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Wieder anfangen zu arbeiten???

Hallo ihr lieben,
habe mal eine frage. Wie sieht das aus ab wann müsste man nach dem Erziehungsurlaub wieder arbeiten. Also ab wann sind die drei Jahre rum oder ab wann werden die gezählt. Jana ist ja am 03.10.2002 geboren dann wäre ja mein Erziehungsurlaub am 03.10.2005 beendet.
Oder rechnet man den Mutterschutz noch dazu?? Dann wäre es ja erst ab 03.12.
Wann müsste ich wieder arbeiten?? Man ist doch nach der Geburt noch im Mutterschutz und erst danach werden die drei Jahre gerechnet oder??
Wer kennt sich damit aus??
Über eine Antwort würde ich mich freuen....
LG Alex
Bisherige Antworten

Re: Wieder anfangen zu arbeiten???

Hallo, interresante frage, wenn der mutterschutz noch dazugezählt werden würde, wäre das ja nicht schlecht. glaube ich aber nciht. ich denke die drei jahre sind ab dem geburtstag deiner maus rum, aber genau weiss ich das auch nicht. mal sehen wer sich damit auskennt, auf die antworten bin ich auch mal gespannt.
lg sandra und lea (13.12.02)

Re: Wieder anfangen zu arbeiten???

hi alex! es wird ab dem geburtstermin gerechnet. lilli ist am 28.09.2002 geboren und wir bekommen 2,5 jahre erziehungsgeld, also geht das bei uns bis zum 27.03.2005.
lg manja

Das Erziehungsgeld hat mit dem Erziehungsurlaub

nix zu tun! Oder irre ich mich da? Nee, glaub ich nicht.
Der Erziehungsurlaub endet mit dem 3. Geburtstag vom Kind, also, Benjamin ist am 11.11.2002 geboren, da müsste ich am 11.11.2005 beim Arbeitgeber erscheinen. Muss ich aber nicht, da ich ja ein Baby bekomme ;-)
LG Kerstin & Co.

Noch was dazu gefunden...

Wie lange kann Elternzeit in Anspruch genommen
werden?
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit
bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
des Kindes.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann ein Anteil
von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen
Elternzeit auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag
des Kindes übertragen werden. Dies gilt
auch, wenn sich die Zeiträume der Elternzeit bei
kurzer Geburtenfolge oder bei Mehrlingsgeburten
überschneiden.
Beispiel:
1. Kind geboren 01.01.2004
Elternzeit bis 31.12.2006
2. Kind geboren 01.01.2006
Elternzeit bis 31.12.2008

Re: Wieder anfangen zu arbeiten???

ich hätte meinen ersten arbeitstag am 2.12. gehabt

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Jut ich danke euch.
Also muss/darf ich ab 03.10.2005 wieder arbeiten gehen. Was ist denn wenn ich jetzt schwanger werden sollte???

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Jut ich danke euch.
Also muss/darf ich ab 03.10.2005 wieder arbeiten gehen. Was ist denn wenn ich jetzt schwanger werden sollte??? Müsste ich dann die diferenz monate arbeiten?? Also wenn ich jetzt schwanger wäre hätte ich ja wieder im Oktober ET wenn nit dann eben im November usw. Wie läuft das dann?? Wie ist das denn dann??? Könnte ich dann meine Stelle die ja für mich eingerichtet geblieben ist als Heimarbeit einklagen oder so?
Also ich will möchte ja gerne nach einem halben Jahr oder so arbeiten gehen....Wegen der Kohle aber das könnte ich nur in Heimarbeit. Wenn ich also von vorne rein sage das ich nur ein halbes Jahr Erziehungsurlaub nehm und dann eben von zuhause aus???
LG Alex

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Hi Alex,
also bei uns ist da wie folgt:
Karoline wurde ma 30.11.2002 geboren, meine Elternzeit geht bis zum 29.11.05, am 30.11.05 hätte ich also theor. wieder anfangen müssen zu arbeiten (was ich aber nie und nimmer getan hätte *brrrrr*).
Nun bin ich ja ss und entbinde im August. Die Erziehungszeit für Schnappi kann ich dann ungekürzt einfach an die von Karoline dranhängen, sie würde also am 29.11.2008 enden.
You know???
LG, Susi

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Genau so ist es. Wenn du aber z.B. zum 3. Geburtstag noch nicht in Mutterschutz sein solltest müsstest du die Zeit dazwischen arbeiten gehen. Also, Geb. 11.11.2002, Anfangen zu arbeiten 11.11.2005, Neuer ET z.B. 5.2.2006, dann müsstest du vom 11.11.2005 bis zum Mutterschutz fürs zweite Kind arbeiten gehen um wieder in Elternzeit und damit ein Recht auf deinen Arbeitsplatz zu haben. Hm verstanden?
Der Arbeitgeber muss dir nicht den gleichen Arbeitsplatz zu verfügung stellen, aber das ist eine arbeitsrechtliche Sache, da kenne ich mich nicht aus. Er muss dir auch keinen Halbtags oder Heimarbeitsplatz geben, das ist dann alles Verhandlungssache.
LG Kerstin

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Hallo Kerstin,
Recht auf Heimarbeit gibt es noch nicht, aber Recht auf Teilzeit, auch ganz unabhängig von Elternzeit oder so. Wenn der AG eine Teilzeitstelle verweigert muß er dies sehr gut begründen, hat mir meine Personalchefin neulich gesagt, und das sei wohl gar nicht so einfach. Ist natürlich die Frage wie weit man dieses Recht dann auch durchboxt gegen den AG wenn der sich querstellt. Aber theoretisch hast Du das Recht.
Heimarbeitsplatz würde ich früh genug anmelden, hab ich auch damals schon zu Beginn der ersten SS verhandelt und mache das jetzt seit 4 Jahren.
LG Anja

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Hui, ihr habt ne Personalchefin? Hier auf dem "Dorf" hab ich bei ner Firma mit 20 Mitarbeitern, davon mit dem Chef drei auf Büro gearbeitet. Ich habe das Thema Arbeiten für mich mal erst weit weit weg geschoben....Teilzeit würd ich auch früher anfangen, wenn dann Nr. 2 im KiGa geht...bis dahin bin ich Hausfrau...;-)
LG Kerstin

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Huhu Kerstin,
ja, wir sind ein Softwarehaus mit ca. 250 Mitarbeitern, und bei uns haben ganz viele ein HomeOffice wo sie - normalerweise zusätzlich zu ihrer normalen Arbeitszeit im Büro, den Begriff Überstunden gibt's hier nämlich nicht.... - teilweise arbeiten. Für mich war das gut denn so konnte ich die ganze Zeit 10 Std. in der Woche arbeiten, seit Amelie 5 MOnate ist. Wenn Leona auch im KiGA ist erhöhe ich auf 20 - 25 STd., dann aber wieder im Büro so hoffe ich. Manchmal nervt es auch mit der Arbeit, aber meistens bin ich ganz froh daß ich ein bißchen was nebenher mache. LG Anja

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Mh.. also, ich meine, dass Dir Dein Arbeitgeber genau die Stelle freihalten muß, die Du vor der Elternzeit gehabt hast.
Teilzeit und Heimarbeit gibts es in manchen Firmen sogar gar nicht und es ist auch nur eine Willenssache des Arbeitgebers, ob er Dir so eine Stelle nach der Elternzeit anbietet.
Bei mir ist es zB. so, dass es Teilzeitstellen in der Firma gibt und ich deshalb nach der Elternzeit (wohl irgendwann im Februar 2008 *ggg*) eine Halbtagsstelle annehmen werde, sofern so eine Stelle dann frei ist.
LG Andrea mit Jonas (*01.12.2002) und Zwergjunior (ET-5)

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Hu hu!
Also, bei meinem Onkel (Große Firma) ist eine Frau nach ein paar Jahren Elternzeit angekommen und wollte "ihren" Arbeitsplatz wieder haben. Die Frau arbeitet jetzt nicht mehr im Büro sondern in der Produktion am Fliesband. Mein Onkel ist in solchen Dingen sehr gut informiert. Es gibt da bestimmt auch irgendwelche Gesetzestexte, das interessiert mich weniger weil ich aus einer echt kleinen Firma komme und froh sein kann wenn die 2008 noch exestiert und so weiter. Ich weiß auch noch gar nicht wirklich ob ich da noch wieder arbeiten will, aber das steht ja eh alles noch in den Sternen.
LG Kerstin

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Guten Morgen,
schon ganz schön früh wach, gell?
Bei uns ist es auch so, dass man mit größter Wahrscheinlichkeit nicht genau das Aufgabengebiet wiederbekommt, das man vorher ausgeübt hat. Ich würde sicherlich wieder in die gleiche Abteilung kommen, aber mit anderem Fachgebiet. Ich hatte bei Jonas ja zuerst auch nur zwei Jahre Elternzeit eingereicht und deshalb hatte mein Chef mich schon Ende letzten Jahres wieder eingeplant, aber nicht mehr für mein altes Aufgabengebiet, sondern für ein ganz neues Projekt (arbeite in der EDV).
Nach der Geburt von Zwergjunior werde ich aber nun sofort drei Jahre einreichen, so dass ich frühestens 2008 wieder einsatzfähig bin. Meine Firma wird es dann sicherlich noch geben.
Ich meinte in meinem Beitrag vorher auch eher die Art der Stelle, also vollschichtig, Teilzeit usw...
und nicht die Tätigkeit.
LG Andrea (ET-4 ..)

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Hallo Cil, ich habe ja zur Zeit das selbe Problem;-) Also die Elternzeit läuft mit dem Geburtstag aus. Sprich du musst am 3. Geb. deines Kindes das erste mal wieder arbeiten. Wenn du bis dahin SS bist und im MuSchu schon bist hast du Glück und das ganze geht gleitend über. Wenn nicht und du angenommen erst in der 20.SSW wärst (nur ein Beispiel) dann musst du bei deinem AG die Zeit bis zum MuSchu arbeiten gehen. Das kann Teilzeit sein wenn keine zwingenden Betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Aber es besteht auch erst ein recht auf Teilzeit ab dem 10. Mitarbeiter. Ein Recht auf Heimarbeit besteht NICHT!! Das musst du mit deinem Chef klären und das würde ich mir auch schriftl geben lassen. Wenn du zwischen Ende Elternzeit und Beginn neuer MuSchu nicht arbeiten gehen willst musst du kündigen oder noch besser dich kündigen lassen (ist für Arbeitslosengeld etc. besser). Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht. Dann musst du aber bedenken das du dann nicht mehr selbst versichert bist, sondern dich über deinen Mann oder freiwillig selbst versichern. Kann teuer werden, je nach dem was dein Mann verdient. Ist alles nicht so einfach hier in Deutschland mit dem Kinder kriegen;-)
Lg Verena

Re: Wieder anfangen zu arbeiten??? Noch was?

Hallo Andrea,
es gibt ein generelles Recht auf Teilzeit seit, ich glaube 2003, natürlich gilt das erst ab 15 AN und dann kann der AG das natürlich aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen. Je größer der Betrieb ist umso schwieriger ist das aber. Unsere Firma hat nur 250 Mitarbeiter und unsere Personalchefin hat gemeint das sei nicht einfach für sie das erfolgreich abzulehnen, wenn es denn bis vor's Arbeitsgericht geht. Und 250 MA ist ja nun nicht wirklich groß, ich denke in wirklich großen Firmen ist die Aussicht auf Teilzeit nicht so schlecht. Allerdings ist natürlich immer die Frage ob man dann wirklich noch dort arbeiten möchte wenn man den TZ-Platz dann vor dem Arbeitsgericht durchgefochten hat und der AG einen offensichtlich loswerden wollte...
LG und alles Gute für Deine Entbindung, Anja

Re: Wieder anfangen zu arbeiten???

Hallo Alex.
meine Elternzeit von 3 Jahren wäre am 3. Geburtstag von Pia vorbei, d.h. ich müsste am 15.10.05 eigentlich wieder arbeiten. Aber da ich ja wieder ss bin, hat sich das für mich ja erstmal erledigt. *gg*
LG Anja mit Pia *15.10.02 und Zwergi 13.SSW

Re: Wieder anfangen zu arbeiten???

Hallo Alex,
ich bin auch der Meinung daß die Elternzeit am 3. Geburtstag des Kindes endet. Aber ich denke mal da bist Du schon wieder in Mutterschutz ;-)))) *Daumendrück*.
LG Anja
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