Verletzung der Aufsichtspflicht
mich würde mal interessieren, aber wann ihr denkt, dass die aufsichtspflicht bei einem kind im alter unserer verletzt wird.
lg katkat
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
darf ich fragen wieso Dich das interessiert????Ich denke das is ein seeeeeehr heikles Thema.......
LG Tanja
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
ich weiss, dass es ein heikles thema ist.
mich würde es einfach interessieren.....fängt die verletzung der aufsichtspflicht an, dass ich mein kind im oberen stockwerk allein spielen lasse, draussen im abgeschlossenen garten spielen lassen, auf der strasse (spielstrasse, sackgasse)spielen lassen, auf einer 30-er zone spielen lassen usw.
ab wann lasst ihr eure kinder allein draussen spielen?
sag mal wo aus bayern kommst du eigentlich her?
lg katkat
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
Sollte da was passieren,isses sicherlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Ich denke mal,solange nix passiert machen sich die meisten da keine Sorgen oder gedanken drüber.Geht mir ähnlich!
Wenn natürlich ein Kind zum Beispiel ein Auto zerkratzt,wird das sicherlich auch als Verletzung geahndet,aba ich kann den Kids ja nich hinterherlaufen bis sie 16sind,oder??
Wie siehst Du das denn???
Ich komme aus Mittelfranken,ca 50km von Nürnberg entfernt.Ansbach is die nächste grössere Stadt
GGLG Tanja,Simon*abheuteohneSchnullerimBett*und Pia
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
also unser Großer darf alleine im 1. Stock spielen oder auch alleine im Garten. Den Garten kann ich allerdings vom Wohnzimmer aus einsehen. Ansonsten geht er schon alleine zum Auto vor, damit ich mit den anderen langsam nachkommen kann. Es ist allerdings eine Sackgasse und Spielstraße, außer den Nachbarn fährt hier keiner und es sind nur 30 Häuser. Mit den großeren Nachbarskinder (10 Jahre) darf er auch bis zum Spielplatz mit, der am Ende der Sackgasse liegt.
Darin sehe ich noch keine Aufsichtspflichtverletzung, eine Versicherung würde das aber vielleicht anders sehen. Neben dem Spielplatz ist ein Parkplatz, sollte er da mal ein Auto zerkratzen, würden wir bestimmt dafür aufkommen müssen.
Wie sind denn deine Meinungen und warum interessiert dich das ?
LG
Tuffi mit
Räuber 05.10.02 und
Mäuserich, Maus und Mäuschen 15.07.04
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
Also ich lasse Mona für kurze Zeit (letzten Sommer) alleine im GArten, er ist jedoch nicht von außen erreichbar, also von den Seiten grenzen die Nachbarn und hinten ist eine hohe Mauer. Hinter der Mauer ist direkt ein Spielplatz, den wir durch eine Tür (Eisentür, ist immer geschlossen)erreichen können, dort darf Mona auf keinen Fall, auch nicht für ganz kurz, alleine hin und das wird auch dieses Jahr so bleiben.
Ich lasse sie selbstverständlich frei im Haus, also auch in anderen Stockwerken als ich selbst bin. sie kann dann halt in ihrem Zimmer spielen etc. Ich selbst würde nicht das Haus verlassen, wenn Mona drinnen spielt (Auto aus- oder einräumen zählt nicht dazu!!).
Wenn ich Finja fertig mache, geht Mona schonmal nach draußen und wartet, ich weiß aber, dass sie vor der Tür stehen bleibt! Sie bleibt auch bei den Nachbarn, aber da bestehe ich (vor allem im Garten im Sommer) darauf, dass diese Bescheid wissen und da sind. Das Nachbarskind ist gleichalt wie Mona, spielt oft lange Zeit unbeaufsichtig im GArten, in dem nebenan zusätzlich noch sehr viel "Prüll" herumsteht.
Ich würde noch nicht mit beiden Kindern alleine schwimmen gehen, weil noch jedes Kind doch ziemlich viel Zuwendung benötigt (zumindest im tiefen Wasser).
Reicht das?
lg
Melanie
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
ich denke, dass die Aufsichtspflicht dann verletzt wird, wenn das Kind die Zeit hat, etwas nicht altersgerechtes zu machen, ohne dabei von mir/uns beobachtet zu werden.
LG
Sandra *lol*
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
ich denke mal wenn was passiert oder das Kind irgendwas anstellt würde es wahrscheinlich immer heißen man habe die Aufsichtspflicht verletzt wenn man nicht daneben gestanden hat.
Andererseits muß man sich ja vor Augen halten daß im KiGa auf 25 Kinder normalerweise 2 Erzieherinnen kommen und somit auch dort nicht jedes Kind permanent 100 % unter Aufsicht steht!
Leona lasse ich im Haus - außer in meinem und R.s Arbeitszimmer - alleine spielen bzw. meist sind sie ja zusammen. Im Garten darf sie bisher nur mit Amelie allein spielen, da der zur Strasse hin offen ist. Ich kann den Garten aber auch vom WoZi etc. aus einsehen. Grundsätzlich denke ich man sollte in Hör- und/oder Sichtweite sein.
Ich möchte ja auch daß meine Kinder selbständig werden, insofern ist es für mich auch wichtig sie Stück für Stück mal allein zu lassen oder auch Wege allein gehen zu lassen. Amelie macht das schon, zu Nachbarskindern oder in den KiGa, wo ich den Weg aber einsehen kann bzw. mit der Nachbarin dann in Kontakt bin daß sie auch ankommt.
Was denkst Du?
LG Anja
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
Leeloo darf überall im Haus (Mehrfamilienhaus) alleine hin, sie sagt auch vorher Bescheid zu wem sie will (und die Nachbarn wissen das sie sie wieder wegschicken sollen wenn sie nervt... ;-)). Genauso in den Garten. Wenn wir unterwegs sind daf sie immer bis zur nächsten Straße alleine laufen / fahren. Das klappt gut.
Die Kleenen machen so viel Unfug, in einer solchen Geschwindigkeit.... da würde ja oft nicht mal danebenstehen helfen *lach*
Meine Eltern haben uns zu maximaler Selbstständigkeit erzogen, und so halte ich es auch.
LG Stadtmaus
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
Emil spielt schon lange im ganzen Haus alleine. Er darf auch in den Garten gehen und dort alleine spielen. Er bekommt zwar die Tuer zur Strasse auf, das macht er aber nicht ohne uns. Es ist aber eh am Ende einer Sackgasse.
Wir können ihm schon sehr lange vertrauen, dass er nichts anstellt, und das finde ich auch wichtig so. Sicherlich faellt die Freiheit, die er hat, bei anderen Leuten unter "Verletzung der Aufsichtspflicht"
Das einzige, bei dem ich immer aufpasse, ist wenn er mit seiner kleinen Schwester zusammen ist. Er versteckt sich so gerne im Hoehlen und baut Häuser aus Kissen und Decken, und bezieht sie gerne mit ein ? da habe ich einfach Angst, dass er ihr aus Versehen ein Kissen ins Gesicht steckt.
LG Nele
Deine Antwort fehlt noch :-)
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
Ich lasse Sara alleine
- im 1.OG spielen, während ich unten spüle, aufräume, Wäsche mache, koche, etc.....
- kurz alleine im Garten, wenn ich z.B. mal auf die Toi muss (Garten ist allerdings eingezäunt) oder drinnen was tu, wobei der Garten von WoZi/Küche aus einsehbar ist
- auch mal im Wendehammer Fahrradfahren, während ich in der Küche spüle/koche etc., wobei sie genau weiß, bis wohin sie fahren darf und ab wann ich sie nicht mehr sehe und dann wie ein Derwisch rausgerannt komme ;-))
Allerdings würde ich Sara und Eric im Mom. NIEMALS zusammen alleine lassen, dafür steckt mir momentan in beiden zu viel "Zunder".
Tja, ob das jetzt schon unter Verletzung der Aufsichtspflicht fallen würde... keine Ahnung *schulternzuck*, aber sie sollen ja auch irgendwo selbständig werden.....
GLG Heidi
meine meinung ;o)
cornelius spielt schon lange alleine in seinem zimmer im oberen stockwerk. er kann sich im ganzen haus (ausnahme keller) frei bewegen. im garten hat er letztes jahr noch hinterm zaun gespielt, aber inzwischen darf er auch schon allein vor die haustür und dort warten bis ich komme oder er bleibt noch etwas allein draussen....die tür ist dabei offen. letzten sommer durfte er auch allein auf dem campingplatz herumlaufen mit der auflage, dass er den wohnwagen noch sehen muss.
ich habe vor weihnachten cornelius auch schon allein bei einem karussell gelassen und bin einkaufen. der karusselmensch meinte er würde aufpassen´, ausserdem kennt cornelius den supermarkt in und auswendig und es waren 3 meter bis zum eingang.
das postin habe ich gestern geschrieben, da cornelius gestern zum ersten mal allein mit einem nachbarskind draussen war. wir wohnen in einem wohngebiet (80 reihenhäuser) mit privaten strassen und eigentlich spielstrasse (wenn sich alle dran halten würden) vorne raus ist die "hauptstrasse" hinten eine sackgasse. cornelius und das nachbarskind haben in der sackgasse und im garten gespielt....aber ein komisches gefühl war halt doch da.
lg katkat
Re: meine meinung ;o)
meine Nichte (auch 3 Jahre alt) wohnt auch in einer Spielstrasse/Sackgasse. Sie ist dort wohl schon seit laengerem mit den anderen vielen Kindern unterwegs - und dabei ist meine Schwester sonst mit allem so vorsichtig!
Das waere mir jedenfalls auch unheimlich am Anfang, wuerde es aber zulassn. Kinder koennen ja auch gegenseitig etwas aufpassen .
LG Nele
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
Anika darf sich im Haus frei bewegen, da renn ich nicht ständig hinterher. Ich hab natürlich ein Ohr auf sie und geh ab und zu mal gucken.
Auch in den Garten darf sie alleine gehen, da er auf allen Seiten eingezäunt ist (Reihenhaus). Da hab ich dann aber schon meist ein Auge auf sie. Kann aber sein, daß ich mal schnell drinnen was hol oder so.
Allein im Haus bleibt sie nur, wenn ich das Auto in die Tiefgarage fahre oder ausräume etc.
LG. Sabine
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
da verletze ich meine Aufsichtspflicht aber heftigst.
Also, Benjamin darf im ganzen Haus laufen wie er will. Er spielt meist in seinem Zimmer (oben) oder im WZ. Im Keller darf er nicht. Mit Maike darf ich ihn nur kurz allein lassen. Er ist ein Lümmel. Aber er darf, und das hätte ich von mehreren gedacht, allein draußen im Garten spielen.
Der Garten ist eingezäunt. Wenn er mit dem Nachbarjungen spielen geht dann weiß er genau bis wie weit er darf. Im Herbst war er ständig allein auf dem Spielplatz, schräg gegenüber. Alle paar Minuten bin ich gucken gegangen, d.h. ich stehe auf meiner Ausfahrt und linse rüber ob er noch da ist. Wenn was ist kommt er sofort rüber.
Mir ist klar das da immer was passieren kann.
Verletze ich auch die Aufsichtspflicht wenn ich meine Kinder bein Bäcker oder beim Metzger vor der Türe im Auto sitzen lasse? (Blickkontakt ist immer da)
Also, du stellst immer Fragen!
LG Kerstin & Co.
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
klar stelle ich fragen ;o)
schau mal hier, ist zwar österreich aber ich denke gilt auch hier. ich glaube in den usa ist das mit dem auto sogar bei strafe verboten.
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1115064.html
lg katkat
ps: ich mache das auch manchmal
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
Mona bleibt oft im Auto, wenn ich kurz zum Bäcker oder Metzger oder auf den Friedhof gehe. Letztens ist sie bei Aldi tief eingeschlafen, da bin ich sogar schnell ohne sie einkaufen gegangen, das war allerdings schon etwas ungewöhnlich.
lg
Melanie
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
das hab ich auch schon oft gemacht (Aldi, Bäcker, Amelie irgendwo abholen...). Gestern war sie mir wieder kurz vorher eingeschlafen aber ich dachte mir nein, Du nimmst sie mit. Sie hat tatsächlich den gesamten Einkauf im Einkaufswagen sitzend und schlafend verbracht, wieder ins Auto rein, zuhause raus aus dem Auto, aufs Sofa und noch 'ne Stunde geratzt! Bei ihr kann ich mir echt sicher sein daß sie nicht aufwacht wenn ich 10 min. weg bin und einkaufe. Meine einzige Sorge ist eigentlich daß irgendwelche Leute von außen meinen sie müßten an die Scheibe klopfen oder sowas...
P.S. Im Sommer kommt das natürlich nicht in Frage!
LG Anja
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht
wir haben allerdings nach allen seiten zäune und hecken, und sie hat direkten zugang zum haus!
sie geht auch wie diemels mona schon mal vor die tür, wenn ich marlene noch fertig mache, aber wir wohnen in einer hofschaft, also steht sie nicht alleine an der straße rum!
im haus lasse ich sie auf allen stockwerken alleine, kann mir nicht vorstellen, dass es leute gibt, die ihren 3jährigen kindern das nicht zutrauen!
vom grundsatz her bin ich eine mischung aus überbehütend (denke, dass keiner gut genug auf mein kind achten kann) und freiheitsschenkend (weil ich meine kinder sehr genau kenne und ihre fähigkeiten einschätzen kann).
lg
claudia
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