Mutterschutz
(haufe) Heute hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Änderung des
Mutterschutzgesetzes gebilligt. Damit werden im wesentlichen die
Vorgaben
der EG-Mutterschutz-Richtlinie (Art. 8 der Richtlinie 92/85/EWG vom
19.10.1992) umgesetzt.
Der wichtigste Punkt der Gesetzesänderung betrifft die Schutzfristen vor
und nach der Geburt. Künftig können alle Mütter eine Mutterschutzfrist
von
insgesamt 14 Wochen beanspruchen, auch wenn das Kind vor dem errechneten
Geburtstermin zur Welt kommt. Bisher sind die nicht beanspruchten Tage
vor
der Geburt verfallen, wenn es sich nicht um eine Frühgeburt im
medizinischen Sinne handelte. In Zukunft können diese Tage im Anschluss
an
die Mutterschutzfrist nach der Entbindung in Anspruch genommen werden.
lg sunna
Das sind ja tolle Nachrichten! Vielen
Liebe Grüße,
Diana
Klingt gut.....
LG Stadtmaus
Re: Klingt gut.....
ich glaube den Chefs kann es egal sein - dein Gehalt während des Mutterschutzes wird von der Krankenkasse bezahlt (zumindest in Ö, wo es die Regelung schon länger gibt - aber mit 8+8=16 Wochen! ).
LG Susanne
Re: Klingt gut.....
mein Gehalt im MuSchu zahlt mein Chef. Abzüglich 25 DM *nochnichtumgerechnethab* die normalerweise die gesetzliche KK zahlt. Da ich aber privat versichert bin bekomme ich die nicht. Also ist hier doch der Chef der Gekniffene ;-).
Grüße nach Ö aus Berlin
Stadtmaus
Re: Super Info! Dankeschön! o.T.
Re: Mutterschutz
ich weiß nicht ob ich es richtig kapiert habe. Bisher ist es ja so dass man 6 Wochen vor dem ET seinen Mutterschutz anfängt. Wie soll ich das mit den 14 Wochen verstehen? Ab wieviel Wochen vor dem ET kann ich nun mit arbeiten aufhören? Sorry, ist wahrscheinlich ne blöde Frage aber ich habe mich damit noch gar nicht richtig beschäftigt. Danke für die Antwort.
LG Yvonne
Hallo Yvonne:
Hallo Tanja
Grüßle
Yvonne
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