzt. Hier die wich-tigsten Regeln.
Eine Schwangere darf auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben (Arztzeugnis beibringen, nur die Schwangerschaft, nicht jedoch die Arbeitsunfähigkeit muss in diesem Fall mittels Zeugnis bestätigt werden).
Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.
Woche beschäftigt werden. Der Anspruch besteht nach der Geburt und darf nicht auf die Zeit vor und nach der Schwangerschaft verteilt werden. 8tung: es handelt sich bei diesem öffentlich-rechtlichen Ver-bot im Arbeitsgesetz nicht um einen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
Wenn Du schon schwanger bist, geniesst Du eine sogenannte Sperrfrist (Kündigungsschutz)
Die Lohnfortzahlung nach OR 324a, Abs. 2 und 3) geregelt.
Damit Du Lohnfortzahlung und/oder Geburtengeld geltend machen kannst müssen dann noch zusätz-liche Regeln befolgt werden.
Ich hätte Dir einfach verständliche Schulungsunterlagen zu diesem Thema, natürlich mit allen dazuge-hörigen Gesetzesartikeln etc. Mail mich bei Interesse einfach an!
Liebe Grüsse
Sandra
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