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Hat jemand von euch eine Liste.....

....was man wo zu welchem Zeitpunkt beantragen kann/muss?
Also ich meine z.B. Kindergeld, Erziehungsgeld, Geld während des Mutterschutz.... Und welche Behördengänge sind denn ansonsten noch zu erledigen?
Ich bin da im Moment leider noch ziemlich ratlos und wollte mich ab Ende August schonmal um einiges kümmern, was man dann schon erledigen kann.
Vielleicht kann mir eine von euch ein paar Tipps geben? Vielleicht gibt es ja auch eine gute Seite im Internet?
Vielen Dank schonmal!
Liebe Grüße
Dani (29. SSW)
Bisherige Antworten

Re: Hat jemand von euch eine Liste.....

Hi Dani!
Eine Liste hab ich nicht, stimmt, wäre echt praktisch wenn´s das gäbe...Aber ich weiß ein bißchen was: Das Mutterschutzgeld muß man bei der Krankenkasse beantragen. Den Antrag einfach schon mal anfordern. Zurückschicken kannst ihn allerdings frühestens 49 Tage vor dem ET, weil die Hebamme oder der Arzt erst dann (nicht früher) den Geburtstermin darauf bestätigen muß.
Erziehungsgeld und Kindergeld bantragt man erst, wenn das Kind geboren ist...aber die Anträge kann man schon mal holen, bei der Gemeinde oder bei Schwangerschaftsberatungsstellen; die kann man dann allerdings erst nach der Geburt einreichen, wegen der Geburtsurkunde; ansonsten weiß ich nicht, ob weitere Behördengänge notwendig sind...halt nach der Geburt das Baby anmelden; vielleicht hilft dir das ein wenig weiter - oder jemand weiß doch noch genaueres???
LG Ina (25+6)

Re: Hat jemand von euch eine Liste.....

Hallo Ina, vielen Dank für deine Antwort. Ich werde dann mal in zwei Wochen, wenn ich endlich Urlaub habe, lostigern und die Anträge besorgen.
lg Dani

Re: Hat jemand von euch eine Liste.....

Hallo Dani,
da hast Du aber Glück, ich bin grad über dem ganzen Papierwust:
Kindergeld: Antrag gibts beim Arbeitsamt, incl. einer Haushaltsbescheinigung, welche von Deiner Gemeinde abgestempelt werden muß.
Erziehungsgeld: machen in der Regel die Ämter für Versorgung und Familien. Der Antrag ist ziemlich ätzend, da man zusätzlich noch einen Einkommensfragebogen und eine Verdienstbescheinigung ausfüllen muß. Zusätzlich braucht man noch eine Bescheinigung von der KK über das Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld: Hier einfach vom FA eine Bestätigung über den mutmaßlichen ET an Deine KK schicken (nicht vor der 34.SSW!!)
Anmeldung der Geburt wird beim Standesamt erledigt. Meist haben die Krankenhäuser aber schon alle Unterlagen, die Du nach der Entbindung nur ausfüllen mußt.
Antrag auf Elternzeit mußt Du schriftlich beim Arbeitgeber einreichen (glaube bis 6Wochen nach Entbindung)
Wenn Du nicht verheiratet bist, dann kannst Du beim Jugendamt schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung und das evtl. gemeinsame Sorgerecht beantragen. Alle anderen Anträge kann man jetzt nur soweit es geht ausfüllen. Hilft aber ungemein, wenn man danach nur noch ein paar Daten vom Kind eintragen muß, den grad der Erziehungsgeldantrag ist superätzend!
LG Muffin 32+1
PS: Ich hoffe, ich hab nix vergessen

Re: Hat jemand von euch eine Liste.....

Hallo Muffin,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das mit dem Erziehungsgeld hat mir meine Kollegin schon geraten; dass man den Antrag am besten schon soweit ausfüllt, bevor das Kind da ist. Scheint ne komplizierte Sache zu sein.
Ich werde dann ab übernächster Woche alle Unterlagen besorgen und mich schonmal damit beschäftigen. :-)
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Dani (28+6)

Re: Hat jemand von euch eine Liste.....

Hallo!
Habe mal eine Frage!
Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld???
Diabola+Babe

Re: Hat jemand von euch eine Liste.....

Also Erziehungsgeld sind die 600 DM (307 Euro) pro Monat, die man im 1.HJ nach der Geburt bezahlt bekommt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Mutterschaftsgeld ist ein Betrag von 13 Euro pro Tag den die Krankenkasse während der 6Wochen vor und 8 Wochen nach ET bezahlt. Die Differenz zu Deinem bisherigen Nettogehalt trägt dann der Arbeitgeber.
Alle Klarheiten beseitigt??
LG Muffin
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