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Vor- bzw. Nachteile beim Heiraten

Könnte mir bitte jemand sagen wo ich Info´s herbekomme welche Vor- bzw. Nachteile das Kind bekommt wenn die Eltern Heiraten? Ich komme aus Ö, und suche nun schon eine lange Zeit , doch finde ich nichts was mir weiterhilft.
Danke schon mal im voraus!!!
lg
Sonja 22+5
Bisherige Antworten

Re: Vor- bzw. Nachteile beim Heiraten

hey, wo du Info´s findest kann ich dir leider nicht sagen ...
ich weiß nur soviel, das wenn man nicht verheiratet ist der kindesvater eine vaterschaftsanerkennung machen muß.
Und vor allen-was man aber nicht hoffen will-wenn dir etwas bei der geburt oder danach passiert (z.B. das du verstirbst) hat der kindesvater nicht automatisch das Recht auf sein Kind !!!!!
Auch nicht mit der Vaterschaftsanerkennung !
das war bei mir der Ausschlaggebende Punkt zur hochzeit.
Hatten das heiraten aber eh geplant für irgendwann ;-)
nun ging es halt alles etwas schneller und wir sind froh es jetzt schon gemacht zu haben.
So bekommt Männe nämlich zu seinem gehalt auch noch verheirateten zuschlag usw.
haben aber dennoch nicht wegen dem geld geheiratet !!
der oben genannte Punkt gab bei uns den endscheidenden Ausschlag !
LG LISSY 26.SW

Re: Vor- bzw. Nachteile beim Heiraten

Hi Lissy! Also wenn wir nicht heiraten würden wir eine Obsorge-Erklärung abgeben, um eben genau das zu regeln was du angesprochen hast. Mich, bzw. uns würde nur interessieren ob das Kind eventuell nachteile hat (Erbrecht).
lg
Sonja die wirklich nur sehr ungern heiraten würde.

Re: Vor- bzw. Nachteile beim Heiraten

Sobald der Vater eine Vaterschaftserklärung abgegeben hat hat das Kind beim Erbrecht die gleichen Rechte. Wir haben eine Sorgerechtserklärung abgegeben und eine Vaterschaftserklärung. lg Tanja

Ihr 2 !

Hallo Ihr 2,es ist zwar richtig, dass die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt werden muss (außer du willst "Vater unbekannt" angeben), allerdings kannst du gleichzeitig schon vor der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben (auch beim JA). Wenn dann was passiert, ist kein Problem (Vater kein Recht auf das Kind o.ä.) zu erwarten. Zudem ist in dem neuen Kindschaftsrecht (seit 96 glaube ich) festgelegt worden, dass i.d.R. der Vater nach Tod der Mutter das Sorgerecht bekommt, egal ob verheiratet oder nicht. Richtig ist allerdings, dass einige geldliche Vergünstigungen nicht für unverh. gelten: so bekommt jeder ein halbes Kind auf seine Steuerkarte (kicher), selbst wenn es günstiger wäre, wenn nur einer das Kind auf die Steuerkarte nimmt (wenn z.B. nur einer verdient oder einer wesentlich mehr verdient) Ansonsten gibt es keine Unterschiede: egal ob verh. oder nicht, das Gehalt beider wird angerechnet, wenn es z.B. um Kinder-, Erziehungsgeld usw. geht. Ebenso gibt es unabhängig vom Heiraten Baukindergeld, falls man das plant. Wichtig wäre es aber, dass Ihr beide, falls Ihr nicht heiraten wollt, auf jeden Fall ein Testament macht, in dem Ihr Euren Partner/das Kind bedenkt und eine Vorsorgevollmacht schreibt, damit der unverh. Partner z.B. ins Krankenhaus in die Intensivstation darf, und dass man sich entsprechend absichert. Dabei hat mir übrigens ein Ratgeber "Nichteheliche Lebens-partnerschaften" (so etwa der Titel) geholfen. Nja, falls du noch fragen hast, meld dich

Re: Ihr 2 !

Wo hast du denn diesen Ratgeber herbekommen? Ich suche nun schon echt lang, doch hab noch nix passendes gefunden. Bin schon knapp davor ein paar sinnlose Anrufe zu machen.(Jugendamt, etc.) Ich weis nicht wo ich meine Info´s herbekommen soll. Wäre dir dankbar wenn du mir sagen könntest wo du den Ratgeber herbekommen hast!!!
lg
Sonja

Re: Ihr 2 !

Ich habe mir folgenden Ratgeber gekauft: Ralf Käppele, Erste Hilfe. Glücklich ohne Trauschein. (mit CD-Rom, Checklisten und Musterverträgen) Es gibt eine wirkliche Flut an Ratgebern im Buchhandel, der gefiel mir ganz gut.
LG, Maja
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