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Mutterschutz

hallöchen liebe kügelchen, ich arbeite in der personalabteilung und dies ist heute gekommen (wen es interessiert..)Bundesrat billigt Änderung des Mutterschutzgesetzes
(haufe) Heute hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Änderung des
Mutterschutzgesetzes gebilligt. Damit werden im wesentlichen die
Vorgaben
der EG-Mutterschutz-Richtlinie (Art. 8 der Richtlinie 92/85/EWG vom
19.10.1992) umgesetzt.
Der wichtigste Punkt der Gesetzesänderung betrifft die Schutzfristen vor
und nach der Geburt. Künftig können alle Mütter eine Mutterschutzfrist
von
insgesamt 14 Wochen beanspruchen, auch wenn das Kind vor dem errechneten
Geburtstermin zur Welt kommt. Bisher sind die nicht beanspruchten Tage
vor
der Geburt verfallen, wenn es sich nicht um eine Frühgeburt im
medizinischen Sinne handelte. In Zukunft können diese Tage im Anschluss
an
die Mutterschutzfrist nach der Entbindung in Anspruch genommen werden.
lg sunna
Bisherige Antworten

Das sind ja tolle Nachrichten! Vielen

Dank für die Info. Gilt die Gesetzesänderung ab sofort oder ist da noch eine Frist eingebaut?
Liebe Grüße,
Diana

Klingt gut.....

...hast Du noch eine genaue Literaturstelle? Das wird unsere Chefs aber gar nicht freuen.... :-))
LG Stadtmaus

Re: Klingt gut.....

Hallo Stadtmaus,
ich glaube den Chefs kann es egal sein - dein Gehalt während des Mutterschutzes wird von der Krankenkasse bezahlt (zumindest in Ö, wo es die Regelung schon länger gibt - aber mit 8+8=16 Wochen! ).
LG Susanne

Re: Klingt gut.....

Moin Susanne,
mein Gehalt im MuSchu zahlt mein Chef. Abzüglich 25 DM *nochnichtumgerechnethab* die normalerweise die gesetzliche KK zahlt. Da ich aber privat versichert bin bekomme ich die nicht. Also ist hier doch der Chef der Gekniffene ;-).
Grüße nach Ö aus Berlin
Stadtmaus

Re: Super Info! Dankeschön! o.T.

Re: Mutterschutz

Hallo Sunna,
ich weiß nicht ob ich es richtig kapiert habe. Bisher ist es ja so dass man 6 Wochen vor dem ET seinen Mutterschutz anfängt. Wie soll ich das mit den 14 Wochen verstehen? Ab wieviel Wochen vor dem ET kann ich nun mit arbeiten aufhören? Sorry, ist wahrscheinlich ne blöde Frage aber ich habe mich damit noch gar nicht richtig beschäftigt. Danke für die Antwort.
LG Yvonne

Hallo Yvonne:

Damit ist gemeint 6 Wochen MuSchu vor ET und 8 Wochen danach = 14 wochen

Hallo Tanja

Vielen Dank für deine Info. Hatte schon gedacht ich kann noch 2 Wochen früher aufhören mit arbeiten. Wäre zu schön gewesen.
Grüßle
Yvonne
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