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Was ist zu tun? Alleinerziehend/Unterhalt

hallo ihr lieben. so ich muß nun nägel mit köpfen machen und mich morgen auf die ämter machen. nun zu meiner frage wegen dem unterhalt. wir sind nicht verheiratet aber soweit ich weiß muß er mir noch bis dez unterhalt für mich zahlen. muß ich überhaupt zum jugendamt wegen dem unterhalt für emilia? wo kann ich mich schlau machen? wäre lieb wenn mir mal jemand tips geben könnte. sorry das ich mich so gut wie gar nicht mehr melde, hab aber den kopf und auch die seele soooo voll! wenn ich mal zur ruhe gekommen bin werde ich ausführlicher berichten. LG BIanca
Bisherige Antworten

Re: Was ist zu tun? Alleinerziehend/Unterhalt

Hi!
Für den Kindesunterhalt is des Jugendamt zuständig.
Ob dein Freund Dir gegenüber Unterhalt verpflichtet ist liegt auch daran wieviel er verdient vorrang hat erstmal das Kind.
Ist besser wenn Du den Unterhalt beurkunden läßt....so kannst Du falls er mal ned zahlt auch Pfänden.
Die Düsseldorfer Tabelle wird im allgemeinen so als Richtschnur her genommen für die Berechnung des Kindesunterhaltes...man muß halt wissen wieviel der KV verdient. Schau mal im Netz nach die DT is dort auch zu finden.
LG Corinna

Re: Was ist zu tun? Alleinerziehend/Unterhalt

Hallo
na du, seit ihr schon zurück? Wie geht`s dir denn?
Ich hab die ganze Zeit an dich gedacht. Und an deinen "Schreihals" ;-)) auch.
Ich hab dir eben eine Mail geschickt mit einem Link zur Profamilia- Norderstedt, die können dich bestimmt beraten.Oder einfach mal zum Jugendamt.
So, ich such nochmal weiter.
LG Andrea

Re: Was ist zu tun? Alleinerziehend/Unterhalt

hallo bianca,
du brauchst nicht zum jugendamt wegen dem kindsunterhalt, wenn der vater bezahlt und ihr euch so einig werdet. ich würde erst einmal eine gütliche einigung versuchen und nicht gleich bedrängen bzw. darauf drängen den unterhalt beurkunden zu lassen....das gibt in dieser sensiblen trennungsphase oft auch böses blut.
vielleicht habt ihr das aber ja bereits bei der vaterschaftsanerkennung schon gemacht.
berechnet wird der kindsunterhalt nach der düsseldorfer tabelle. google mal rum, da gibt es einiges dazu. du selbst hast einen unterhaltsanspruch bis drei jahre. aber das kommt auch darauf an, was dein ex-partner verdient.
ich würde dir vorschlagen eine beratungsstelle für alleinerziehende, event. auch eine selbsthilfegruppe zu suchen. die wissen auch immer rat, bieten unterstützung und auch ein soziales netzwerk.
glg katkat
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