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Neuerungen im Mutterschutzgesetz

Hallo an alle!
Wollte Euch nur mitteilen, dass es ab dem 16.06.02 Neuerungen im Mutterschutzgesetz gibt. Und zwar waren die Mutterschutzfristen vor der Geburt 6 Wochen und nach der Geburt 8 Wochen. Ist aber ein Baby z. Bsp. 2 Wochen früher als geplant geboren wurden, so kam die Mutter nur in den Genuss von 4 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Dies wurde neu geregelt: Die Mutterschutzfristen betragen wieterhin 6 und 8 Wochen. Allerdings verlieren die Mütter jetzt bei einer 2 Wochen früheren Geburt nicht mehr die zwei Wochen Mutterschutzfrist. Sollte das Kind 2 Wochen früher kommen, werden diese 2 Wochen zu der 8-wöchigen Mutterschutzfrist nach der Geburt hinzugezählt. Also ergeben sich in jedem Fall 14 Wochen Mutterschutzfrist für die der Arbeitgeber Mutterschutzgeld bezahlen muss.
Weiterhin erhalten Schwangere einen Anspruch auf Urlaubsübertragung. D.h. der vor der Geburt noch nicht genommene Resturlaub kann übertragen werden auf das Jahr in dem die Mutterschutzfrist endet und wenn das nicht geht dann auf das nächste Urlaubsjahr. So das wars. Vielleicht hilft es ja jemanden. LG Susan 24+0
Bisherige Antworten

Genau darüber haben wir heute im GVK ge-

sprochen.
Danke trotzdem für die Info.
LG, pimbii (28+0)
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