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Hab mal eine blöde Frage zum Thema Umzug

Hall zusammen,
wir wollen ja noch die nächsten Monate umziehen. Hat jemand eine ahnung wie lange vorher ich meinen Mietvertrag kündigen muß? Da gab es doch eien neue gesetzliche Regelung, oder?
Wir wollen uns am Freitag eine Wohnung ansehen, die uns schon von der Lage und Preis her sehr überzeugt, jetzt kommt es eben "nur noch" auf das Innenleben an. Da wir aber so schnell wie möglich umziehen wollten, sieht es wohl so aus, als wenn wir da wohl zumindest ein zwei Monate doppelt Miete zahlen müssen, oder?
Wer sich da auskennt oder schon mal umgezogen ist, bitte unbedingt antworten.
Danke schon mal im Voraus.
LG anett 12+3
Bisherige Antworten

Re: Hab mal eine blöde Frage zum Thema Umzug

Die normale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, egal wie lange Du vorher Mieter warst. Wenn Du allerdings einen Nachmieter vorweisen kannst, dem Dein Vermiert auch gefällt, könnt ihr im Prinzip gleich ausziehen (Vorrausgesetzt der Neue zieht gleich ein)
Hoffe ich konnte Dir ein bissel weiterhelfen.
LG moonlight 13+4

Re: Hab mal eine blöde Frage zum Thema Umzug

Hallo Monnlight,
danke für deinen Tip. Das heißt ja dann im Klartext, dass ich die Wohnung frühestens zum 31.08. kündigen kann, oder? Nachmieter kann ich keinen vorweisen, will unser Vermieter auch nicht, weil er die Wohnung umbauen will zur Einraumwohnung.
Ich stell mich bei sowas immer derart blöde an.*peinlichguck* Hilfst du mir noch mal???
LG Anett 12+4

Re: Hab mal eine blöde Frage zum Thema Umzug

Klar helf ich Dir wenn ich kann.
Ist doch selbstverständlich.
Alles Gute
moonlight 13+5

Re: Hab mal eine blöde Frage zum Thema Umzug

hi anett, steht darüber nix in deinem alten mietvertrag?? bei uns steht die frist drin; ich denke nicht, das die durch eine gesetzliche regelung ausgehebelt wird, es sei denn, sie ist überlang. bei uns sind es auch ca. 3 monate.
lg nouria

Re: Hab mal eine blöde Frage zum Thema Umzug

Hallo Nourina,
bei uns im Miertvertargh steht, das man drei monate Kündigungsfrist hat wenn man weniger als 5 Jahre drin wohnt. Bei 5-9 Jahren hat man dann schon 1/2 Jahr und wenn man länger drin wohnt, verlängert sich die Frist noch mal. Das kann glaub ich nicht sein, aber moonlight schrieb mir, dass jetzt generell drei Monate gelten. Da kann ich jetzt also nur schnell kündigen, damit wir nicht so viele Monate doppelt Miete zahlen.
LG Anett 12+4

Re: Hab mal eine blöde Frage zum Thema Umzug

Hallo Anett, frag doch mal den Vermieter, ob er nicht bereit wäre eine kürzere Kündigungsfrist zu akzeptieren, da er ja sowieso umbauen will. Dadurch, dass es Euch unmöglich gemacht wird, einen Nachmieter zu bringen - er würde ihn ja nie akzeptieren - bringt er Euch nämlich in eine Zwangslage.
Ich weiss ja nicht, wie hoch die Miete ist, aber Ihr könnt für ca. 50 Euro Mitglied im Mieterverband werden. Das ist gar nicht so schlecht. Die beraten Euch und machen auch die Wohnungsabnahme (was ist ist wirklich normale Abnutzung, was sind Schäden). LG Jule 16+0

Hallo Annett,

die neue Kundigungsfrist gilt nur für neue Verträge. Wenn du aber ss bist - und davon gehe ich aus - brauchst du nicht die Fristen einzuhalten, weil du darauf plädieren kannst, dass die Wohnung z.B. zu klein ist und ihr eine großere braucht.
LG Chiara
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