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Arbeitsplatz 2001 in Gefahr? Bitte um Antwort!

Hallo,
habe mal eine Frage an alle.
Nach Beendung meines Studiums habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Die Zusage für die Stelle gilt ab 2001.
Wie würde es sich verhalten, wenn ich zum Beispiel jetzt schwanger würde?
Dann wäre ich bis dahin im max. 3. Monat und man würde noch nichts sehen.
Wäre ich verpflichtet, meinen Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen?
Und wenn ja, wäre es diesem erlaubt, mich aufgrund dessen gegebenenfalls sogar zu entlassen? Ich habe nämlich eine 4-monatige Probezeit.
Wie schaut das juristisch aus?
Kann mir jemand dazu etwas sagen?
Vielen Dank,
liebe Grüße
Julia
Bisherige Antworten

Re: Arbeitsplatz 2001 in Gefahr? Bitte um Antwort!

Hallo Julia, sobald Du einen Bescheinigung vom Arzt hast, mußt Du auch Deinen AG mitteilen, dass Du schwanger bist. Entlassen kann er Dich nicht, da Du als Schwangere besonderen Kündigungsschutz genießt. Kannst Du auch im Kündigungsschutzgesetz nachlesen.
Da ich selbst in der Personalabteilung arbeite, habe ich solche Leute, die schon mit diesen Gedanken in eine neue Stelle natürlich ziemlich \"gefressen\". ;-) Es ist nämlich auch für den AG ziemlich ätzend jemanden einzustellen, der nach wenigen Monaten schon wieder weg ist.
Trotzdem viel Glück.
Simone

Re: Arbeitsplatz 2001 in Gefahr? Bitte um Antwort!

Liebe Julia,
Laß Dir keine angst machen!! Egal was andere sagen und denken, wichtig ist allein, was Du möchtest!!!!
Sicher hat der AG kein Recht Dich aufgrund Deiner Schwangerschaft zu entlassen, aber ist jedoch in der Probezeit alles möglich, auch wenn Du schwanger bist. Er könnte Dich ohne jeden Grund entlassen.
Wenn Du ihm eine Mögichkeit anbietest, wie das vereinbar wäre (Kind und Arbeit) gibt er Dir sicher eine Chance. Immerhin hättest Du 4 Monate Zeit, ihm Deine Leistungen zu zeigen und Dich unabkömmlich zu machen - sieh es doch mal sorum!! Ich glaube es gibt für beide Seiten immer ein Lösung!! Und zu Simone: Es sind nicht alle Chefs gleich!!! Vielleicht stellt er Dir ein Homeoffice zur Verfügung, dann würde Beides gehen. Laß Dich nicht entmutigen!! Der Schritt Schwanger zu werden ist toll und auch mutig!!
Liebe Grüße
Ixi

Re: Arbeitsplatz 2001 in Gefahr? Bitte um Antwort!

Hallo Ixi,
stimmt nicht - der Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit.
Liebe Grüße
Conny

Re: Arbeitsplatz 2001 in Gefahr? Bitte um Antwort!

Danke für den wichtigen Hinweis!!! Wo kann ich das genau sehen / lesen §§ woraus das hervorgeht... vielen Dank, für Deine Mühe
Ixi

an Simone

Danke für Deinen Beitrag!
Ich finde es ehrlich gesagt nicht unverschämt, die Zeit des Mutterschutzes in Anspruch zu nehmen, ich will ja keinen Erziehungsurlaub machen, sondern weiter arbeiten gehen. Mein Mann studiert noch und kümmert sich um den Nachwuchs, sollte sich welcher einstellen.
Das sind gerade mal ein paar Wochen Schonzeit, finde ich und es ist auch nicht meine Absicht, jemanden an der Nase herumzuführen.

Re: an Simone

Hallo,
ich für meinen Teil würde eine Schwangerschaft - schon zu meinem eigenen Schutz - frühzeitig meinem AG mitteilen. Auch im Zuge der Fairness meinem Chef gegenüber (der gute Mann, zu dem ich auch bißher ein gutes Verhältnis habe, müßte sich ja auch beizeiten nach Ersatz für mich umschauen).
So gibt es eben gibt immer zwei Seiten einer Medaille....
Letzten Endes muß aber wohl jeder seine Entscheidungen vor sich selbst vertreten können.
Viele Grüße,
Sabine

Re: Arbeitsplatz 2001 in Gefahr? Bitte um Antwort!

Es besteht keine Verpflichtung, den Arbeitgeber von einer Schwangerschaft zu unterrichten. Im Gesetz steht lediglich eine Soll-Vorschrift, deren Vereltzung keine Folgen hat.
Kündigungsschutz besteht aufgrund einer Schwangerschaft auch in der Probezeit. Nur nach Ausspruch der Kündigung muß die Schwangerschaft unverzüglich mitgeteilt werden, da sonst der besondere Kündigungsschutz verloren geht.
LG - johanna

Re: Arbeitsplatz 2001 in Gefahr? Bitte um Antwort!

Hallo Julia,
wir hatten gerade Fall im Freundeskreis, die haben sich bei einem Anwalt erkundigt. Der sagte, daß im Zweifelsfall Du erst zum Beginn des Mutterschutzes etwas Deinem Arbeitgeber sagen mußt! Es empfiehlt sich zwar, daß Du es recht früh sagst, wegen dem Arbeitsschutz ( keine Überstunden etc....), aber ansonsten brauchst Du es wohl nicht. Auch unser Betriebsrat hat sich diesbezüglich erkundigt und nirgendwo die Satzung gefunden, daß Du sobald Mutterpass o-Ä vorliegt dem Arbeitgeber Bescheid geben mußt. Wenn Du aber ganz sicher gehen willst ( ich habe es auch nur so gehört ), frag den Betriebsrat Du kannst Dich dort JETZT schon erjundigen, das ist keine Problem!!!!), oder eine Rechtsauskunft. Auf alle Fälle wünsche ich Dir alles Gute, und laß Dich nicht verrückt machen!!!!!!
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