Schwangerschaft in der Probezeit...an alle!
Re: Schwangerschaft in der Probezeit...an alle!
LG
Sandra(21.ssw)
Re: Schwangerschaft in der Probezeit...@ Sandra
Re: Schwangerschaft in der Probezeit...@ Sandra
ist, und der Vertrag so weiterläuft, wie wenn sie nach
der Probezeit übernommen werden würde. Dies war ja
im Voraus auch so schriftlich (oder mündlich, es gibt ja
auch mündliche Verträge, an die man sich halten
muss!!!) ausgemacht. Sie sollte aber, aus guten
Manieren usw. heraus, sofort Ihren Arbeitgeber
informieren und auch sagen, dass sie das NICHT
geplant hat. Viel Glück!
Re: Schwangerschaft in der Probezeit...@ Sandra
Deine Freundin hat recht, dass sie Angst hat gekündigt zu werden, weil das kann ihr Chef nämlich in der Probezeit ohne Begründung sofort tun. Da er, wenn er Deine Freundin übernehmen würde, ihr die Stelle für die nächsten 3 Jahre (nach der Geburt) freihalten müsste, wird er sie sehr wahrscheinlich kündigen. Tut mir leid, dass ich das so hart sagen muss, ist aber leider sein gutes Recht. Deine Freundin ist auch vom Gesetzgeber her verpflichtet ab einer bestimmten Zeit dem Arbeit Arbeitgeber zu sagen, dass sie schwanger ist. So ist zumindest die gültige Rechtssprechung, so fies das auch sein mag, dabei ist vollkommen egal, ob eine Schwangerschaft geplant war oder nicht. Unkündbar wäre sie nur, wenn sie schon einen festen Vertrag hätte. Durch das Problem, dass man in der Probezeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden kann (und auch selber kündigen kann), braucht der Arbeitgeber ihr noch nicht mal sagen, dass es mit der Schwangerschaft zusammenhängt.
Ist echt mies.
LG Janine
Re: Schwangerschaft in der Probezeit...an alle!
das sicherste ist, sie erkundigt sich auf dem Arbeitsgericht. ich verstehe den gesetzestext im Mutterschutzgesetz (§9 MuschG) so, dass eine Künigung während der Schwangerschaft verboten ist, wenn der AG über die SS informiert ist (die Info an den AG kann innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung nachgeholt werden). Damit schließe ich mich der ersten Antwort an, wenn deine freundin keinen neuen Arbeitsvertrag nach Ablauf der Probezeit braucht (was ja allgemein üblich ist), sondern sie jetzt schon einen unbefristeten AV hat und nur in der Probezeit gekündigt werden könnte, dann ist (aus meiner Sicht) eine Kündigung nicht möglich. Hat Sie allerdings einen befristeten Vertrag mit der Option danach einen unbefristeten zu bekommen, dann wird ihr der AG wohl eher keinen vertrag gaben und wäre damit auch im Recht, da es sich ja dann nicht um eine Kündigung handelt. ich hoffe ich habe das ganze jetzt nicht zu komplizier erklärt. Und wie gesagt, eine rechtliche Sicherheit würde ich mir vom Arbeitsgericht holen. Dann weiß sie genau worauf sie sich einlässt. Verheimlichen kann sie es bis 01.08. sicher sowieso nicht mehr und hätte dann auch ein gestörtes vertrauensverhältnis zum AG. Rein rechtlich braucht sie es ihm aber nicht mittelien, bzw. erst wenn sie in die SF gehen will.
Ich hoffe ich konnte helfen (und mich halbwegs klar ausdrücken). Alles Gute für Deine Freundin.
Tschüß Ute
Absolut richtig, Utera! o.T.
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