Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
Hatte doch die Auskunft bekommen, mich dort arbeitslos, aber als nicht vermittelbar, zu melden und die dame meinte, das bräuchte ich nicht, weil es gar nix bringt und ich mich erst melden soll, wenn ich ne Stelle suche.
Rentenrechtlich hat das keine Auswirkungen, die Erziehungszeiten werden immer gleich angerechnet ob ich jetzt arbeite oder nicht.
Da soll mal einer schlau werden aus diesem ganzen Behördenkram.
Lg, Silke
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
naja wenn du dich arbeitslos meldest und leistungen bekommst bist du sozialversichert, sonst nicht. das kann für die rente durchaus wichtig sein.
lg katkat
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
Lg Verena
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
Ja, mir war schon klar, daß ich kein AL-Geld bekomme, wenn ich mich als nicht vermittelbar dort melde - kann ja mit den zwei Kids die nicht im Kiga sind auch gar nicht arbeiten.
Mir wurde nur gesagt, daß ich mich eben als nicht vermittelbar beim Arbeitsamt melden soll. Ich krieg natürlich für meine zwei Kinder mehr als 3 Jahre angerechnet (ich meine sogar sechs), aber zuerst hieß es eben, es sei trotzdem wichtig, sich beim AA zu melden und jetzt werd ich einfach wieder weggeschickt.
Lg, Silke
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
ich hab auch eine ganz "lustige" Erfahrung mit dem Arbeitsamt gemacht. Hab mich vorsichtshalber (da ich nicht weiß, wie das Dilemma mit meiner Firma ausgeht) mal arbeitssuchend gemeldet. Da war auf dem auszufüllenden Formular ein Feld namens "berufliche Fähigkeiten". Da hab ich - als Übersetzerin - halt meine Sprachen hingeschrieben. Meinte die Sachbearbeiterin: "Und sonst können Sie nix?" !!!
Klasse, oder?
Aber ich würde Dir auch empfehlen, mach Dich bei der bfa schlau wegen der Rente.
LG. Sabine
PS: Wie geht´s denn erkältungstechnisch?
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
Uns gehts so "lala". Ich häng jetzt rum mit Gliederschmerzen, die Husterei bei den Jungs ist soweit weg - nur wenn sie ganz wild toben, wird noch gehustet, der Schnupfen ist noch.
Das AB haben wir nicht gegeben - wobei ich da mit meinem Mann immer noch im Klinsch liege deswegen. Hoffe bloß, die Beiden kriegen jetzt nicht noch meine "Seuche", letzte Woche war mein Mann dran, der es dann mir weitergereicht hat und jetzt?
Wie gehts Dir denn so? Alles klar bei Euch? Außer das Klo-Geh-Problem - hab ich unten gelesen. Aber ich weiß Dir leider auch keinen Tipp.
Vielleicht solltest Du aber wirklich mal gucken wie sie reagiert, wenn Du ihr ne Windel gibst, weil sie erwartet das ja nicht von Dir.
Lg, Silke
*lach*
LG Nele
jaja....
dazu muss man aber sagen, dass sie mir nicht einmal zutraute vor der richtigen tür eine stunde lang auf die dame gewartet zu haben.
es ist eine schande, was am aa zum teil abgeht.
lg katkat
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
das ist ja echt ein super Spruch, könnte mir ja auch passieren mit meinen "nur" Sprachkenntnissen...;-).
Ich hoffe daß ich nicht auch noch demnächst zum AA muß, am Sonntag endet nämlich meine Elternzeit und ich hab noch keinen neuen Vertrag unterschrieben, wenn auch mündlich alles besprochen ist, aber so langsam werde ich doch ein wenig nervös...
Bei der bfa hab ich neulich auch endlich mal so einen Antrag auf Kontenklärung eingereicht mit allen meinen fehlenden Unterlagen, bin gespannt was dabei rauskommt. Bisher hatten die mir einen Rentenanspruch von 185 Euro oder so errechnet, super, was?
LG und laßt Euch nicht unterkriegen! Anja
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
auf's Thema "Arbeitsamt" bin ich momentan nicht besonders gut zu sprechen... Hier meine Erfahrungen:
Nach der Elternzeit konnte ich nicht wieder bei meiner alten Firma anfangen, weil wir während dieser Zeit den Wohnort gewechselt haben und ich jetzt über 100 km Anfahrtsweg hätte. Außerdem konnten sie mir nur einen Ganztagsjob anbieten - was (außer der Entfernung) auch wegen Marvins Betreuung nicht gepasst hätte.
Ich musste also kündigen und habe mich arbeitslos gemeldet.
Die Dame beim Arbeitsamt meinte, ich hätte ja in der Elternzeit 3 Jahre lang nichts verdient und hätte daher keinen Anspruch auf ALG 1. Ich müsste stattdessen ALG 2 beantragen (Häääää??). Ich habe ihr dann gesagt, ich wäre doch aber in dieser Zeit quasi angestellt gewesen, hätte nur nichts verdient - also würde mir doch sicher was zustehen. Sie ist dann kurz gegangen und hat sich woanders erkundigt. Als sie wieder reinkam, meinte sie: "Oh, Sie haben natürlich Recht! Hach, man lernt doch immer wieder was dazu...!" Da fehlten mir echt die Worte! Man sollte doch eigentlich meinen, die gute Frau würde sich mit sowas auskennen...
Daraufhin erfolgen noch weitere (bisher 3) erfolglose Termine beim AA - und der Antrag ist immer noch nicht vollständig abgegeben, weil sie immer wieder andere Angaben nachgefordert haben. Von Mal zu Mal werde ich genervter.
LG, Anja
könig kunde!!!
achja dafür wollte er mir meinen antrag wieder mitgeben, da 1 in worten EIN kreuz vom arbeitgeber fehlte und zwar ob ich die ganze zeit rentenversichert war. dabei hatte mein ag mit dem aa telefoniert, weil er sich unsicher war,was er eintragen soll.
o-ton: dann nehmen sie das wieder mit, legen es dem ag vor und machen dann einen termin aus.
ich fragte dann, ob er nicht anrufen könne. o-ton: ob er da noch jemand erwische? es war 12.00. naja letzenendes hat er angerufen und das kreuz gemacht. ehrlich sonst hätte ich es gemacht.
bei meinem ersten kontakt zum aa sollte ich zur arbeitberaterin. die war über eine stunde NICHT in ihrem zimmer und meinte doch nachher ich hätte mich in der tür geirrt.....so macht man leute kaputt.
lg katkat
Re: könig kunde!!!
ja, man fühlt sich jedes Mal ein Stückchen kleiner, wenn man da raus kommt - obwohl ich mir bereits vorher vornehme, das alles nicht so nah an mich rankommen zu lassen.
Was die Krankenversicherung angeht, hänge ich momentan ein wenig in den Seilen. Ich habe mich am 04.11. arbeitslos gemeldet, meine Elternzeit endete am 05.11. Auf dem Formular sollte ich meine Krankenversicherung angeben, und damit keine Mißverständnisse entstehen (sollten...), habe ich angegeben, dass ich bis 05.11. selbst bei der Barmer versichert war/bin, und ab dann familienversichert über die Krankenkasse meines Mannes. Bei meinem letzten Termin am MO meinte der Sachbearbeiter, so ginge das auf keinen Fall. Wenn ich Leistungen vom AA beziehen wolle, müsste ich mich pflichtversichern, das müsste ich mit meiner KK klären. Die neue Kasse sagte dann, pflichtversichern könnte ich mich nur über die Barmer, die müssten mich quasi "zurücknehmen" solange ich Leistungen vom AA erhalte. Noch ist der Antrag beim AA ja noch gar nicht durch, d.h. ich erhalte noch kein ALG 1 - ist nur beantragt. Muss ich mich jetzt schon vorher wieder pflichtversichern, kennst du dich da aus??
Mir wachsen schon wegen dem ganzen Formularkram graue Haare, ich finde das alles ziemlich ätzend. Der letzte Sachbearbeiter hatte auch schon wieder andere Sachen auszusetzen als der vorher, so dass mein Antrag immer noch nicht vollständig ist. Er:"Und wenn immer noch Fragen bestehen, vereinbaren sie doch einfach einen neuen Termin!" Ich:"Ja klar, das wäre dann der vierte." So langsam habe ich das Gefühl, sie wollen die Leute mürbe machen, damit sie evtl. auf ihre Rechte verzichten. Ist schon alles ziemlich frustrierend.
LG, Anja
Hallo!
Hallo! -sorry, nochmal, falsche taste!-
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, warum Du Dich selbst kk-versichern sollst, wenn Du ja keine Einkünfte hast! Kann Dir da nicht jemand bei der KK Auskunft geben???
Da bin ich ja schon irgendwie froh, daß ich nicht arbeitssuchend bin.
Aber wie ist das denn dann: wenn die Kids evtl. nächstes Jahr betreut werden könnten, dann könnte ich mich ja auch für Teilzeit arbeitslos und arbeitssuchend melden und könnte dann auch alg beziehen, oder? Aber muß ich mich dann vorher selbst krankenversichern???
Was für ein Schwachsinn!
Lg, Silke
Re: könig kunde!!!
hmmm also genau weiss ich das nicht. aber eigentlich bist du, solange der antrag nicht durch ist und du keine leistung bekommst nicht versichert. zumindest habe ich es so nach dieser broschüre verstanden.
wenn du dann aa-geld bekommst, dann bist du wieder pflichtversichert, wahrscheinlich sogar rückwirkend. dann muss du wohl wieder in die barmer zurück.
bei mir laberte der sachbearbeiter, dass es wohl eine übergangszeit über den arbeitgeber gibt. aber das wisse er eben nicht genau. ich hatte dann einfach glück, dass das kreuz noch am selben tag gemacht werden konnte und ich 2 tage später den bescheid hatte.
was fehlt denn noch bei deinem antrag?
lg katkat
Re: könig kunde!!!
bei mir läuft das Ganze schon seit dem 4. November. Ich glaube, am meisten hat die erste Sachbearbeiterin verbockt (die, die mir auch erzählt hat, ich hätte keinen Anspruch auf ALG 1). Sie hat mir einen Termin für ein Vermittlungsgespräch gegeben und mir gesagt, ich müsse bestimmte Dokumente dafür vorbereiten und sie außerdem 5 Tage vor dem Termin beim AA einreichen, damit der zuständige Sachbearbeiter sich auf das Gespräch mit mir vorbereiten könne (HA, HA...). Als ich hinkam, wollte der mindestens die Hälfte der Unterlagen gar nicht haben, weil er schließlich in der Arbeitsvermittlung und nicht im Antragservice säße. Ob ich denn schon einen Termin für die Antragsabgabe gemacht hätte?! (Hä??) Tja, davon hatte mir noch niemand was gesagt. Also musste ich noch einen weiteren Termin vereinbaren.
Bei diesem Termin stellte sich dann heraus, dass mein Arbeitgeber noch ein paar zusätzliche Angaben hätte machen müssen. Außerdem hätte die erste Sachbearbeiterin mir ein spezielles Formular mitgeben müssen, das ich hätte ausfüllen müssen, weil ich selbst gekündigt habe. Davon hängt ab, ob man eine Sperrfrist erhält oder das ALG gleich bekommt. Und dann eben noch die Sache mit der Krankenkasse.
Nächstes Mal bin ich auch schlauer, aber wenn man das erste Mal auf dem AA ist, weiß man eben viele Dinge nicht. Und wenn man dann noch auf so kompetente Mitarbeiter trifft... Ich wusste z.B. nicht, dass man sich sofort arbeitslos melden muss, sobald man weiß, dass man ab einem bestimmten Datum nicht mehr arbeitet. Was haben die denn davon? Wenn ich erstmal selbst versuchen würde, was zu finden und nicht auf ALG angewiesen wäre, hätten die doch einen Vorteil dadurch, oder? Außerdem würde ich nicht ihre Statistik verschlechtern. Stattdessen wird einem noch einen Monat das ALG gestrichen, wenn man sich nicht sofort meldet. Ab wann wird eigentlich gezahlt? Rückwirkend zu dem Datum, an dem man sich das erste Mal gemeldet hat? Oder erst, wenn der Antrag durch ist?
LG, Anja
Re: könig kunde!!!
dann wird es zeit für eine dienstaufsichtsbeschwerde.
natürlich hat man nach der elternzeit anspruch auf alg1. es wird nur nicht dein letztes gehalt genommen sondern ein fiktives deiner berufssparte. d.h. es kann gut oder schlecht für dich sein.
arbeitssuchend muss man sich sofort melden, wenn man von arbeitslosigkeit bedroht ist bzw. davon weiss. da muss man sich selber kundig machen....wenn man überhaupt weiss wo und wie. es geht darum,dass sie dich bevor du arbeitslos wirst weitervermitteln *hahaha.
das mit dem arbeitsvermittler kenne ich. ich musste auch emine ganzen bewerbungsunterlagen abgeben. die dame hat nie da rein geschaut.
das mit dem formular wegen dem selberkündigen ist richtig. das musste ich auch ausfüllen.
sperrfrist habe ich keine bekommen. wenn du keine bekommst müsstest du geld rückwirkend zu deinem 1 tag arbeitslosigkeit bekommen.
aber mal im ernst, ich würde mich beschweren....aber gleich ganz oben.
lg katkat
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
Lt. einer tel. Auskunft des AA sollte ich mich aber arbeitslos melden und eben als nicht vermittelbar wegen meiner zwei Kinder, für die ich keine Betreuung habe. Das sei dann versicherungstechnisch/rentenrechtlich für mich besser, als wenn ich gar nicht gemeldet bin.
Klingt eigentlich auch logisch, was die Dame damals am Tel. sagte, aber jeder SB sieht das wohl anders.
Lg, Silke
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
ich habe mir nochmals über dich gedanken gemacht. ich würde mich auf alle fälle arbeitslos melden. wer weiss ob das nicht rigendwann wichtig ist. rententechnisch, falls dir ein jahr oder so fehlt und auch arbeitstechnisch. momentan giltst du als berufsrückkehrerin....dafür gibt es event. extra förderungen. ausserdem bist du in der bilanz drin. denn egal warum, eigentlich würdest du gerne arbeiten, bist aber nicht vermittelbar.
nicht destotrotz würde ich auch arbeitslosengeld beantragen. es ist nicht dein verschulden, dass du momentan keine betreuung hast. für den fall, dass du widererwarten eine stelle finden würdest, lässt sich mit der kinderbetreuung sicher was machen.
lg katkat
Re: Ich war gestern auf dem Arbeitsamt ...
Ja, genau aus dem Grund wollte ich mich ja dort melden, arbeitslos und momentan eben nicht vermittelbar wegen der fehlenden Kinderbetreuung.
Ich will ja gar kein ALG beziehen, wenn ich eigentlich nicht arbeiten kann/will, aber gemeldet sollte es halt schon sein.
Ganz lieben Dank für Deine Infos, ich sprech die Tage nochmal mit meinem Mann und mach dann nen Termin beim AA aus, aber da muß ich dann in die Stadt, weil die hier an der Zweigstelle ja auf einmal doch nicht zuständig sind - angeblich.
Glg, Silke
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