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Einkommen in der Mutterschutzfrist

Liebes 9 Monate-Team, in Eurer Übersicht zum
Mutterschutzgeld steht, dass der Arbeitnehmer in der
Mutterschutzzeit die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld
und letztem Nettoeinkommen übernehmen muss. Ist es nicht der
Arbeitgeber, der das eigentlich übernimmt, fragt mit bestem
Gruss
Bisherige Antworten

Re: Einkommen in der Mutterschutzfrist

hallo sigi, Du hast recht, der Arbeitgeber muß die Differenz tragen.
grüße
tine

Re: Einkommen in der Mutterschutzfrist

Der Arbeitgeber muß einen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zahlen, wenn das Nettoarbeitsentgelt den Höhcstbetrag des Mutterschaftsgeldes (25,- DM kalendertäglich)übersteigt. Der Zuschuß ist während der Mutterschutzfrist in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem auf einen Kalendertag entfallenden Nettoarbeitsentgelt und 25,- DM zu zahlen. Der Zuschuß des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld ist steuer- und beitragsfrei. Auch die 25,- DM von der Krankenkasse sind steuer- und beitragsfrei ! Der Arbeitgeber berechnet das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt anhand der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist, bei wöchentlicher Abrechnung geht er von den letzten 12 abgerechneten Wochen aus ! Ich hoffe ich konnte euch ein wenig helfen und beruhigen ! Viel Glück noch für Eure SS !
Liebe Grüße
Daniela

Re: Einkommen in der Mutterschutzfrist

Sorry ich habe mich verschrieben ! Bei wöchentlicher Abrechnung geht er von den letzten 13 abgerechneten Wochen aus ! Überall schleicht sich der Fehlerteufel mal wieder gerne ein !
Alles Gute
Daniela
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