TZ abgelehnt
Nachdem mir die TZ schon in der Elternzeit verweigert worden war (ohne Gründe), wurde jetzt auch mein Antrag auf TZ nach der Elternzeit abgelehnt - aus betrieblichen Gründen (die Firma hat ca. 8000 Mitarbeiter!). Nun weiß ich allerdings, daß inzwischen meine Arbeit jemand als freie Mitarbeiterin macht und zwar auch in TZ. Ich bin einfach der Meinung, das ist MEIN Job! Immerhin reden wir über 14 Jahre Betriebszugehörigkeit. Da ich in weiser Voraussicht (kenne den Laden ja nun schon lange genug) eine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich mich da mal beraten lassen? Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen? Meint Ihr, ich hab eine Chance, zumindest eine Abfindung zu kriegen?
WÄhrend der Elternzeit war ich übrigens sporadisch (schein-)selbständig für meine Firma tätig.
LG. Sabine (stinksauer...)
Re: TZ abgelehnt
Da würde ich echt zum Anwalt gehen? Das ist keine feine Sache, wie die versuchen, Dich abzuspeißen. Wenn den Job definitiv jemand anders macht, den Du bisher gemacht hast, dann hätten sie Dich wieder einstellen müssen!
Und wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann auf jeden Fall. Wahrscheinlich hast Du wohl nen Vertrag mit Selbstbeteiligung, die mußt Du dann halt bezahlen, aber ansonsten: wozu hast Du die Rechtsschutz abgeschlossen. Such Dir nen Anwalt und laß das klären! Ich bin ja nun auch schon lange weg von dem Job, drum weiß ich jetzt nicht, welchen Anwalt ich Dir empfehlen könnte. Aber laß mich doch mal "neugierigerweise" wissen, wo Du hingegangen bist!
Lg, Silke
Re: TZ abgelehnt
sabine hat kein recht auf die position, die sie vor der elternzeit hatte!!
sie hat nur das recht auf eine gleichwertige stelle!
tja, und wenn ich das recht verstehe, geht es ja nicht darum, dass sie die stelle wieder haben will, sondern dass die teilzeit auf der stelle abgelehnt wurde!
wie dem auch sei, sabine, ist ein mist- kann deinen ärger echt verstehen!
die wollen dich loswerden, oder?
oder sie finden dich so toll, dass du unbedingt wieder ganze tage kommen sollst *g*
grüße
claudia, auch mit rechtsschutzversicherung seit schwierigkeiten mit dem AG in der ersten SS
Re: TZ abgelehnt
stimmt, ich habe keinen Anspruch auf DIESE Stelle. Es ist aber so, daß ich Übersetzerin bin und zwar die einzige in der Firma. Wie sollte eine "gleichwertige" STelle da wohl aussehen???
LG. Sabine
Re: TZ abgelehnt
ich hatte das ja schon mal geschrieben daß unsere Personalleiterin mir gesagt hat es sei nicht so einfach eine TZ abzulehnen, wobei wir nur 250 MA haben! Allerdings ist man bei uns eben auch positiv gegenüber TZ eingestellt und es gibt alle möglichen Modelle.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen guten RA für Arbeitsrecht aufsuchen und mich zumindest beraten lassen. Ich denke schon daß es bei der langen Betriebszugehörigkeit eine Chance gibt, ob Du Deinen Job dort dann wirklich behalten willst ist eine andere Sache. Aber eine Abfindung bekommst Du auf alle Fälle. Zumal Du ja bis jetzt noch ungekündigt bist (oder?) und dann müßten die Dir ja kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag machen. Eine Freundin von mir hat da schon nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit eine gute Abfindung bekommen mit Aufhebungsvertrag (Vorstandssekretärin).
Ich würde auf jeden Fall zum RA gehen. Viel Glück und berichte mal wie es weiter geht!
LG Anja
einschleich...
soweit ich informiert bin...
eine Firma mit bestimmter Mitarbeiterzahl (weiß nicht wieviel genau aber bei deiner Firma ist die Zahl auf alle Fälle darüber) die in den letzten 2 Jahren TZ Kräfte hatten, müssen dir auch eine TZ Stelle anbieten. Diese muss selbstverständlich nicht zwingend in der gleichen Abteilung sein aber darf dann natürlich nicht in der Putzkollone sein, wenn du vorher z.b. als Sachbearbeiterin gearbeitet hast.
Auf alle Fälle den Rechtschutz in Anspruch nehmen und einen Anwalt suchen der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.
Nach 14 Jahren steht dir wirklich eine Abfindung zu! Wenn du dann noch weißt das "deine" Stelle mit einer TZ Kraft besetzt ist, würde ich das dem Anwalt auch mal sagen.
Liebe Grüsse und viel Glück,
N-N
Re: TZ abgelehnt
geht es hier prinzipiell um tz oder um deine alte stelle?
auf die alte stelle hast du keinen anspruch sondern nur auf eine wertgleich.
auf tz hast du insofern anspruch, dass es ein gesetz gibt zur vereinbarung von arbeit und beruf. aber wie das genau heisst weiss ich nicht. ein betrieb kann tz ablehnen, wenn es aus betrieblichen gründen z.b. auch finanziellen tz nicht möglich ist. bei einem betrieb mit 800 ma ist das durchaus möglich.
wenn sie dir das nicht zugestehen kannst du klagen. mit dem resultat, dass sie dich vermutlich einstellen....welch arbeitsklima dann herrscht möchte ich nicht wissen. wenn der betrieb darauf beharrt, hast du chancen auf eine abfindung....die wird dann aber aufs arbeitslosengeld angerechnet. am besten lässt du dich von einem arbeitsrechtler beraten.
in meinem betrieb ist eine tz definitiv nicht möglich. das weiss ich selber. also habe ich gekündigt. eine abfindung gab es natürlich nicht. ich hätte ja wieder arbeiten können, aber mindestens 80% und der betrieb darf während der elternzeit nicht kündigen.
lg katkat
@katkat
das Gesetz zur Vereinbarung von Arbeit und Beruf?? *lach* Ich glaube es heißt Beruf und Familie...egal. Ich glaube auf der Ministeriumsseite des Bundes kann man das nachlesen.
Ich hatte verstanden daß es 8000 MA sind bei Sabine, also ein richtiger Konzern, da sollte es schon schwierig sein zu begründen daß man keine TZ-Kräfte einstellt. Andererseits ist sie natürlich als Übersetzerin relativ spezialisiert, und es gibt natürlich extern für den AG viele Möglichkeiten ihre Arbeit billiger machen zu lassen.
Ich würde auf jeden Fall einem Arbeitsrechtler (RA) die Sache vorlegen, eine gute Abfindung ist in jedem Fall drin.
LG Anja
*grins....ich werde senil ;o)) lg
Re: TZ abgelehnt
ja weiß schon, daß ich keinen Anspruch auf DIESE Stelle habe. Aber ich war (und bin?) die einzige Übersetzerin in dem Laden. Wie sollte eine vergleichbare Stelle wohl aussehen? Und: Nein, sie haben´s prinzipiell abgelehnt.
LG. Sabine
Re: TZ abgelehnt
ich habe im Oktober einen Aufehbungsvetrag unterschrieben, mit Abfindung, aber sie wurde NICHT mit dem Arbeitsolsengeld abgerechnet (Gott sie dank ;-))
LG Chiara
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