Gekündigt- was mach ich nur vor lauter Langeweile
gestern war eine Dame von Gewerbeausichtsamt bei mir in der Arbeit und hat mir mitgeteilt, dass meine Chefin bei ihnen meine Kündigung beantragt hat. Nach Prüfung der Bilanzen etc. geben sie meiner Chefin Recht, denn wenn sie mich behält, müsste sie Insolvenz anmelden.... nun bin ich seit gestern freigestellt... bekomm zwar noch bis Juni mein Gehalt und danach Arbeitslosengeld ;-)))
Der finanzielle Aspekt berührt mich noch gar nicht so sehr, da muss ich wahrscheinlich erst meinen Kontoauszug sehen. Doch was ich mich seit gestern frage ist, was mach ich denn jetzt vor lauter Langeweile. Denn bis Dezember ist ja noch ewig hin und ich hab echt Angst, dass mir die Decke schon vor der Geburt des Kindes auf den Kopf fällt. Einen neuen Job werd ich wohl nicht finden und mit dem bisschen Geld kann man ja auch nicht nur in den Urlaub fahren .....
Ich hab echt Angst, dass ich die nächsten Monate zu Hause sitzt und mich dann erst recht wegen jedem Wehwehchen fertig mach .... was macht ihr denn so den ganzen Tag ?????
Ich muss nämlich sagen, bis jetzt war ich eher ein kleiner Workerholic und dachte die Zeit mit dem Kind zu Hause ist bestimmt ganz toll... doch jetzt bin ich ja schon ohne Kind zu Hause ....
Kann mir jemand helfen ???
Vielen Dank sagt eine etwas orientierungslose Mona (der früher schon 6 Wochen Sommerferien viel zu lang waren ;-)))
Kündigungsschutz während SS???
lg Dodo
Re: Kündigungsschutz während SS???
wie ich aus deinem profil entnommen hab, kommst du - wie ich - aus wien und leider gottes gilt bei uns der kündigungsschutz auch nur begrenzt bei schwangeren. ich wurde in meiner ersten ss - wegen der ss! - auch gekündigt, wo mir die ak sagte, dass das sogar möglich ist, weil ich ein befristetes dienstverhältnis hatte (auch, wenn mündlich vereinbart wurde, dass der befristete dienstvertrag nach ablauf ins unbefristete dienstverältnis übergeht). da kann man wohl nix machen.
leider schreibt mona nichts näheres zu ihrem dienstverhältnis.
lg, sandra :)
Re: Gekündigt- was mach ich nur vor lauter Langeweile
hattest du denn nur einen befristeten Vertrag bis Juni, weil sie dich jetzt einfach kündigen. Das tut mir echt leid für dich!!!Ist wohl nur ein sehr klenier Betrieb in dem du da arbeitest, nicht wahr?
Leider kann ich dir uach keinen richitgen Tipp gben, was du in der Zeit machen sollst. Ich selbst hab ab 20.Aug. frei und frag mich auch, wie ich die 2 monate bis zur Geburt dann rum bekommen soll. Wennn man arbeitet vergeht die Zeit viel schneller. Sorry, dass ich keine Lösung für dich hab, aber vielleicht kommen ja noch einge richtig gute Vorschläge von anderen.
Liebe Grüße, Andrea
Re: Gekündigt- was mach ich nur vor lauter Langeweile
Weshalb wurdest du denn gekündigt? Mache mir jetzt echt sorgen da ich es auch gleich meinem Arbeitgeber sagen muss und ich erst 1 1/2 Monate dabei bin. Meine Probezeit ist also erst in 4 Monaten um! Ich dachte es gibt einen Kündigungsschutz?Silke
Re: Gekündigt- was mach ich nur vor lauter Langeweile
Du hast doch Kündigungsschutz, Dir kann nicht einfach so gekündigt werden ausser Dein Vertrag war befristed... ich würde mich da erkundigen. Was die viele Freizeit betrifft, vielleicht kriegst Du ja irgendwo einen temporären Job... ich würde mich auf alle Fälle auch beschäftigen.
Gruss Shiny
Re: Gekündigt- was mach ich nur vor lauter Langeweile
Ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich bin schon seit ca. 8 Wochen zu Hause und dachte auch, dass das eine furchtbar lange Zeit werden wird. Aber freu dich, so hast du jetzt wirklich Zeit, dich auf dein Krümmelchen vorzubereiten. Es gibt eh sooo viel zu erledigen und zu kaufen. Außerdem steht der Sommer vor der Tür. Zusammenpacken und ab ins Schwimmbad mit dir! Du wirst sehen, so schlimm ist es nicht. Immerhin hast du ja noch uns zum "Quatschen" ;-) Worüber ich mich aber sehr wundere, warum kann man dich einfach so kündigen? Entstehen dir da nicht nur Nachteile für später? Ich weiß ja nicht wie das in D ist, aber in Ö würde das glaube ich wohl nicht so einfach gehen, da Kündigungsschutz besteht und dich die Firma nachher für mindestens 3 Monate wieder zurücknehmen muss!?!? Vielleicht kannst du mich ja mal aufklären!
LG und Kopf hoch, Babsi 17+0
Re: Gekündigt- was mach ich nur vor lauter Langeweile
das tut mir wirklich sehr leid. Ich würde Dir den Tipp geben: Laß Dich nicht hängen, stehe auf wie jeden Tag und mache Dir ein Programm, wie Du Deinen Tag verbringst, damit Du erst gar nicht ins Grübeln kommst oder in so einen Hang-Loose-Trott verfällst. Einmal gefangen, wird es immer schwieriger sich aufzuraffen.
Was machst Du denn gerne ? Wenn Du gerne Sport machst, dann schau doch mal, ob es bei Euch irgendwelche Kurse gibt, wo Du mitmachen kannst.
Ansonsten: Volkshochschule ?
Oder kauf Dir ein gutes Schulungsprogramm und bring Dir irgendwas am Computer bei, was Du schon immer lernen wolltest, z.B. Excel oder Access (wenn Dich sowas interessiert) oder ein Sprachkurs.
Ideen hätt ich genug, weiß allerdings nicht, was Du gerne machst.
Bei schönem Wetter, setz Dich aufs Rad, das tut Dir bestimmt gut oder geh Schwimmen, was noch besser ist.
Ich weiß, doll sind meine Vorschläge ncoh nicht, aber vielleicht kommt von den anderen auch noch was ....
LG
Claudia
hier mal was zum Kündigungsschutz Teil 1
§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form, und sie muß den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
Teil 2 folgt
Re: hier mal was zum Kündigungsschutz Teil 2
Fassung: Neufassung 17.01.1997
Fundstellen: BGBl. I 1997 S. 22, Ber. S. 293
§ 9a (außer Kraft)
Fassung: Neufassung 17.01.1997
Fundstellen: BGBl. I 1997 S. 22, Ber. S. 293
§ 10 Erhaltung von Rechten
(1) Eine Frau kann während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung (§ 6 Abs. 1) das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigen.
(2) Wird das Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 aufgelöst und wird die Frau innerhalb eines Jahres nach der Entbindung in ihrem bisherigen Betriebs wieder eingestellt, so gilt, soweit Rechte aus dem Arbeitsverhältnis von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit oder von der Dauer der Beschäftigungs- oder Dienstzeit abhängen, das Arbeitsverhältnis als nicht unterbrochen. Dies gilt nicht, wenn die Frau in der Zeit von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zur Wiedereinstellung bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war.
@alle: Kündigungsschutz
wie ich lese wundern sich alle über die Kündigung.
Leider gilt der kündigungsschutz nur bei Betrieben ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern. Bei einem Mitarbeiter greift das leider nicht, vor allem wenn jetzt schon das Gewerbeaufsichtsamt da war und wohl ein driftiger Grund vorliegt.
Gruß
Claudia
an claudi!
Re: an claudi!
ich such noch !
Habe folgenden Text gefunden:
Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Vgl. § 9 Abs. 3 Mutterschutzgesetz. Die Ausnahme wird in solchen Fällen erteilt, in denen eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar wäre z.B. bei Existenzgefährdung oder Betriebsstillegung).
Gruß
Claudia
Hallo Silke,
LG, Andrea
Re: Hallo Silke,
Silke
Re: Hallo Silke,
LG, Andrea (16+5)
Hallo Andrea !
Ja, mach das..
viel Glück!!
LG, Andrea
Re: an Silke! Sorry
das mit der Betriebsgröße hab ich wohl verwechselt, habe jetzt eine Antwort gefunden:
"Außer an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sind an den Eintritt der Schutzwirkungen des MuSchG keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Es kommt daher nicht darauf an, ob eine bestimmte Betriebsgröße erreicht worden ist oder eine bestimmte - z. B. sechsmonatige - Beschäftigungsdauer vorliegt. An den Eintritt der Schutzwirkungen des § 9 Abs. I MuSchG sind allerdings gewisse Voraussetzungen geknüpft, die die Arbeitnehmerin erfüllen muß. So muß eine Schwangerschaft vorliegen und der Arbeitgeber davon Kenntnis haben."
Die einzige Ausnahme ist der Paragraph 9 Abs. 3, wo das Gewerbeaufsichtsamt in besonderen Fällen (z.B.Insolvenz) die kündigung genehmigen kann.
Sorry, daß ich Dich und die anderen jetzt verwirrt habe.
Du kannst es also ruhig Deinem Chef sagen, dir kann nichts passieren !!!!
LG
Claudia (*diesichjetztverschämtindieEckesetzt*)
Re: Gekündigt- was mach ich nur vor lauter Langeweile
In welcher SSW bist Du denn? Ich mußte wegen Blutungen ab der 6.SSW zu Hause bleibe und weil in unserer Praxis für Schwangere ein Berufsverbot ausgesprochen wird, bin ich seit dem auch zu Hause. Ich arbeite seit 14 Jahren Vollzeit und dachte auch zuerst, das halte ich nicht aus. Doch Du glaubst gar nicht wie schnell die Zeit vergeht. Ich habe jetzt endlich mal Zeit in Ruhe meine Hausarbeit zu erledigen und jetzt, wo der Sommer kommt werde ich viel Zeit im Garten oder an der frische Luft verbringen. ich genieße das richtig und vielleicht hast Du ja auch Freundinnen, die selber Hausfrauen und Mütter sind, mit denen man sich mal zum Schnuddeln treffen kann. Alles Gute für Dich.
LG Danni
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