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Hat jemand eine Ahnung wie das während dem Erziehungsurlaub mit der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aussieht?! Gibt es rechtliche Grundlagen oder ist es betriebsabhängig?!
Vielen Dank für Eure Hilfe
Bisherige Antworten

Re: 0,

Wenn Du nebenbei noch auf 325? Basis bei der Firma arbietest, dann hast Du Anspruch. Wenn Du aber nicht da arbeiten tust, dann hast Du auch keinen Anspruch mehr. *leider*
LG
MElanie
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Diskussionsverlauf
  • 0,
    17.06.2002, 11:57 Uhr
    • Re: 0,
      17.06.2002, 14:20 Uhr
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