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Fragen über Fragen, wer weiß ne Antwort?!!!

Hallöchen ich habe gerade meine Unterlagen ein bissel geordnet und bin auf viele Fragen gestoßen! Vielleicht weiß ja wer Antworten.
1. Heute fängt mein Muschutz an. Der würde wenn der ET bleibt am 9.12. enden (8Wochen nach der Geburt), wenn das Kind 10 Tage später käme, hätte ich dann auch 10 Tage länger MuSchu? Also bis 19.12.?
2. Ich habe noch 26Tage Jahresurlaub, ist es sinnvoll den an den Muschu zu hängen? So das E§lternzeit erst Anfang Januar 2003 beginnt? Wie wirkt sich das aufs Erziehungsgeld aus?
3. Wer beantragt Kindergeld? Der Mann oder die Frau? Ich bin als Soldat sozusagen im Beamtenstatus und in einer tollen Broschüre steht ich müße das beantragen.
Vielen Dank
Bisherige Antworten

Re: Fragen über Fragen, wer weiß ne Antwort?!!!

Hallo Sandra,
1. Ja, wenn das Kind später kommt, geht auch der MuSchu länger. Halt bis 8 Wochen nach ET. Kommt es früher, bleibt es beim 09.12., es sei denn, es gilt als Früh- oder Mangelgeburt, dann gibts noch mal die entsprechenden Wochen drauf.
2. Der Urlaub kann sich in so fern auf das Erziehungsgeld auswirken, da Du ja dadurch dann während der Bezugszeit in einem Beschäftigungsverhälnis stehst, also Dein Verdienst auf die Berechnung mit angerechnet wird.... (Hoffe der Kuddelmuddel ist einigermaßen verständlich....)
Wir würden dann über die Grenze stossen und keins mehr bekommen...
Zu 3. kann ich Dir leider nichts sagen....
GLG Heidi

Re: Fragen über Fragen, wer weiß ne Antwort?!!!

Hallo,
1. ja, die 2. Phase MuSchu beginnt mit Geburt.
2. ist ungünstig, da Du ja dann noch weiter Dein Gehalt bekommst da Du im Urlaub und nicht im Erziehungsurlaub bist und das wird aufs Erz-geld angerechnet, d.h. Du bekommst das entsprechend kürzer (erst wenn Dein Urlaub dann rum ist und wahrscheinlich nur bis zum 6. Monat). Besser ist es den Urlaub aufzuheben, der verfällt ja nicht, auch nicht nach 3 jahren Elternzeit.
3. Ich glaube das ist egal, Du bekommst eh pro Kind 1x Kindergeld egal wieviel Du verdienst oder so. Wenn Ihr nicht verheiratet seid würde ich sagen Du machst das.
Hoffe ich konnte Dir helfen, LG Anja

Re: Fragen über Fragen, wer weiß ne Antwort?!!!

hallo sandra,
nur 1. wurde ja schon ausreichend beantwortet.
zu 2. habe ich eine etwas andere meinung als meine vorgängerinnen. klar hast du nach deiner elternzeit anspruch auf den jetzt nicht genommen urlaub.aber weisst du denn jetzt was in 3 jahren ist? ich weiss nicht wie das als soldatin ist bzw. du dir das vorstellst, aber was ist wenn du nur teilzeit arbeitest?dann ist dein urlaub auch nur teilzeiturlaub.oder was ist wenn du noch ein kind in dieser zeit bekommst und dann nicht zurückgehst?
also ich werde meinen urlaub an den mutterschutz dranhängen und das geld mitnehmen. allerdings kann ich, da ich 30 stunden in der woche arbeite, die elternzeit trotzdem beantragen und werde dennoch die 308? bekommen.
3. wer bei euch kindergeld beantragen muss habe ich keine ahnung,allerdings wäre es für mich logischer,dass es derjenige macht der noch arbeitet.
lg katkat

Re: Fragen über Fragen, wer weiß ne Antwort?!!!

Hallo katkat, also aus meinem Rechtsverständnis heraus denke ich daß man auch nach 3 Jahren Elternzeit den Vollzeit-Urlaub noch nehmen kann und dann für diese Zeit auch nochmal das volle Gehalt bekommt, und wenn Du dann Teilzeit arbeitest daß Du dann eben erst danach anfängst. Ob Du ein 2. Kind bekommst ist doch egal, ich habe auch noch 8 Tage aus meinem Vollzeitvertrag vor dem 1. Kind, habe jetzt Teilzeit (und Urlaubsanspruch aus diesem Zusatz-Vertrag) und gehe davon aus daß der Vollzeit-Urlaub mir danach noch zusteht. Aber ich bin keine Personalexpertin, hab das aber auch noch nie gehört daß Urlaubsansprüche verfallen. LG Anja

urlaub kann verfallen

hallo anja,
also ich habe nochmal nachgeschaut wegen dem urlaub. resturlaub wird nach abschluss der elternzeit im laufenden oder im nächsten urlaubsjahr gewährt und erlischt nicht wir im normalfall zu einem festen zeitpunkt des folgejahres. aber "durch die geburt eines weiteren kindes wird der übertragungszeitraum jedoch nicht verlängert.wird der übertragene resturlaub nicht im laufenden oder nächsten urlaubsjahr genommen, verfällt er." (siehe s. 60 in der broschüre erziehungsgeld vom bmfsfj) das würde sogar bedeuten, dass der urlaub sogar nach dem 3 elternzeitjahr verfällt, da dies ja nicht das laufende oder nächste urlaubsjahr ist.
irgendwie ist alles ziemlich kompliziert. :o(
lg katkat

Re: urlaub kann verfallen

Hi katkat....Bahnhof!!! Also wenn Du schreibst "nach Abschluß der Elternzeit" bedeutet das für mich NACH den 3 Jahren (oder eben 6 Jahren maximal) im Jahr drauf, oder? Naja, ich kann's jetzt eh nicht mehr ändern, und da mein 2. Kind nach 2 Jahren E-urlaub kommt und ich dann nach 1 Jahr wieder vorhabe zu arbeiten werde ich dann sehen was aus meinem Urlaub geworden ist ;-)) aber ich hoffe mal er steht mir dann noch zu. Aber Du hast Recht, man muß sich schon mit allerhand Paragraphen rumschlagen, ich mache auch 3 Kreuze wenn ich wieder alle Anträge abgegeben und alle Behörden abgehakt habe...LG Anja

Re: urlaub kann verfallen

tja ich weiss auch nicht, hab nur wiedergegeben was in dieser broschüre steht.
mir geht es wie dir, bin froh wenn alle anträge richtig abgegeben und der behördenkram erledigt ist.
viel erfolg
katkat

Bahnhof!!! Vorallem Punkt 2!!! Hilfe.........

Ich kann also meinen ganzen Jahresurlaub ranhängen und bekomme so mein normales Gehalt für Dezember.
Dann beantrage ich doch Elternzeit und Erziehungsgeld auch nicht für Dez sondern erst ab Januar. Da verdiene ich doch nichts mehr, wieso sollte denn dann mein Gehalt vom Dez. 2002 mitangerechnet werden. ich habe doch urlaub dann und keine elternzeit?
oder bin ich heute einfach nur blond?????????
LG Sandra und Danke schonmal für die anderen Antwort!

Re: Bahnhof!!! Vorallem Punkt 2!!! Hilfe.........

Hallo Sandra, das Erziehungsgeld bzw. Dein Anspruch darauf wird berechnet von dem Tag der Geburt an und nicht von dem Tag an dem Du Deine Elternzeit beginnst! D.h. angenommen Dein Kind kommt am 1.10. zur Welt dann enden die ersten 6 Monate des möglichen Bezugs von E-geld am 31. März, und bis dahin wird alles angerechnet was Du verdienst, wahrscheinlich würdest Du also in dem Fall nur 3 (jAN-mRZ) statt sonst 4 Monate Erz-geld bekommen, da Dein Gehalt das Du im Dezember beziehst angerechnet wird. Die ersten 2 Monate fallen meist eh schon weg wenn Du vorher gearbeitet hast und somit Mutterschaftsgeld bekommst (von KK und AG), das wird auch angerechnet. Was das verständlich??? Sonst melde Dich nochmal! LG Anja

Re: Bahnhof!!! Vorallem Punkt 2!!! Hilfe.........

Hallo Sandra,
ich schließe mich Annie an und kann Dir noch den Tipp geben, nach der Elternzeit den Urlaub zu nehmen, bevor Du in Teilzeit gehst.. den Urlaub kannst Du also noch als Vollzeiturlaub nehmen und damit bekommst Du auch volles Gehalt. Anschliessend gehst Du in Teilzeit.
Viele Grüße
Elfi

Re: Bahnhof!!! Vorallem Punkt 2!!! Hilfe.........

hab da jetzt auch nochmal ne frage. Ich hatte bei mir folgendes vor. arbeiten bis zum Beginn des mutterschutz und auch den urlaub aufheben. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten den auszahlen zu lassen, aber das ist ja unter den genannten aspekten mit dem Erziehungsgeld auch sinnlos. Wollte dann nach Ablauf des ersten halben Jahres (ende Erziehungsgeld) wieder anfangen zu arbeiten. Also werde ich auch erst dann den Erziehungsurlaub beantragen weil da kann man ja soweit ich weiß bis zu 30 h/Woche arbeiten. DAnn müsste doch mein Resturlaub aus dem Vorjahr auch noch möglich sein. Oder bekomme ich Erziehungsgeld nur wenn ich auch gleichzeitig ERziehungsurlaub ab diesem Zeitraum beantrage? Verstehe irgendwie gar nichts....
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im Voraus
sabine

Re: Bahnhof!!! Vorallem Punkt 2!!! Hilfe.........

hallo sabine, also E-urlaub mußt Du eigentlich direkt an den Mutterschutz anschließen, sonst müßtest Du ja wieder arbeiten nach 8 Wochen oder hast Du noch 4 Monate Urlaub??? Du kannst aber unabhängig davon mit Deinem AG vereinbaren daß Du erst nach 6 Monaten wieder anfängst zu arbeiten (auf 15-30 Std hast Du Anrecht nach Gesetz). Erziehungsgeld bekommst Du ob Du arbeitest oder nicht, nur wenn Du arbeitest und Dein Einkommen (plus das Deines Mannes/Partners) übersteigt bestimmte Grenzen wird es Dir gestrichen. War bei mir auch so beim 1. Kind, da mein Einkommen aber deutlich höher lag als die ca. 300 Euro hat es sich für mich trotzdem gelohnt zu arbeiten. Das mußt Du ausrechnen. Natürlich ist es angenehmer 6 Monate nicht zu arbeiten :-)) Wenn Dein AG das akzeptiert würde ich das so machen. LG Anja

Re:Zu Punkt 1 muss ich euch korrigieren

denn das Mutterschutz ist erst geändert worden. Der MuSchu beginnt genau 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Ab da hat man dann genau 14 Wochen Mutterschutz, egal wann das Kind dann geboren wird. Bedeutet, die 8 Wochen werden nicht automatisch mehr nach hinten verschoben, wenn das Kind später kommt, aber auch nicht umgekehrt vorgezogen, wenn es eher kommt. Du bekommst also keine 10 Tage MuSchu dazu, wenn das Kind 10 Tage später kommt.
Ich glaube, das Gesetz ist im Mai oder Juni 2002 geändert worden, deshalb noch nicht so geläufig. Vorher war das so, wie oben beschrieben.
Bye Gabi

Re: Re:Zu Punkt 1 muss ich euch korrigieren

Hallo Gabi, stimmt das Gesetz ist vom Juni 02. Ich hatte das aber so verstanden, daß das nur die Fälle betrifft wo das Kind früher kommt, sich also nach der vorigen Regel der MuSchu verkürzt hat um die Tage vor EGT. Ich dachte wenn's später kommt werden nach wie vor die 8 Wochen drangehängt. Ich kann mir auch nicht vorstellen daß das so sein soll, denn es geht ja um die Erholungszeit nach der Geburt und die sollte doch jeder Frau gleichermaßen zustehen, oder? Wenn Du 3 Wochen überträgst hast Du ja demnach nur noch 5 Wochen nach der Geburt frei? Ich versuche nochmal das Gesetz zu finden und stell's hier ins Forum wenn ich's finde. So long, LG Anja

hier ist der Text neues Gesetz MuSchu Teil 1

14 Wochen Mutterschutz auch bei vorzeitiger Geburt: Neues Mutterschutzrecht in Kraft getreten
Seit dem 20. Juni 2002 haben auch die Mütter als Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Berechtigt sind alle Mütter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (20.06.2002) noch in der Schutzfrist befinden und nicht schon an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind oder die noch nicht die Elternzeit wahrnehmen.
Das novellierte Mutterschutzgesetz ist eine wichtige Verbesserung für Mütter und Familien. Das Mutterschutzgesetz regelt den besonderen Schutz von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, verlängerte sich schon bisher die Mutterschutzfrist nach der Entbindung zusätzlich noch um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Anders war die Rechtslage bei vorzeitigen Entbindungen, die nicht die Merkmale einer medizinischen Frühgeburt aufweisen: In diesen Fällen hatten Mütter nach der Entbindung zwar eine Schutzfrist von acht Wochen, die nicht beanspruchten Tage der Mutterschutzfrist vor der Geburt verfielen jedoch....

Re: hier ist der Text neues Gesetz MuSchu Teil 2

Die Freistellung wegen der Geburt verkürzte sich dadurch um die entsprechende Zeit. Die Gesetzesänderung stellt vorzeitige Geburten den medizinischen Frühgeburten insoweit gleich, als auch in diesen Fällen eine Schutzfrist von mindestens 14 Wochen besteht. Dies entspricht einer endgültigen Umsetzung der EG-Richtlinie zum Mutterschutz.
Das geänderte Mutterschutzgesetz beseitigt auch die bisherige Rechtsunsicherheit beim Jahresurlaub für schwangere Frauen und Mütter. Die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten.

Danke schonmal an all Eure Antworten!

Ich denke, ich werde meinen Jahresurlaub trotzdem an den Mutterschutz hängen. Lieber einen Monat volles Geld und dann die restlichen 3Monate vom ersten halben Jahr Erziehungsgeld etwas weniger. Bleibt am Ende bei uns mehr über als 2Monate Muschugeld und 4 Monate Erzgeld.
Trotzdem finde ich es komisch, daß das Erziehungsgeld vom Tag der Geburt gerechnet wird, aber die Zeit erst nach dem Muschu anfängt zu zählen.
Das verwirrt mich noch ein bissel.
Alles in allem finde ich diese Bürokratie sowas von ätzend. Da steigt doch kaum einer durch!
LG und nochmal Danke *vorallemanannie*
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