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Noch eine Frage zum muSchu

ja ich weiß wird schon lästig, aber mir ist da noch eine Frage eingefallen. Und zwar habe ich ja vier Wochen vorher und dann 8 Wochen danach Muschu. Jetzt fallen die 8 Wochen danach in die Weihnachtszeit. Zählen dann die Feiertage mit oder nicht?
Bisherige Antworten

Re: Noch eine Frage zum muSchu

Hi Pünktchen!
Soviel ich weiß, werden die 8 Wochen genau vom Tag der Geburt Deines Zwerges weg gerechnet. Feiertage werden da nicht berücksichtigt.
Bei mir war es so, dass mir mein AG die Fristen genau berechnet hat. Frag doch einfach mal nach.
Ich wünsch Dir was - LG von Kathrin

Re: Noch eine Frage zum muSchu

Hallo,
in Deutschland hat man sechs Wochen (nicht vier!) vor der Entbindung Mutterschutz.
Noch ein Tip: Manche Arbeitgeber haben eine Zusatzversicherung für alle Angestellten, von der man Entbindungsgeld bekokmt (v.a. im öffentlichen Dienst). Das werden bei mir 354.-Euro sein.
LG, Alexa+Purzelchen

Re: Noch eine Frage zum muSchu

Hallo,
bei mir ist es der gleiche Fall wie bei Dir. Es zählen genau die 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher. Da ist es egal, ob Feiertage dazwischen liegen. Die werden dann wie jeder andere Tag gleich berücksichtigt.
Gruß Denise

Wie? Die Feiertage werden nicht mitgerechnet???

Mh, das ist ja komisch!!!!???
An den Feiertagen muss man doch sowieso nicht arbeiten, aber bei dem MuSchu werden die dann mitgerechnet???
Das wäre ja echt eine unverschämtheit!!!
Wo steht denn das geschrieben??? Kann mir das jemand sagen???
LG moonlight

Re: Wie? Die Feiertage werden nicht mitgerechnet???

Schau mal unter §6 MuSchG:
Wöchnerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden...
Wieso soll das ne Unverschämtheit sein?? Es geht doch rein darum, dass Du acht Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten sollst/darfst (aufgrund deines körperlichen Zustandes).
Gruß
Kathi (35. SSW)

Re: Wie? Die Feiertage werden nicht mitgerechnet???

Und wenn sich jetzt der Geburtstermin verschiebt? was ja sehr wahrschweinlich ist.
Gelten die 8 Wochen dann nach dem tatsächlichen ET?
Und wenn es früher kommt?

Re: Wie? Die Feiertage werden nicht mitgerechnet???

es sind 8 wochen nach dem tatsächlichen ET. wenn es früher kommt werden die tage, die du von den 6 wochen vor ET nicht in anspruch nehmen konntest einfach hinten angehängt, d.h., du hast auf jeden fall 14 wochen anspruch auf musch.
sollte es sich um eine frühgeburt bzw. eine mehrlingsschwangerschaft handeln hast du einen verlängerten anspruch von 12 wochen nach dem tatsächlichen ET.
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