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nochmal wegen der "adoption"....

janines papa hatte ja damals ne vaterschaftsanerkennung gemacht. bekommt er janine wenn mir was zustösst, oder kann ich das wo eintragen lassen das sie woanders hinkommt. zum bsp zu meinem partner jetz.
wie sieht das aus wenn ich verheiratet bin mit dem papa des babys. würde auch dann janine zu ihrem papa kommen, oder würde sie wenn ich das wollen würde bei meinem mann bleiben?
lg leni
Bisherige Antworten

Re: nochmal wegen der "adoption"....

hallo leni,
das ist so eine sache...deshalb habe ich ja nachgefragt ;o)
also so wie ihr jetzt den status habt, wird im normalfall der papa das sorgerecht bekommen...wenn er will und wenn nichts negatives dagegenspricht. die einzige form, wie du das eventuell beeinflussen kannst, ist, dass du in deinem testament ein vermächtnis machst bzw. den wunsch äussert, dass janine zum beispiel bei deinem partner oder deiner mutter bleibt. eben auhc damit die geschwister zusammenbleiben. das jugendamt kann, muss dem aber nicht zustimmen bzw. wird es nur dann zustimmen, wenn dein partner eine enge beziehung zu janine hat. hat dein ex denn das sorgerecht für janine? dann wird er sie ziemlich sicher bekommen.
daselbe gilt dafür wenn ihr heiratet. mit der heirat wirst nur du mit deinem mann verwandt, janine jedoch nicht.
lass dich beim jugendamt beraten.
lg katkat

Re: nochmal wegen der "adoption"....

Hi Leni!
Du musst ein notarielle Beglaubigtes Testament verfassen, WO Janine im Falle eines Falles hinkommen soll. Wie katkat schon schrieb liegt es letzendlich dann am JA...
Wenn ihr heiratet KANN dein neuer Mann Janine adoptieren, sofern ihr Vater dem zustimmt. Dann muss er aber auch kein Unterhalt mehr zahlen und solltet ihr Euch trennen (dein neuer und du) muss er auch für Janine Unterhalt zahlen (so war das zumindest bei einem Elternpaar bei uns im kiGa)
Hat Dein Ex denn nur die Vaterschaft anerkannt, oder hast Du ihm auch das gemeinsame Sorgerecht eingeräumt? Ward ihr verheiratet?
LG Bibi

Re: nochmal wegen der "adoption"....

hallo, er hat nur die vaterschaft anerkannt, das sorgerecht habe ich allein. wir waren nicht verheiratet!
morgen hab ich einen termin beim JA, da erfrag ich mal solch sahcen einfach.
dankeschön...
lg leni

Re: nochmal wegen der "adoption"....

Für ein Testament reicht es, wenn du es handschriftlich verfasst hast - es muss NICHT notariell beglaubigt sein, um gültig zu sein.
Mein Testament-Text, den ich immer bei meinen Papieren (Familienbuch etc.) liegen habe, lautet:
"Sollte zum Zeitpunkt meines Todes mein Sohn Frederik noch minderjährig sein, bestimme ich hiermit meinen Mann, Stefan Sch., zum Vormund.
Herrn Heiko B. schließe ich von der Vormundschaft aus.
Unterschrift, Ort und Datum"
Diesen Text habe ich damals vom "Verband Alleinerziehender" bekommen und er ist in meinem Todesfall rechtlich gültig. Ob das JA es dann in meinem Sinne entscheidet, hängt natürlich vom zuständigen Beamten ab, aber ich habe mit diesem Testament alles in meiner Macht Stehende getan.
Wichtig ist auch, dass jemand von dem Testament weiß und es ggf. auch findet, denn das ist wohl oft ein gr. Problem - ohne Scheiß!
LG, Susi
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