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Resturlaub

Hallo,
wie ist das eigentlich mit dem Urlaub? Ich habe, wenn ich in den Mutterschutzurlaub gehe mind. noch 15 Tage Urlaub übrig, wenn ich sie nicht sinnlos "verbrate". Kann man die nehmen bevor man wieder anfängt zu arbeiten und ist das vielleicht finanziell besser? Oder ist es besser, wenn ich die Tage noch vor den Mutterschutz "verbrate"?
LG Mimi
Bisherige Antworten

Re: Resturlaub

Du kannst Deine restlichen Urlaubstage direkt nach dem Mutterschutz nehmen, dann bekommst Du für die Zeit auch noch Geld. Bei 15 Tagen lohnt sich das auch, ich habe nur noch 7, die nehme ich vorher. Verbraten würde ich sie nicht, daür sind sie ja auch zu schade. LG Gabi

Re: Resturlaub

Hallo Mimi,
ich habe dieses Jahr noch 20 Urlaubstage. Aber die werde ich auf jeden Fall vor dem Mutterschutz nehmen. Gerade jetzt im Sommer. Dann kann ich wenigstens schon 4 Wochen früher zum arbeiten aufhören. Klar, länger Geld bekommen, ist natürlich nicht zu verachten, aber mir ist es wichtiger nicht mehr so lange zu arbeiten. Ich finde es jetzt bei der Hitze schon ziemlich anstrengend. Und das wird ja nicht besser, je mehr Bauch usw. wir bekommen.
LG
Sabi

Re: Resturlaub

Hallo Mimi,
ich habe auch noch 18 Tage resturlaub nach meinem Sommrurlaub, und ich wollte sie im Anschluß zum Mutterschutz nehmen (so kommt ja länger Geld rein...)
Habe aber noch nicht mit meiner Chefin besprochen. Rechtlich geht es aber auf jeden Fall und es ist auch keine Problem mit dem Erziehungsgeld, habe ich nachgefragt.
LG chiara

Re: Resturlaub

Hallo!
Ich habe noch 26 Tage Resturlaub und ich werde sie auch nach dem Mutterschutz nehmen. Find ich für mich besser so weil ich das Geld schon brauch, werd auch so schnell wie möglich dann wieder arbeiten gehen.
LG moonlight 19+5

Wieso kei Problem mit Erziehungsgeld?

Hi Chiara, wieso ist das kein Problem mit dem Erziehungsgeld? Meines Wissens zählt da das Einkommen beider Eltern. Wenn Du nach dem Mutterschutz Deinen Urlaub nimmst, bekommst Du doch für diese Zeit noch volles Gehalt. Dadurch könntest Du über die Grenze von 51.000 ? kommen. Und dann wäre das Erziehungsgeld weg. Stimmt das nicht??? Sollte man sich doch vorher genau ausrechnen.

Re: Wieso kei Problem mit Erziehungsgeld?

Hallo Sonne,
so dachte ich auch (wir wären aber trotzdem unter der Grenze). Aber beim Versorgungsamt haben sie mir gesagt, dass dieses Einkommen nicht mitgerechnet wird, weil der Antrag für die Zeit danach gestellt wird, wo man kein Gehalt mehr bezieht. Das macht für mich auch Sinn, eigentlich. Jedenfalls so lautete die Auskunft! Und, wie gesagt, bei einem Monat extra-Gehalt wären wir nicht über die Grenze gekommen!
LG Chiara

Re: Resturlaub

Hallo Mimi,
ich nehme meinen Resturlaub (16 Tage) auch nach dem MuSChu. Ich werde zwar in Erziehungsurlaub gehen, aber gleich ab Anfang an einen Teilzeitvertrag über 20 Std. die Woche (2Tage) abschließen. Der Vertrag beginnt am 01.01.03. Mit den Resturlaubstagen, die ich ja dann immer nur für 2 Tage die Woche brauche, kann ich noch bis März zu Hause bleiben und bekomme schon das Teilarbeitszeitgehalt.
Ist auch ne Variante, flüssig zu bleiben und möglichst lange zu Hause zu bleiben. Der Anspruch auf Erziehungsgeld bleibt auch davon unberührt.
Liebe Grüße,
Diana & Melissa (21+6)
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