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Wie wird bei Euch der Urlaubsanspruch gerechnet???

Sagt mal, bei mir wurde der Urlaubsanspruch (30 Tage im Jahr) auf den Entbindungstermin im Oktober ausgerechnet. Das sind dann 25 Tage. (2,5 pro Monat)
Müßte er nicht eigentlich bis zum Ende des Mutterschutzes, also die 8 Wochen nach Geburtstermin eingeschlossen, errechnet werden? Das wäre dann Dezember, also hätte ich doch Anspruch auf meine 30 Tage, oder?
Wie ist das denn bei Euch?
Liebe Grüße,
fien 19.SSW
Bisherige Antworten

Re: Wie wird bei Euch der Urlaubsanspruch gerechnet???

Hallo Fienchen,
soweit ich weiß, sollen die Urlaubstage auch für den Mutterschutz angerechnet werden. Es werden die volle Urlaubstage für den angefangenen Monat gerechent, d.h., wenn MUSChu z.B. am 10.12. endet, und du dann z.B. in Erziehungsurlaub gehst, dann hast du auch für Dezember 2,5 Tage.
So habe ich es zuminest verstanden!!
LG Chiara

Re: Wie wird bei Euch der Urlaubsanspruch gerechnet???

Hallo Fienchen und Chiara!
Ich habe das auch so verstanden, dass der Urlaubsanspruch auch noch im Mutterschutz gilt. D.h. du müßtest deine vollen 30 Tage Urlaub bekommen. lg Manu

Re: Wie wird bei Euch der Urlaubsanspruch gerechnet???

Bei mir wurde der Urlaubsanspruch einschl. MUSCHU berechnet!
ET am 01.10.02 MuSchu-Ende am 27.11.02 => Urlaubsanspruch für 2002 27 Tage! (Normalerweise 29 Tage!) Ist tariflich geregelt. Frag noch mal bei Deinem AG nach! MuSchu gehört auf alle Fälle dazu!!!
Hoffe ich konnte Dir helfen.
LG Tina 21+6
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