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OT- Ebayärger...

Hallo zusammen!
Hoffe, Ihr kennt mich noch?
Nun zu meinen Problem
Ich hab etwas verkauft. Habe in der Artikelbezeichung NICHT geschrieben, das der Artikel auf eigene Verantwortung(unversichert)verschickt wird. Es steht nur oben, das es eine Warensendung ist.
REICHT DAS NICHT, DAS DER KÄUFER WEIß, WENN DER ARTIKEL VERLOREN GEHT, DAS ER DAFÜR HAFTET????
Jedenfalls kam der Artkel wohl nicht an und nun soll ich das Geld wieder zurück überweisen. Der Artikel, sowie die Jacke sind dann weg. Es geht um 20,00 Euro.
Wisst Ihr da etwas drüber?
LG Melanie
Bisherige Antworten

Re: OT- Ebayärger...

Hallo Melanie,
klar kenn ich Dich noch. Da Du Privatverkäufer bist, haftest Du nicht für unversicherte Sendungen. Du hast ja Warensendung angegeben und der Käufer hat Warebsendung somit unversichert bezahlt.
LG Susi

Re: OT- Ebayärger...

kommt drauf an... hast du denn gecshrieben das du privatverkäufer bist und somit alle garantie etc ausschliesst?
ein laie muss nich wissen das eine warensendung nich versichert ist, also ich hätte das dazu geschrieben.
aber es gibt auch viele die das erhalten hbaen und trotzdem ihr geld haben wollen. also lug und betrug lauert an jeder ecke!
lies doch mal die AGb´s oder befrag ebay!
lg leni und berichte mal

Re: OT- Ebayärger...

Hallo Melanie,
ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem als Käufer/ebay-Anfänger ich habe 32,50 in den Sand gesetzt.
Die Verkäuferin hatte allerdings keinen versicherten Versand im Angebot und hat nicht mal auf emails reagiert. Wenn Du die Haftung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast wäre ich vorsichtig. Guck dir die AGB von ebay nochmal an und Deine Anzeige und stell bei der Post einen Nachforschungsauftrag, das ist sehr wichtig, hast Du eventuel einen Zeugen, daß Du die Sendung eingeworfen hast? Dann ist es auf jeden Fall das Problem des Käufers.
Und weißt Du noch wann Du die Jacke weggeschickt hast? Ist wichtig für den Nachforschungsauftrag.
Ich hoffe das hilft Dir etwas
LG Elke
PS: Ich habe noch nicht Mal das Geld zurückgefordert, soweit ich weiß kann man das bei unversichertem Versand nämlich nicht und die Tante hat noch nicht Mal gesagt, daß sie bei der Post nachgeforscht hat.
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