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Nochmal wegen MuSchu...????

Hallo ihr Lieben!
Ich muss doch noch einmal zur Gewissheit fragen, auch wenn´s nervt!!!!
Ich habe ja 8 Wochen nach meinem TATSÄCHLICHEN ET MuSchu!
Was ist wenn das Baby 2 Wochen früher kommt! Wird dann auch der tatsächliche ET gerechnet ???? Habe gehört das man dann den errechneten ET nimmt???!!!!
Ich hoffe ihr wisst was ich meine und könnt mir weiterhelfen!
Ist doch alles ein bissel kompliziert!
LG moonlight
Bisherige Antworten

Re: Nochmal wegen MuSchu...????

Hallo moonlight, ja es gibt da ein neues Gesetz seit Juni 02, daß wenn Dein Baby früher kommt Du trotzdem Deine gesamten 14 Wochen MuSchu bekommst, d.h. wie Du sagst dann werden die 8 Wochen ab errechnetem ET gezählt. Schau mal in den postings von gestern nach, da hatte ich den Text reingestellt, oder unter www.bmfsfj.de und als Suchbegriff "Mutterschutz". LG Anja

Re: Nochmal wegen MuSchu...????

Wenn Dein Baby zu frü kommt, wird trotzdem der errechnete Termin genommen! Laut Gesetzesänderung von Juni 2002. Kommt es später, rechnet man ab dem tatsächlichen ET 8wochen drauf.
LG Sandra
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