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Lohnfortzahlung bei Krankschreibung? Hä?

Hallo Mädels! Habe gerade die Postings von gestern/vorgestern gelesen und bin da auf ein Thema gestoßen, auf das ich mir allein keinen Reim machen kann. Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen!
Ich bin jetzt seit dem 22.7. krankgeschrieben (aufgrund leichter Wehen, Cerclage, Wehenhemmer) und meine FÄ meinte, ich bräuchte gar nicht mehr arbeiten gehen und sie würde mich jetzt von Termin zu Termin (also alle 2 Wochen) neu krankschreiben. Bis vorhin war ich der Meinung, dass ich trotzdem mein volles Gehalt kriegen werde bis zum MuSchu (und dann ja erst recht). Aber ist das doch nicht so? Krieg ich nach 6 Wochen nur noch 80 %, so wie das "normal" auch ist? Hilfe, ich weiß es einfach nicht!
Hoffe, irgendwer weiß mehr wie ich (was wohl keine Kunst ist ...)! LG Miri 29. SSW
Bisherige Antworten

Re: Lohnfortzahlung bei Krankschreibung? Hä?

habe mich grad mal informiert bei der krankenkasse, denn ich bin auch schon 4 wochen krankgeschrieben und habe aber noch 6 wochen bis zum muschu!!!
also, du bekommst dein volles gehalt weiter. nur teilen sich das der arbeitgeber und die krankenkasse irgendwie auf !!!! das heißt krankenkassw zahlt die 60% oder auch 80% und rest dein arbeitgeber !
lg lissy 29.sw

Lieben Dank!

Hi Lissy! Da blickt man ja nicht mehr durch ... Na, wenigstens ist das Gehalt gesichert! Dann kann man sich ja jetzt getrost mit den Anträgen für Kindergeld, Erziehungsgeld etc. rumplagen! Oh man, diesen ganzen Verwaltungskram hab ich immer schon gehasst ... Aber da müssen wir wohl durch ;-)
Viele Grüße! Miri

Ja, aber...

ich hab halt immer gedacht, dass wenn man wegen ein und derselben Krankheit über 6 Wochen krankgeschrieben ist, bekommt man dann tatsächlich nach der 6. Woche nur Krankengeld und das ist weniger wie der Lohn!!!!!
Würd mich da nochmal richtig informieren, entweder bei deiner Krankenkasse oder frag doch mal deine FÄ, die weiss doch das auch!!!!
LG moonlight

Beschäftigungsverbot

also genau deswegen hat mein FA dieses sog. Beschäftigungsverbot und keine Krankmeldung ausgestellt!
Ich würde den FA mal fragen, ob er davon überhaupt weiss, denn dann gibts keine Probleme mit Lohnfortzahlung!
LG Emona 32+4

Re: Lohnfortzahlung bei Krankschreibung? Hä?

Bist Du Dir sicher?
Ich bin in diesem halben Jahr wg. der SSW schon über 42 Tage krankgeschrieben worden. Das hat man zusammengezählt und kam zu dem Ergebnis, daß ich daher weniger Geld bekomme. Mein Arbeitgeber hat für diesen Monat nur bis zum 22.08. gezahlt und ab da übernimmt die Krankenkasse (aber nicht den vollen Betrag). Was ich echt ärgerlich finde, da das Mutterschutzgeld ja von den letzten 3 Monaten gerechnet wird ich somit nicht nur diesen Monat weniger Geld bekomme, sondern auch im Mutterschutz. :((((((((
LG Sonja 34 SSW.

Wo liegt die Grenze, dass man noch volles Gehalt k

Hallo Sonja,
du schreibst, dass man bei dir zusammengerechnet hat, dass du über 42 Tage wegen deiner SS krank warst und deswegen weniger Gehalt kriegst.
Weißt du wo die Grenze der krankgeschriebenen Tage liegt, bis zu der man noch sein volles Gehalt kriegen würde?
Freue mich über eine Antwort
Schönen Gruß
Birgit

Re: Wo liegt die Grenze, dass man noch volles Gehalt k

Hallo,
die Grenze liegt sind die 42 Tage. Ich war insgesamt wegen dergleichen Diagnose über 50 Tage krankgeschrieben. Dies war nicht am Stück, sondern mal 2 Wochen, dann ein paar Tage und am Ende jetzt 4 Wochen. Dies kann bei dergleichen Diagnose addiert werden und wenn man dann mehr als 42 Tage krank ist im halben Jahr, tritt der Fall mit dem Krankengeld ein :(((( Aber wie gesagt, daß geht nur bei ein und derselben Diagnose.
LG Sonja

Re: Lohnfortzahlung bei Krankschreibung? Hä?

Hallo Miri,
Ich meine, Du bekommst nur dann das volle Gehalt, wenn Du aufgrund der Schwangerschaft berufsunfähig geschrieben wirst. So ist es ja eine "normale" Krankschreibung und da greifen die üblichen gesetzlichen Regelungen.
Aber hundertprozentig sicher bin ich mir da nicht. Würde gezielt nochmal bei der Krankenkasse nachfragen.
Bye Gabi

Re: Lohnfortzahlung bei Krankschreibung? Hä?

Hallo Miri,
ich kann dir ja mal sagen, wie es bei mir läuft:
Also:
Ab der 7. Woche Krankschreibung (die fing am 26.08. an) hat mein AG kein Gehalt mehr gezahlt und das Krankengeld setzte ein (ca. 50 Euro pro Tag). Das Krankengeld wird dem Nettogehalt angeglichen und bei mir kommt das auch in etwa hin, stehe mich ca. 100 Euro schlechter, aber damit kann ich leben.
LG Kati

Re: Lohnfortzahlung bei Krankschreibung? Hä?

Hallo Miri,
wenn du länger als 6 Wochen (vor Beginn der Schutzfrist) krank geschrieben bist, dann bekommst du Krankengeld. das ist tatsächlich weniger als Dein Gehalt (so ca. 80% vom letzten Netto). Umgehen kannst du das nur durch ein Beschäftigungsverbot (muss Dein Arzt ausstellen). Das ist aber nicht für akute Beschwerden gedacht, sondern trifft nur dann zu, wenn du auf Grund der SS Deine Arbeit nicht mehr ausüben kannst (z.B. wegen ständigem stehen o.ä). Frag also Deine FÄ einfach mal. Das müsste aber dann ganz schnell passieren, weil die 6 Wochen ja am Sonntag rum sind und du dann möglichst ab Montag ein beschäftigungsverbot brauchst.
Das Mutterschaftsgeld wird aber eigentlich nicht niedriger, nur weil vorher Krankengeld gezahlt wurde, denn unverschuldete Arbeitsausfälle bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Ich hoffe ich habe Dir ein wenig geholfen.
Tschüß und gute Besserung. Ute

Re: Lohnfortzahlung bei Krankschreibung? Hä?

Hat das Krankengeld echt keinen Einfluß auf das Mutterschutzgeld? Ich dachte, man würde den Durchschnitt der letzten 3 Monate nehmen für das Mutterschutzgeld.
Ich steige da irgendwie nicht mehr durch.
Sonja

das dachte ich auch! :-???????? o. T.

doch hat es

doch hat es...krankengeld = weniger mutterschutzgeld.daher kann man nur empfehlen, wenn irgendwie möglich sich ein indivduelles beschäftigungsverbot aussstellen zu lassen.
lg katkat

Nein hat es tatsächlich nicht

Das Mutterschaftsgeld wird nach dem Nettoverdienst der letzten 3 Monate berechnet. Dabei bleiben Tage von "unverschuldetem" Arbeitsversäumnis außer Betracht (§200 Abs.2 Satz 3 RVO). Das Geld wird dann einfach durch die tatsächich gearbeiteten Stunden der letzten 3 Monate geteilt oder (wenn Du jeden Monat das gleiche Gehalt bekommst) das Gehalt durch 30 (oder 3 Gehälter durch 90. Ich habe ein SGB zu Hause und eben extra noch mal nachgelesen. Kannst ja aber notfalls trozdem noch mal bei Deiner Krankenkasse nachfragen.
Schönes WE. Ute

Was ist SGB?

Was bedeutet SGB?
Schwangeren Gesetzbuch? Sozial Gesetzbuch?
Gruß
Birgit

Frage an Ute

Hallo Ute,
heißt "länger als 6 Wochen krank geschrieben bist" am Stück krank geschrieben oder auch während der SS insgesamt?
Ich war vor 3 Monaten 2 Wochen krank geschrieben.
Jetzt will mich mein Arzt wieder für 4 Wochen krank schreiben (wg. seel. Belastung durch extremes Mobbing am Arbeitsplatz und Nichteinhaltung der Mutterschutzvorschriften)
Wird mir dann dennoch weiterhin Gehalt gezahlt oder im Nachhinein gekürzt auf Krankentagegeld weil ich während der gesamten SS insgesamt 6 Wochen krank war?
Oder meinst du ein Beschäftigungsverbot wäre in diesem Falle besser?
schönen Gruß
Birgit

Re: Frage an Ute

Hallo Birgit,
länger als Wochen hießt innerhalb eines Jahres wegen der selben Diagnose. Wenn Du also die Wochen auch wegen Mobbing krank geschrieben warst und der Arzt diesmal die selbe Diagnose auf den AU-Schein schreibt, dann würde der Arbeitgeber nurnuch Wochen Lohn weiterzahlen und (bei längerer Krankheit) danach dann Krankengeld gezahlt werden. Beschäftigungsverbot ist in so fern besser, als dass du dann sicher Deinen Lohn für die gesamte Dauer bekommst. Die Frage ist immer nur, ob Dein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellt.
Die Nichteinhaltung der Mutterschutzvorschriften kannst du glaube ich beim Gewerbeaufsichtsamt einklagen, die sind auch für ein Beschäftigungsverbot zuständig, d.h. ich glaube sie prüfen das noch mal. Wie lange hast du denn noch bis zur Schutzfrist? Denn wenn es nurnoch Wochen sind (wie bei mir), dann würde ich wegen dem geringern Aufwand mit dem Arzt besprechen, dass er auf jeden Fall eine andere Diagnose bescheinigen soll, eine die nicht mit der ersten Krnakschreibung zusammen hängt. Ist es noch länger, dann wäre Beschäftigungsverbot sinnvoll, da ich nicht denke, dass sich Mobbing noch einmal bessert.
Falls Du noch Fragen hast schick doch einfach mal ein Mail über das Profil. Ich wünsche Dir noch eine schöne SS und gute Erholung in der nächsten Zeit. Ute
SGB heißt übrigens Sozialgesetzbuch und RVO Reichsversicherungsordnung. Die Berechnung von Mutterschaftsgeld ist immernoch in der RVO geregelt.

Re: Frage an Ute

Hi Ute,
vielen Dank für deine umfassende Antwort!
Ich habe noch 4 Wochen und ich denke, ich folge deinem Vorschlag und rede mit meinem Arzt, ob er für diese 4 Wochen eine andere Diagnose stellen kann, denn ich war schon mal für 2 Wochen wegen vorzeitiger Wehen (wahrscheinlich ausgelöst du den psychischen Stress) krank geschrieben.
Das scheint mir auch die beste Lösung zu sein, mit ich wahrscheinlich am wenigsten Schwierigkeiten habe.
vielen dank nochmal
schönen Gruss
Birgit
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