Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
habe Euch ja schon geschrieben,daß ich vor einer Woche das erste mal leicht positiv getestet habe. Dann war ich Freitag diese Woche beim FA, Test auch POSITIV. Hatte nun Freitag mittag ein Vorstellungsgespräch für eine Teilzeitstelle in einem Versicherungsbüro hier bei uns um die Ecke (eine Straße vom Kindergarten meiner beiden Jungs entfernt) . Habe mich dort beworben, bevor ich wußte, daß ich ss bin. Habe natürlich auch nichts erzählt, und so wie es aussieht bekomme ich den Job. Das ist genau das, was ich vor meinen Kindern gemacht habe, allerdings natürlich damals Vollzeit und 45 km von unserem Ort enfernt. Seit ich nun Kinder habe, konnte ich bisher nur abends an der Tanke jobben, was auch ok war, aber darauf habe ich echt keine Lust mehr. Nun habe ich endlich die Chance drei mal für drei Stunden hier am Ort und dann noch in meinem Beruf zu arbeiten, und nun erfahr ich , daß ich schwanger bin...
Freu mich schon riesig, aber irgendwie bin ich total down. Was soll ich denn nun machen? Job annehmen, wenn er morgen zusagt ( kann ja auch sein ich habe eine FG, und dann lass ich mir die Chance entgehen), oder absagen, oder Bescheid sagen, sobald ich beim FA war, oder??????????
Ich könnte mir gut vorstellen, die Stelle auch ss anzunehmen, und dann auch später nach der Geburt weiterzuarbeiten. Aber wenn der Chef weiß, daß ich ss bin, nimmt er mich doch eh nicht????????
was meint Ihr?
Bin völlig verzweifelt, nun suche ich 6 Jahre den passenden Teilzeitjob für mich und dann kommt beides auf einmal..........
Danke für Eure Antworten und fürs "Zulesen"
LG
Eure Annette (5+2)
Re: Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
Wenn Deine Probezeit normal 6Monate ist, könntest Du es ihm fairer Weise nach der 12.Woche sagen. Dann hat er sich von Dir und Deiner Arbeit schon mal ein Bild machen können.
Entweder er ist dann stinkesauer auf Dich und kündigt in der Probezeit, oder aber er schätzt Deine Arbeit so sehr dass er Dich trotzdem weiterbeschäftigen möchte.
Wenn Du es ihm erst nach der 12Wo sagst, würde ich ihm auch von dem Risiko innerhalb der ersten 12Wo erzählen. Aber vielleicht ist er selber Vater und weiß davon und hat somit vermutlich auch mehr Verständnis dafür dass Du es ihm nicht sofort gesagt hast.
Ist schwierig. Wünsche Dir dass Du eine gute Entscheidung für Euch treffen kannst.
LG Franziska
Re: Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
natürlich lässt du dir diese Chance nicht entgehen.
Du hast (moralisch und per Gesetz!) das Recht, deine Schwangerschaft nicht anzugeben. Gerade für solche Fälle wie dich gibt es ja diese Regelung.
Also ich würde auf jeden Fall zusagen.
Irgendwann wirst du es ihm natürlich sagen müssen und dann muss er halt in den sauren Apfel beißen. Wenn er dann bockt und blöd tut, bist du schlimmstenfalls wieder so weit wie jetzt und musst dir irgendwann was Neues suchen.
Also: Es kann doch nur besser werden!
Und denk' dran: Du tust auch ihm (!!!!) was Gutes mit deinen Kindern! Hab bloß kein schlechtes Gewissen!!!!!!!!!!!!!
Freu dich an deiner Schwangerschaft,
Grüße
Ilka
Re: Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
Ich würde die Stelle denke ich annehmen immerhin kannst du ja noch die nächsten Monate arbeiten und auch wenn möglich recht schnell nach der Geburt.Aussedem kannst du auch auf den Mutterschutz VOR der Geburt verzichten wenn du eine recht stressfreie und sitzende Tätigkeit hast geht das ja gut.Nur die Zeit nach der Geburt die der Gesetzgeber festlegt darfst du nicht abgeben.Aber das ist ja nicht sooo lange.
Du kannst dir ja überlegen ob du es deinem neuen Chef/Chefin dann gleich sagst und dann in einem Atemzug erwehnst auch schnell wieder arbeiten zu kommen.
Ich wünsche dir viel Glück.
LG Bianca
Re: Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
http://www.aok.de/bund/foren/eltern/f_display_a_message_complete_his_thread_post_a_answer.php?f_message_id=3902&f_navi_one=11&f_navi_ten=20
da steht, einiges darüber.
Aber ich meine,das du nicht gekündigt werden kannst, du mußt deinem zukünftigen Chef auch nicht sagen das du schwanger bist, auch nicht, wenn er danach fragt.
viel ERfolg
kathrin
Re: Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
Schwangerschaft und Mutterschutz
§ Rechtsgrundlage
= Antragsweg
i Informationen
1. Mutterschaftsleistungen
2. Mutterschaftsgeld und Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
3. Mutterschutz
1. Mutterschaftsleistungen
Alle werdenden Mütter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder mitversichert sind haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen,ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmittel, stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschafts- oder Entbindungsgeld.
Sofern sie nicht von anderer Seite geleistet werden, erhalten Frauen ohne oder mit niedrigem Einkommen vergleichbare leistungen über die Sozialhilfe. Im Rahmen der Sozialhilfe erhalten werdende Mütter einen Mehrbedarfszuschlag von 20% des Sozialhilfe-Regelsatzes ab der 13. Schwangerschaftswoche (Hilfe zum Lebensunterhalt).Außerdem haben Schwangere Anspruch auf einmalige Leistungen für notwendige Anschaffungen und Übernahme von Mietschulden oder-kautionen durch das Sozialamt.
Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten, die innerhalb der Vorsorgeuntersuchungen sowohl für die Mutter, als auch für das Kind anfallen. Medikamente, die aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung rezeptiert werden, sind gebührenfrei. Übernommen werden auch die Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses, nicht aber der Schwangerschaftsgymnastik.
Gesetzliche Krankenkassen tragen auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Entbindung und einem damit verbundenen Krankenhausaufenthalt auftreten. Darunter fallen die Kosten der ärztlichen Betreuung, für Arznei- und Heilmittelkosten und die Betreuung durch eine Hebamme. Der Krankenhausaufenthalt ist bei einer normalen Geburt auf maximal sechs Tage beschränkt, es sei denn er muß aus gesundheitlichen Gründen verlängert werden.
Bis zum sechsten Tag muß keine Zuzahlung geleistet werden. Gezahlt wird auch die häusliche Nachsorge durch eine Hebamme bis zum 10. Tag nach der Entbindung, bei Problemen ggf. auch länger.
§ Reichsversicherungsverordnung, Bundessozialhilfegesetz
= Krankenkasse, Arzt/Ärztin, Sozialamt
i Krankenkasse, Sozialamt
Seitenanfang
2. Mutterschaftsgeld und Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung:
Um überhaupt Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, müssen Sie zwischen dem zehnten und vierten Monat vor der Entbindung für mindestens zwölf Wochen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Vorversicherung) oder in einem Arbeitsverhältnis (Vorbeschäftigung) krankenversichert gewesen sein.
1. für Arbeitnehmerinnen in der ges. Krankenversicherung (pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder) Nettoarbeitsgeld (bis zu 25 DM pro Tag tragen die Krankenkassen, den Unterschiedsbetrag der Arbeitgeber)
2. für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Selbständige, familienmitversicherte Frauen, Studentinnen) bei Anspruch auf Krankengeld: mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Sonst: Einmaliges Entbindungsgeld von 150 DM
3. für privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen ohne Krankenversicherung Einmahliges Mutterschaftsgeld bis zu 400 DM vom Bundesvesicherungsamt, den Unterschied zwischen 25 DM pro Tag und dem Nettoarbeitsgeld trägt der Arbeitgeber
4. für arbeitslose Frauen oder Frauen während der Ausbildung/Umschulung Umwandlung des Arbeitslosen- bzw. Unterhaltsgeldes in Mutterschaftsgeld derselben Höhe
5. für Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde wie 1. oder 3. aber: Krankenkasse bzw. Bundesveersicherungsamt zahlt auch den Arbeitgeberzuschuß aus
§ Mutterschutzgesetz, Reichsversicherungsverordnung, Arbeitsförderungesetz
= Krankenkasse, Bundesversicherungsamt
i Krankenkasse, Arbeitsamt, Arbeitgeber, Bundesveersicherungsamt
Seitenanfang
3. Mutterschutz
Arbeitnehmerinnen haben Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung. Es besteht keine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber! Allerdings ist der Schutz durch die Mutterschutzgesetze nur gegeben, wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß. Der Arbeitgeber kann ein Zeugnis vom Arzt oder von einer Hebamme verlangen. Die Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen.
Falls die Arbeitnehmerin dennoch eine Kündigung erhält muss sie bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt mittels eines Attestes auf die Schwangerschaft hinweisen. Sollte daraufhin die Kündigung aufrechterhalten bleiben, können Sie das Arbeitsgericht bzw. das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Sie selbst können während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigen. Für Beamtinnen gelten im Beamtenrecht festgelegte abweichende Regelungen. Lassen Sie sich bei Ihrer Dienstbehörde beraten!
Es gelten besondere Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und Stillzeit. Für Tätigkeiten bei denen Leben und/oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet ist besteht Beschäftigungsverbot. Während der Schutzfristen (6 Wochen vor, in der Regel 8 Wochen nach der Entbindung) dürfen Frauen nicht beschäftigt werden, es sei denn Sie erklären sich dazu ausdrücklich bereit. Sie können diese Erklärung jederzeit widerrufen! Bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung besteht ein ausnahmsloses, absolutes Beschäftigungsverbot. Diese Frist verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen. Bei einer Frühgeburt werden die Tage, die das Baby zu früh gekommen ist bis maximal 18 Wochen hinzugefügt.
§ Hier das Mutterschutzgesetz im Gesetzestext.
Du hast doch nichts zu verlieren!
LG Daniela
Re: Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
Re: Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
vielen, vielen Dank für Eure Antworten. Echt lieb von Euch.Jetzt werde ich einfach mal abwarten und frühstens in ein paar Wochen Ihm die SS sagen.
Danke nochmal
lg
Annette
Re: Brauche dringend mal Euren Rat!!!!!!
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