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@alle: Beschäftigungsverbot

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!!!
Ich bin im 1 Zyklus ohne Spirale - wir wünschen uns soooo sehr ein Baby.
Bin von Beruf Zahnarzthelferin. Wie ist das da mit dem Beschäftigungsverbot?? Kann ich das auf jeden Fall machen? In der Praxis ist die Gefahr, daß ich Kontakt mit Eiter, Blut, Speichel usw.habe, sehr groß. Und ic möchte wirklich kein Risiko eingehen. Könnte mein Chef einfach sagen, ich soll vorne die Anmeldung machen? Das ganau das will ich aber nicht! Wo muß ich mich erkundigen??? Wie läuft das ab? Bei einer andere Bekannte ZA-Helferini ist das so, sobald eine Helferin ihren Schein der Schwangerschaft vorlegt - braucht/darf sie nicht mehr arbeiten.
Aber wer zahlt dann?? Die Krankenkasse???????
Hilfe!!!! Wer hat da Erfahrungen gemacht????
Bitte, bitte antworten!!
LG
Bisherige Antworten

Re: @alle: Beschäftigungsverbot

Hallo Diana...
sorry, aber ich muss lachen!
Ein Beschäftigungsverbot wegen Kinderwunsch?? Und was ist, wenn die gewünschte Schwangerschaft erst in ca. einem Jahr eintritt?? So lange zu warten ist es nämlich durchaus normal, was ich Dir natürlich nicht wünsche....
Natürlich kann Dein Chef sagen, dass Du im Anmeldungsbereich arbeiten musst, auch wenn Du das nicht willst! Da wird Dir kein Arzt auf der Welt ein Beschäftigungsverbot erteilen, denn ein Verbot gibt es wirklich nur in Fällen, wo es auch angebracht ist und das ist auch gut so!
Für Schwangere gibt es in Arztpraxen bestimmte Bereiche, in denen sie nicht mehr eingesetzt werden sollten, bei Dir wäre das dann z.b. die Stuhlassistenz oder der Röntgenbereich, obwohl man selbst dort, unter Beachtung der Röntgenvorschriften auch als Schwangere noch arbeiten könnte. An der Anmeldung oder in der Verwaltung/Schreibbüro etc. kannst Du gefahrenlos bis zum Mutterschutz arbeiten.
LG Netti

Re: @alle: Beschäftigungsverbot

Das hast Du leider etwas mißverstanden. Ein Beschaftigungsverbot für den Fall, wenn ich schwanger werden sollte.
Sorry, aber da muß ich mal lachen!
Diana

Re: @alle: Beschäftigungsverbot

Ach, wie schöön, dann lachen wir beide mal :-))
Ok, dann habe ich den ersten Teil missverstanden, aber ansonsten bleibe ich natürlich bei meiner Aussage!
LG Netti

Re: @alle: Beschäftigungsverbot

Hallo , also die inhaltliche Seite ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Unter Umständen muß Dein Chef Dir volles Gehalt weiterzahlen. Kommt darauf an wie groß der "Betrieb" ist. Ansonsten die Krankenkasse (nichtganzsicherbin) jedenfalls dann nicht der Chef.
Ich durfte aufgrund einer Risikoschwangerschaft gar nicht mehr arbeiten gehen, auch nicht am Schreibtisch sitzen oder Kaffee kochen ...
LG Silke
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