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Sonderregelung wegen Wohungskündigung bei SS

Hallo irh Lieben,
hab da mal eine Frage. wir wollen gern umziehehnund ahben auch schon eien Wohnung fest gemacht.
Jetzt sind wir uns aber nicht sicher, ob wir die drei Monate Kündigungsfrist einhalten müssen oder ob es da Sonderregelungen gibt wegen Schwangerschaft.
Sollte jemand von euch da Bescheid wissen oder gar irgendwelche Gesetzestexte haben würden wir uns da sehr drüber freuen.
Schönen Tag noch.
LG Anett
Bisherige Antworten

Ihr müßt die Kündigungsfrist einhalten!

Schwangerschaft ist da auch ein kein Grund! Wir hatten uns da nämlich auch schlau gemacht!

Re: Sonderregelung wegen Wohungskündigung bei SS

Hallo Anett!
Nein, leider gibt es da keine Sonderregelung. Das hätte uns auch sehr gut in den Kram gepaßt. Aber wie müssen leider auch die gesetzl. Kündigungsfrist einhalten. LG Mellie

Re: Sonderregelung wegen Wohungskündigung bei SS

Hallo Annette,
ich glaube, es wäre möglich, wenn du glaubwürdig machst, dass deine jetzige Wohnung dann zu klein ist.
Ich werde heute Abend im Mieterlexikon vom Mieterverein nachschauen, ich melde mich morgen bei dir.
LG Chiara

Re: Sonderregelung wegen Wohungskündigung bei SS

Hallo Chiara,
wir haben auch das Problem, dass wir mit meinen Eltern auf einer Etage wohnen uns aber trotz zweier getrennter Wohnungen ein Bad teilen müssen! Bisher ging das ja ganz gut, aber in der Schwnagerschaft sitz man dauernd auf dem Töpfchen und so richtig zumutbar ist das ja nun auch nicht.
Vielleicht können wir ja dadurch die Frist umgehen.
LG Anett 14+4

Re: Sonderregelung wegen Wohungskündigung bei SS

Hallo,
die einzige Möglichkeit, die ihr habt, ist eurem Vermieter drei akzeptable Nachmieter zu presentieren. Ich hab das auch schon so gemacht, allerdings reichte meinem Vermieter einer. Wenn ihr drei Nachmieter habt, muß euch der Vermieter aus dem Vertrag entlassen.
Viel Glück
Naterl

Re: Sonderregelung wegen Wohungskündigung bei SS

Hallo Naterl,
das geht bei usn leider nicht, da unsere Wohnung kein Bad besitzt und wir uns das derzeit mit meinen Eltern, die auf derselben Etage wohnen teilen müssen, ebenso Bad. Deshalb glaub ich, ist das wohl unzumutbar in der Schwangerschaft und eigentlich überhaupt auch.
LG Aentt

Re: Sonderregelung wegen Wohungskündigung bei SS

hallo naterl, also das mit den drei nachmieter ist ein ammenmärchen, der vermieter ist nicht verpflichtet einen dieser zu nehmen und kann auf die gesetzliche kündigundsfrist beharren. aber oft wissen das die vermieter selbst nicht.
gruß katkat
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